Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei Bitcoins und anderen Krypto-Zahlungsmitteln grundsätzlich nicht um eine Währung oder um Kapitalerträge, sondern um private Veräußerungsgeschäfte. In diesem Artikel erläutern wir dir, wie und wann Erträge aus Kryptowährungen versteuert werden und wie du sie ganz einfach in der Taxfix-App angeben kannst.
Inhalt:
- Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?
- Wann sind Kryptowährungen steuerfrei?
- Wie berechne ich die Haltedauer der Kryptowährung?
- Wie berechne ich den Ertrag aus dem Handel mit Kryptowährungen?
- Wie wird der Tausch unterschiedlicher Kryptowährungen behandelt?
- Ich habe mit dem Handel einen Verlust gemacht, wie gehe ich vor?
- Wie gebe ich meine Erträge aus Kryptowährungen in der Taxfix-App an?
Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?
In Deutschland werden alle Kryptowährungen steuerlich gleich behandelt. Bei ihrem Verkauf handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte - Gewinne aus Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co. werden somit anders berücksichtigt als Erträge aus Aktien, Geldanlagen oder weiteren Finanzgeschäften.
Aus Sicht des Finanzamts sind die Erträge, die aus dem Handel mit Kryptowährungen resultieren, also vergleichbar mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen. Das hat den positiven Effekt, dass Gewinne aus dem Verkauf solcher digitaler Währungen unter Umständen steuerfrei sein können.
Wann sind Kryptowährungen steuerfrei?
Bei der Besteuerung von Kryptowährungen sind zwei Werte von Bedeutung:
- Der Gewinn, den du mit dem Verkauf von Bitcoins und Co. erzielt hast.
- Die Zeitspanne, in der du sie besessen hast - die sogenannte Haltedauer.
Dabei gilt folgendes:
Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang besessen, ist der Gewinn steuerfrei und du musst ihn nicht in deiner Steuererklärung angeben. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle.
Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro (ab 2024: 1.000 Euro) steuerfrei. War dein Gewinn höher als 600 Euro, musst du ihn in voller Höhe versteuern und in der Steuererklärung angeben. Bei der Versteuerung greift dein individueller Einkommensteuersatz. Lag dein Gewinn bei 600 Euro (ab 2024: 1.000 Euro) oder niedriger, ist eine Angabe in der Steuererklärung nicht nötig.
Die 600-Euro-Grenze gilt übrigens nicht allein für Kryptowährungen, sondern auch für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel ein Gemälde innerhalb eines Jahres mit 700 Euro Gewinn, hast du die komplette Freigrenze bereits überschritten. Hattest du zusätzlich einen Gewinn von 100 Euro aus Bitcoin-Verkäufen, musst du gesamten Gewinn versteuern.
Wie berechne ich die Haltedauer der Kryptowährung?
Ob du deine Gewinne versteuern musst, hängt wesentlich davon ab, wie lange die Kryptowährung in deinem Besitz war. Die Ermittlung dieser Haltedauer kann kompliziert sein. Wir möchten dir die zwei gängigen Methoden daher leicht verständlich erläutern.
Haltedauer: Die FIFO-Methode
Solltest du häufiger Bitcoins kaufen und auch wieder verkaufen, kann es schwierig sein, die exakte Haltedauer zu ermitteln, um die Bitcoins zu versteuern. Schließlich ist es fast unmöglich, jedem einzelnen Teil der Kryptowährungen das Kauf- bzw. Verkaufsdatum zuzuweisen.
Um das Versteuern dennoch zu ermöglichen und die Erträge aus deinen Verkäufen in deine Steuererklärung aufzunehmen, kannst du die FIFO-Methode (First-in-First-out) nutzen. Bei dieser Methode gilt der Grundsatz, dass du diejenige Kryptowährung zuerst verkaufst, die du zuerst angeschafft hast.
Ein Beispiel der Berechnung mit fiktiven Werten:
- Dein Kauf 1: 5. April 2019 – 2 Bitcoins – pro Stück 233,90 Euro.
- Dein Kauf 2: 17. Dezember 2019 – 2 Bitcoins – pro Stück 421,87 Euro.
Prüfe nun, wann du Bitcoins verkauft hast:
- Verkauf: 16. Juni 2020 – 3 Bitcoins – pro Stück 660 Euro.
Nach der FIFO-Methode hast du zunächst die beiden Bitcoins aus Kauf 1 verkauft. Zudem hast du einen Bitcoin aus Kauf 2 verkauft. Nun kannst du ermitteln, wie lange die 3 verkauften Bitcoins jeweils in deinem Besitz waren.
