Kosten für Dienstleistungen im eigenen Haushalt können zu Steuerermäßigungen führen. 20% dieser Kosten kannst du direkt von der Steuer abziehen. Worauf du dabei achten musst und wie du die Kosten in der Taxfix-App angibst, erfährst du hier.
Im unten eingefügten Video erläutern wir den Vorgang Schritt für Schritt.
Inhalt:
- Welche Tätigkeiten gehören zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
- Welche Kosten kann ich absetzen?
- In welcher Höhe kann ich die Kosten geltend machen?
- Beachte Rechnungen und Zahlungsweg
Welche Tätigkeiten gehören zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
Du kannst unter anderem folgende Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen:
- Reinigung
- Gartenarbeit
- Pflegeleistungen
- Haustierbetreuung
- Winterdienst
- Handwerkerleistungen
Welche Kosten kann ich absetzen?
Grundsätzlich können nur die Arbeitskosten (inkl. anfallender Umsatzsteuer) für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Achte darauf, dass die Rechnung entsprechend aufgeschlüsselt ist, damit du die Kosten korrekt in der Steuererklärung angeben kannst. Wenn der Arbeitslohn in der Rechnung nicht extra ausgewiesen ist, kannst du deinen Dienstleister bitten, eine neue, detaillierte Rechnung auszustellen.
In welcher Höhe kann ich die Kosten geltend machen?
Du kannst bis zu 20% der angefallenen Kosten als Steuerermäßigungen geltend machen. Diese Kosten werden direkt von deiner zu zahlenden Steuer abgezogen.
Dabei gibt es für unterschiedliche Dienstleistungen allerdings jährliche Maximalgrenzen:
- Geringfügige Beschäftigung (“Mini-Job”): maximal 510 Euro
- Versicherungspflichtige Anstellung, Selbstständiger Dienstleister, Pflege- & Betreuungsleistungen: maximal 4.000 Euro
- Handwerkerleistungen: maximal 1.200 Euro
Die Taxfix-App wendet diese Prozente und Grenzen automatisch an und berücksichtigt sie bei der Berechnung deines vorläufigen Steuerergebnisses. Du musst die absetzbaren Beträge nicht selber ermitteln.
Beachte Rechnungen und Zahlungsweg
Steuerermäßigungen gibt es nur für Dienstleistungen, für die ein Arbeitsvertrag existiert oder für die eine Rechnung geschrieben wurde. Die Bezahlung muss per Überweisung geschehen - Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Bewahre die Rechnungen und Zahlungsbelege auf, damit du die Kosten gegebenenfalls nachweisen kannst.