Du hast Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen und bist dir unsicher, ob du jetzt eine Steuererklärung einreichen musst? Wir haben für dich zusammengefasst, was du hierbei beachten musst und wie du das Arbeitslosengeld in der Taxfix-App angeben kannst.
Inhalt:
- Ich habe Arbeitslosengeld I bezogen
- Wie kann ich ALG I in der Taxfix-App angeben?
- Ich habe Bürgergeld / Arbeitslosengeld II bezogen
Ich habe Arbeitslosengeld I bezogen
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei, das heißt, darauf wird keine Einkommensteuer fällig.
Lohnersatzleistungen, und somit auch ALG I, unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt betrachtet Lohnersatzleistungen als Steigerung deiner finanziellen Kraft und setzt für dein restliches zu versteuerndes Einkommen einen höheren Steuersatz an.
Da Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabepflicht für die Steuererklärung: Wenn deine jährlichen Einnahmen aus Lohnersatzleistungen insgesamt höher als 410 Euro sind, musst du eine Steuererklärung einreichen.
Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus? Ein Beispiel:
Du bist in der Steuerklasse 1 und hast im Jahr 2020 15.000 Euro eingenommen, die du versteuern musst. Zusätzlich hast du vom 1. April bis 30. September 9.000 Euro Arbeitslosengeld I bezogen. Das Arbeitslosengeld selbst wird nicht versteuert, aber für den Steuersatz mitberechnet.
Dadurch erhöht sich dein Steuersatz von 7,23 % auf 14,30 %. Mit diesem Wert werden deine 15.000 Euro versteuert. Dadurch steigt die Einkommensteuer von 1.085 Euro (ohne Progression durch ALG I) auf 2.145 Euro (mit Progression durch ALG I).
Wie kann ich ALG I in der Taxfix-App angeben?
Hast du Arbeitslosengeld I erhalten, kannst du es in unserer App in der Kategorie “Einkommen” erfassen. Gib hier bitte den jährlichen Gesamtbetrag an.
Die erhaltenen Beträge für das Arbeitslosengeld findest du auf der Bescheinigung der Agentur für Arbeit. Die Daten werden gleichzeitig auch an das Finanzamt übermittelt.
Ich habe Bürgergeld / Arbeitslosengeld II bezogen
Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Leistungen musst du daher nicht in deiner Einkommensteuererklärung eintragen, und sie werden dementsprechend auch nicht in der Taxfix-App abgefragt.