Die beiden verkauften Bitcoins aus Kauf 1 waren länger als ein Jahr in deinem Besitz (5. April 2019 bis 16. Juni 2020). Dieser Verkauf ist daher unabhängig vom Ertrag steuerfrei.
Der andere Bitcoin war weniger als ein Jahr in deinem Besitz (17. Dezember 2019 bis 16. Juni 2020), den Gewinn müsstest du also versteuern - jedoch nur, wenn du mehr als 600 Euro Gewinn erzielt hast. In unserem Beispiel lag er unter 600 Euro, eine Versteuerung ist nicht nötig.
Haltedauer: Die LIFO-Methode und ihre Probleme
Die steuerliche Behandlung von Bitcoins ist noch nicht endgültig geklärt. Neben der FIFO-Methode nutzen manche Investoren auch die LIFO-Methode (Last-in-First-out). Hier gehst du genau umgekehrt vor. Es wird angenommen, dass du die Bitcoins zuerst verkaufst, die du als letztes gekauft hast.
Je nach Einzelfall hat die FIFO- oder die LIFO-Methode steuerliche Vorteile. In vielen Fällen wird die LIFO-Methode von den Finanzämtern allerdings nicht akzeptiert!
Bitte beachte außerdem, dass du ein einmal gewähltes Verfahren nicht ohne Weiteres ändern kannst. Die gewählte Methode gilt je Wallet und kann nur nach Komplettverkauf aller in der Wallet befindlichen Einheiten neu gewählt werden.
Wie berechne ich den Ertrag aus dem Handel mit Kryptowährungen?
Nachdem du die Haltedauer deiner Kryptowährungen ermittelt hast, kannst du den Ertrag ganz einfach berechnen. Dafür benötigst du den Kaufpreis, den Verkaufspreis und mögliche Verkaufswerbungskosten. Ziehe Kaufpreis und Werbungskosten einfach vom Verkaufspreis ab:
(Verkaufspreis) – (Kaufpreis) – (Verkaufswerbungskosten) = Ertrag
Verkaufswerbungskosten können zum Beispiel Händlerprovisionen sein. Der Ertrag kann sowohl ein positiver Gewinn als auch ein Verlust sein.
Wie wird der Tausch unterschiedlicher Kryptowährungen behandelt?
Der Tausch verschiedener Kryptowährungen gilt als Verkauf und Kauf und wird steuerlich entsprechend behandelt. Tauschst du also Kryptowährung A in Kryptowährung B, gilt dies als Verkauf von Kryptowährung A und als Kauf von Kryptowährung B. Auch in diesem Fall müssen also die Haltedauer und die Höhe des Ertrags ermittelt werden.
Ich habe mit dem Handel einen Verlust gemacht, wie gehe ich vor?
Verluste können deine Steuerlast mindern, wenn du sie mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr verrechnen kannst. Dadurch sinkt insgesamt der Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und deine Steuer wird geringer.
Hast du nur Verluste gemacht, gibt es einen gesondert festgestellten Verlustvortrag, den du gegebenenfalls mit künftigen Gewinnen aus Kryptowährungen in deiner kommenden Steuererklärung verrechnen kannst. Wie du deine Verluste aus Kryptowährungen in der Taxfix-App erfassen kannst, erläutern wir im nächsten Punkt.
Wie gebe ich meine Erträge aus Kryptowährungen in der Taxfix-App an?
Erträge aus dem Verkauf von Bitcoins oder anderer Kryptowährungen kannst du in unserer App in der Kategorie “Einkünfte” angeben. Dazu musst zunächst im Bereich "Über dich" bei der Frage zu den Einkünften angeben, dass du in Kryptowährungen investiert hast.
Du kannst deine Transaktionen entweder einzeln erfassen oder deinen Gewinn oder Verlust einfach als Gesamtbetrag angeben. Abschließend kannst du weitere Kosten erfassen, die dir im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind (z.B. Händlerprovisionen).
Bei der Einzelerfassung folgst du den Fragen und gibst Datum und Betrag von Kauf und Verkauf an. Anhand dieser Eckdaten ermittelt unsere App automatisch die Höhe des Ertrags (Verlust oder Gewinn).
Bei der Erfassung des Gesamtbetrags gibst du einfach den Wert deines Gewinns oder Verlusts an. Bitte beachte, dass der Verlust mit einem negativen Vorzeichen (-) erfasst wird.
💡Ab dem Steuerjahr 2023 ist in unserer App nur noch die Gesamterfassung möglich. Des Weiteren hast du die Möglichkeit die Art der Einnahmen aus Kryptowährungen gesondert anzugeben.
ℹ️ Solltest du dir nicht zutrauen, die Gewinne selbst zu ermitteln, gibt es im Internet die Möglichkeit den Gewinn aus deinen Kryptowährungen zu berechnen.