Auf alle deine Einkünfte zahlst du in Deutschland Einkommensteuer. Bist du als Arbeitnehmer:in tätig, handelt es sich um die Lohnsteuer, die meist direkt monatlich abgeführt wird. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem Steuersatz, der mit dem Gehalt ansteigt - er ist “progressiv”. Wer viel verdient, muss sich auch stärker für das Gemeinwohl einbringen. Die letztendlich zu zahlenden Steuern orientieren sich am Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung.
Steuersatz und Progression
Das Prinzip der Progression erklären wir dir anhand von zwei Beispielen:
Beispiel 1:
Liegt dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2020 unter 9.400 Euro, werden keine Steuern fällig. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Freibetrag, der jedem Steuerpflichtigen, egal, ob Gut- oder Geringverdiener, zusteht. Ab dem ersten Euro, der diesen Freibetrag überschreitet, wird für den darüber liegenden Betrag ein Eingangssteuertarif von 12% fällig.
Hast du ein Jahreseinkommen von 9.500 Euro im Jahr 2020, sind 9.400 Euro davon steuerfrei, und auf 100 Euro zahlst du mit einem Steuersatz von 12% Steuern - das sind also 12 Euro Steuern (ohne Kirchensteuer). In diesem Fall ist dein Grenzsteuersatz 12%, dein Durchschnittssteuersatz aber immer noch 0%. Steigt dein Einkommen, erhöht sich der Steuersatz. Dabei spricht man von Progression.
Beispiel 2:
Ein zweites Beispiel (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) verdeutlicht das:
Du verdienst 25.000 Euro im Jahr als Single und ohne Kind. Bis 9.400 Euro berechnet das Finanzamt gar keine Steuern, für die folgenden 100 Euro dann 12%, für die darauffolgenden 100 Euro dann 15%, ab dem ersten Euro, der über dem Betrag von 10.300 Euro liegt, dann 16% und so weiter.
Auf die letzten hundert Euro fällt ein Steuersatz von 28% an – das ist dein Grenzsteuersatz. Aus all den unterschiedlichen Steuersätzen, die zur Berechnung deiner Besteuerung angewendet wurden, ergibt sich ein Durchschnittssteuersatz von 15%, dein persönlicher Steuersatz.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Gemäß §32b des Einkommensteuergesetzes sind bestimmte Einnahmen nicht steuerpflichtig, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie sich auf die Progression auswirken und deinen Steuersatz erhöhen.
Zu den steuerfreien Einkünften zählen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.
Auch zum Progressionsvorbehalt haben wir ein Beispiel für dich:
Du arbeitest im Jahr 2020 sechs Monate und erhältst insgesamt einen Lohn von 12.000 Euro in diesem Zeitraum. Anschließend bist du arbeitslos und beziehst für die zweite Jahreshälfte insgesamt 6.000 Euro Arbeitslosengeld I (ALG I). Dein Lohn ist steuerpflichtig, das Arbeitslosengeld hingegen steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Hättest du kein Arbeitslosengeld I bezogen, würde dein Durchschnittssteuersatz bei 4% liegen. Nun werden aber dein steuerpflichtiges und dein steuerfreies Einkommen addiert und belaufen sich in der Summe auf 18.000 Euro. Damit liegt dein Durchschnittssteuersatz nun bei 10%. Dieser Satz wird auf den steuerpflichtigen Anteil deiner Einnahmen angerechnet.
Ohne Arbeitslosengeld I würde deine Steuerlast 428 Euro (ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) betragen, mit Arbeitslosengeld beträgt sie 1.219 Euro. Müsstest du die kompletten Einkünfte regulär versteuern, wären es 1.829 Euro.
Der Progressionsvorbehalt führt somit zu einem höheren Steuersatz und damit auch zu einer höheren Steuerlast. Daraus kann sich eventuell eine Steuernachzahlung ergeben.