Am Ende eines Kalenderjahres oder bei Beendigung einer Tätigkeit erhältst du von deinem Arbeitgeber den Ausdruck deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Darauf siehst du auf einen Blick alle Informationen zu deinen Steuerabzügen und Sozialabgaben, deinem Bruttoarbeitslohn und viele weitere Beträge, die dein Arbeitgeber bereits über die monatliche Lohnabrechnung abgeführt hat.
Inhalt:
- Welche Informationen finde ich auf der Lohnsteuerbescheinigung?
- Wann bekomme ich meine Lohnsteuerbescheinigung?
- Muss ich meine Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung angeben?
- Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung nicht vorliegt oder fehlerhaft ist?
- Sollte ich meine Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?
Welche Informationen finde ich auf der Lohnsteuerbescheinigung?
Auf dem Ausdruck findest du übersichtlich auf 2 Spalten viele Informationen zu deinem Einkommen und deinen persönlichen Steuermerkmalen, so unter anderem:
- Steuer-Identifikationsnummer
- Steuerklasse
- Kinderfreibeträge
- Anschrift und Steuernummer deines Arbeitgebers
- Bruttoarbeitslohn
- Angaben zur einbehaltenen Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer
- Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung
- Einkommensersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld
- Arbeitgeber-Erstattungen
Übrigens: Bei Minijobs bekommst du meistens keine Lohnsteuerbescheinigung, da hier Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer wegfallen. In dem Fall musst du deinen Minijob in der Steuererklärung nicht angeben.
Wann bekomme ich meine Lohnsteuerbescheinigung?
Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer erhältst du deinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab Dezember, jedoch spätestens im Februar des Folgejahres von deinem Arbeitgeber. Sollte bis dahin kein Dokument vorliegen, frage bei deinem Arbeitgeber nach.
Wenn du im Laufe des Jahres aus einem Unternehmen ausgeschieden bist, dann sendet dir in vielen Fällen dein ehemaliger Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung schon früher zu.
Muss ich meine Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung angeben?
Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt. Grundsätzlich kannst du deine Steuererklärung daher auch ohne Angabe der Lohnsteuerbescheinigung abgeben. Da das Finanzamt diese Daten bereits kennt, werden sie bei der Veranlagung deiner Steuer von Amts wegen berücksichtigt.
Bitte beachte jedoch, dass das vorläufige Steuerergebnis in unserer App nicht korrekt ausfällt, wenn die Daten der Lohnsteuerbescheinigung fehlen, und vom Ergebnis des Finanzamts abweichen kann. In diesem Fall wird es somit für dich nicht ersichtlich, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für dich lohnt und du eine Steuererstattung erwarten kannst.
Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung nicht vorliegt oder fehlerhaft ist?
Solltest du deine Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten oder verloren haben, kannst du einfach in der zuständigen Personalabteilung deines Arbeitgebers danach fragen.
Bei Fehlern sollte man diese mit dem Arbeitgeber besprechen. In der Regel erhält man dann eine korrigierte Fassung der Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Sollte ich meine Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?
Die Ausdrucke deiner jährlichen elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen solltest du gemeinsam mit deinen jährlichen Steuerbescheiden abheften und bis zur Rente aufbewahren. Auf kurze Sicht kann es sein, dass du diese gemeinsam mit deinem Steuerbescheid als Nachweis für die Pflege von Angehörigen, für den Antrag auf Elterngeld, einen Kindergartenplatz, den BAföG-Antrag des Kindes oder sonstige Anträge benötigst.
Auf lange Sicht könnten die Ausdrucke aber auch für die Berechnung der Rente im Alter benötigt werden, um zum Beispiel einen Rentenanspruch anzufechten.