Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt dich dein Arbeitgeber beim Sparen und zahlt monatlich auf deinen Sparplan ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du sogar staatliche Zuschüsse erhalten, die steuerfrei sind.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuzahlungen eines Arbeitgebers zum Gehalt. So sollen vor allem Angestellte mit geringerem Einkommen eine Hilfeleistung bekommen, um Vermögen aufzubauen.
Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?
Häufig sind vermögenswirksame Leistungen tariflich geregelt. Aber auch bei nicht-tariflichen Verträgen haben sich viele Arbeitgeber inzwischen für diese Zahlung an ihre Mitarbeiter entschieden.
Um die Zuzahlungen vom Arbeitgeber zu erhalten, sucht man sich als Arbeitnehmer einen Sparvertrag aus, der mit vermögenswirksamen Leistungen finanziert wird. Die Geldleistung vom Arbeitgeber fließt direkt in den Sparvertrag ein. Es gibt unzählige Anbieter von Sparverträgen mit verschiedenen Anlagemodellen. Man unterscheidet dabei zwischen Geldanlagen (Beteiligungssparen), wie zum Beispiel Aktienfonds oder Kapitalbeteiligungen, und Bausparverträgen.
Wie hoch sind die Zuzahlungen?
Die Mindestgrenze für vermögenswirksame Leistungen liegt bei 6,65 Euro pro Monat, der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro pro Monat. Zahlt dein Arbeitgeber nur einen Teil der von dir gewünschten Sparsumme, kannst du den Restbetrag von deinem Gehalt zuzahlen.
Vermögenswirksame Leistungen auch nach Jobwechsel
Bei einem Jobwechsel kannst du den Sparplan auch mit der neuen Firma weiterverfolgen. Wenn dein neuer Arbeitgeber sich nicht beteiligen möchte, kannst du die Sparbeiträge aus deiner eigenen Tasche weiterzahlen oder den laufenden Vertrag auf „beitragsfrei“ setzen.
Werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Vermögenswirksame Leistungen gelten als Lohn und sind daher steuerpflichtig. Das heißt, sie werden aus steuerlicher Sicht zu deinem Gehalt dazu addiert. Wenn du also im Monat 2.000 Euro brutto bekommst und 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen, werden 2.040 Euro pro Monat versteuert.
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Besonders lohnend sind vermögenswirksame Leistungen, wenn der Staat dich beim Sparen unterstützt. Das tut er in Form der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage - das heißt, der Staat zahlt einen Zuschuss zu deinen vermögenswirksamen Leistungen. Diese staatliche Unterstützung erhält jedoch nicht jeder.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, musst du zwei Bedingungen erfüllen:
- Einkommenshöhe: Für den Anspruch auf staatliche Förderung darf dein Einkommen beim Beteiligungssparen nicht über 20.000 Euro (40.000 Euro für Ehepaare) liegen. Beim Bausparen sind es sogar nur 17.900 Euro (35.800 Euro für Ehepaare). Die Einkommensgrenze bezieht sich nur auf das zu versteuernde Gehalt. Dein tatsächliches Bruttogehalt kann also durchaus darüber liegen. Je mehr Kosten du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst, desto kleiner wird der Betrag, der für die Arbeitnehmer-Sparzulage berücksichtigt wird
- Laufzeit: Der Sparvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 6 oder 7 Jahren haben. Während dieser Zeit darf die gesparte Summe nicht angetastet werden
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Beim Beteiligungssparen beläuft sich die Zulage auf 20% deiner vermögenswirksamen Leistungen, maximal aber 80 Euro pro Jahr.
Beim Bausparen sind es 9% der Sparbeiträge, maximal aber 43 Euro pro Jahr. Wenn du verheiratet bist und ihr steuerlich zusammen veranlagt seid, dann gelten für euch die doppelten Werte.
Fallen Steuern an?
Nein, im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers ist die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage steuerfrei.
Wie erhält man die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage musst du jedes Jahr erneut beantragen. Dafür musst du eine Steuererklärung abgeben und darin angeben, dass du vermögenswirksame Leistungen erhalten hast. Fehlt diese Angabe, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Finanzamt nicht berücksichtigt.
Zusätzlich zur Angabe in der Steuererklärung muss der Anbieter des Sparplans die relevanten Daten auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt der Anbieter deine Zustimmung. Die erforderlichen Daten sendet der Anbieter dann automatisch an dein Finanzamt und in der Regel auch an dich.
Wenn das Finanzamt die relevanten Informationen vom Anbieter erhalten hat und du in deiner Steuererklärung angibst, dass du vermögenswirksame Leistungen erhalten hast, überprüft das Finanzamt deinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Hinweis auf Arbeitnehmer-Sparzulag im Steuerbescheid?
Wenn im Steuerbescheid des Finanzamts der Hinweis steht, dass eine Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht möglich war, weil der Anbieter keine Daten übermittelt hat, solltest du dich mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Mit dem Anbieter ist in diesem Fall nicht Taxfix gemeint, sondern der Anbieter deines Sparplans.
So gibst du vermögenswirksame Leistungen in der Taxfix-App an
In der Kategorie “Arbeit” kannst du angeben, dass du vermögenswirksame Leistungen erhalten hast.
Weitere Informationen sind nicht nötig, da die Beiträge vom Anbieter des Sparvertrags automatisch an das Finanzamt gesendet werden. Welche Art vermögenswirksamer Leistungen du erhältst und in welcher Höhe, musst du daher in der App nicht angeben.
Mit dieser Angabe wird auch die Arbeitnehmer-Sparzulage automatisch berechnet und berücksichtigt, falls ein Anspruch besteht. Weitere Details müssen nicht gemeldet werden.