Wenn deine Rente nachträglich bewilligt wurde, erhältst du auch die ersten Auszahlungen der Rente mit Verzögerung. Wenn dabei eine Jahresgrenze überschritten wird, stellst du dir vielleicht die Frage, in welcher Steuererklärung du diese Renteneinkünfte angeben sollst.
Die Finanzämter folgen bei der Angabe von Einkünften dem sogenannten Zuflussprinzip, das auch in diesem Fall zur Anwendung kommt. Es besagt, dass man Einnahmen immer in dem Jahr angibt, in welchem man sie tatsächlich bekommen hat. “Bekommen” bedeutet hier, dass man über die Einnahmen verfügen kann.
Deine Renteneinkünfte gibst du also in der Steuererklärung des Jahres an, in dem du sie tatsächlich erhalten hast. Das gilt auch für Renten, die nachträglich bewilligt wurden. Für welche Jahre sie rückwirkend bewilligt wurden, ist dabei unerheblich.
💡 Beispiel
Im Jahr 2022 wurde Michelle Mustermann nachträglich eine Rente ab dem Jahr 2021 bewilligt. Die Rentenzahlungen für das Jahr 2021 wurden Michelle somit erst im Jahr 2022 ausgezahlt. Diese Renteneinkünfte gibt sie dementsprechend in der Steuererklärung für das Jahr 2022 an, da sie sie in diesem Jahr erhalten hat.