Bei Aktiengewinnen gilt die Abgeltungssteuer von 25%. Wir erklären, wie deine Kapitalerträge versteuert werden und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
Inhalt:
- Was sind Kapitalerträge und wie werden sie versteuert?
- Was ist der Sparerpauschbetrag?
- Was ist ein Freistellungsauftrag?
- Was kann ich tun, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?
- Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
- Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
- Welche Kapitalerträge kann ich mit Taxfix nicht angeben?
Was sind Kapitalerträge und wie werden sie versteuert?
Kapitalerträge sind Erträge aus Geldanlagen. Hierzu gehören z.B. Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen.
Auf Kapitalerträge zahlen alle Steuerzahler einen einheitlichen Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist die sogenannte Abgeltungsteuer.
Die Abgeltungsteuer wird direkt von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt geschickt. Du bekommst von deiner Bank jedes Jahr eine Übersicht über deine Kapitalerträge und die darauf angefallenen Steuern. Diese Steuerbescheinigung bzw. Bankbestätigung benötigst du, um die Erträge in deiner Steuererklärung eintragen zu können.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Als Anleger kannst du einen steuerfreien Betrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, nutzen.
Bis 2022 gilt:
Bist du Single, musst du für Kapitaleinkünfte bis 801 Euro im Jahr bzw. keine Steuern zahlen. Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 1602 Euro. Erst wenn deine oder eure Kapitalerträge darüber liegen, müssen Steuern gezahlt werden.
Ab 2023 gilt:
Bist du Single, musst du für Kapitaleinkünfte bis 1.000 Euro im Jahr bzw. keine Steuern zahlen. Bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro. Erst wenn deine oder eure Kapitalerträge darüber liegen, müssen Steuern gezahlt werden.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Um vom Sparerpauschbetrag schon im Laufe des Jahres zu profitieren, kannst du bei deiner Bank einen sogenannten “Freistellungsauftrag” beantragen. Mit diesem führt die Bank die Steuern erst dann an das Finanzamt ab, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag bzw. die Höhe des festgelegten Freistellungsauftrags überschreiten.
Einen Freistellungsauftrag kannst du direkt bei deiner depotführenden Bank erteilen. Er gilt für alle Kapitalerträge, die du bei dem Kreditinstitut erzielt hast. Dabei kannst du deinen Freibetrag auf beliebig viele Banken aufteilen, solange du den Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschreitest.
Was kann ich tun, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?
Wenn du keinen Freistellungsauftrag hast, werden deine Kapitalerträge unabhängig von ihrer Höhe mit 25% versteuert. Haben die Erträge jedoch den Sparerpauschbetrag von 801 Euro nicht überschritten, hast du zu Unrecht Steuern gezahlt.
In diesem Fall kannst du diese Steuern ganz einfach über deine Steuererklärung zurückholen. Dazu musst du nichts weiter tun, als deine Kapitalerträge in der Steuererklärung zu erfassen. Dann bekommst die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
Bei Kapitalerträgen erfolgt im Rahmen der Steuererklärung durch das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung. Dabei überprüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungsteuer von 25%.
Wenn dein Steuersatz darunter liegt, werden die Kapitaleinkünfte mit deinem niedrigeren individuellen Steuersatz besteuert. Liegt dein Steuersatz darüber, bleibt es bei der Abgeltungsteuer von 25%.
Von der Günstigerprüfung kannst du profitieren, wenn du deine Kapitalerträge in deiner Steuererklärung angibst. Die Prüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt, und auch die Taxfix-App berücksichtigt sie bei der vorläufigen Berechnung deiner Steuer.
Die Günstigerprüfung kann übrigens nicht zu deinen Ungunsten ausfallen. Im schlimmsten Fall bleibt es bei der bereits von der Bank einbehaltenen Abgeltungsteuer.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Kapitalerträge, die über eine inländische Bank erzielt wurden, müssen nur in zwei seltenen Fällen in der Steuererklärung angegeben werden:
- Es wurden versehentlich Freistellungsaufträge über mehr als 801 Euro erteilt und in Anspruch genommen
- Du bist Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft, hast beim Bundeszentralamt für Steuern einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen und hattest Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag. In diesem Fall wird die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer erst im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer fällig
Liegt keiner dieser beiden Fälle vor, ist die Angabe von Kapitalerträgen in der Steuererklärung freiwillig. Aufgrund der Günstigerprüfung, oder wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, kann es sich jedoch lohnen, die Kapitalerträge in der Steuererklärung zu erfassen.
Welche Kapitalerträge kann ich mit Taxfix nicht angeben?
Unter Umständen kannst du deine Kapitalerträge nicht mit der Taxfix-App deklarieren.
Dies betrifft unter anderem bestimmte Kapitalerträge, die über eine ausländische Bank erzielt wurden. Diese ausländischen Kapitalerträge kannst du mit Taxfix aufgrund der Komplexität nicht erfassen. Bitte beachte, dass derartige Kapitalerträge allerdings immer in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Du musst sie daher anderweitig deklarieren.
Unsere App fragt die Art deiner Kapitalerträge ab und ermittelt so, ob wir deinen Steuerfall unterstützen können. Ist dies nicht der Fall, wirst du direkt darauf hingewiesen.
Inländische Gewinne aus ETFs wiederum werden von der Taxfix-App unterstützt. Dabei handelt es sich um Erträge aus Aktien, die du in unserer App ganz einfach angeben kannst.