Die seit Jahren stärker wachsende Flexibilität unserer Arbeitswelt sorgt dafür, dass das eigene Zuhause zum Büro wird. Wir erklären, wie du steuerlich deine Arbeit von zu Hause geltend machen kannst.
Inhalt
- Home Office Pauschale oder Arbeitszimmer?
- Welche Voraussetzungen gelten für das häusliche Arbeitszimmer?
- Absetzbare Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Die Home-Office-Pauschale: Arbeit von Zuhause aus ohne separates Arbeitszimmer
- So gibst du die Kosten in der Taxfix-App an
Home Office Pauschale oder Arbeitszimmer?
Für die Angabe in der Steuerklärung ist es zunächst einmal wichtig zu klären, wie zu Hause gearbeitet wurde.
Wer sich zu Hause am Küchentisch, im Wohnzimmer oder auf der Couch seinen Arbeitsplatz eingerichtet hat, kann mit der in 2020 eingeführten Home-Office-Pauschale seine Arbeit von zu Hause aus steuerlich geltend machen. Konkret bedeutet dies: Unabhängig davon, ob es ein Arbeitszimmer gab oder nicht, können für die Tage, an denen von zu Hause aus gearbeitet wurde, 5 Euro pro Tag bzw. ab dem Steuerjahr 2023, 6 Euro pro Tag als Werbungskosten abgesetzt werden.
Der Begriff des Arbeitszimmers ist hingegen an klare Bedingungen und strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Regel muss dies ein abgetrennter Raum in der Wohnung oder im Haus sein, der nur zum Arbeiten genutzt wird. Eine Ecke im Wohnzimmer oder ein kurzfristig umfunktioniertes Kinderzimmer reichen in der Regel nicht aus. Es ist auch nicht ausreichend, einen Bereich nur mit Vorhängen abzutrennen.
Wer das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen möchte, wird in der Regel vom Finanzamt aufgefordert, einen Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer auszufüllen und zusätzlich einzureichen. Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Leute von zu Hause und versuchen private Räume als Arbeitszimmer abzusetzen. Das Finanzamt schaut deshalb ganz genau hin. Bestehen Zweifel an der Existenz eines Arbeitszimmers, kann es zu einem Besuch vom Finanzamt kommen. Das kommt aber eher selten vor. Das Finanzamt kann auch auffordern, den Grundriss der Wohnung oder den Mietvertrag einzureichen, um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zu prüfen.
Damit du auf der sicheren Seite bist, erläutern wir dir im Folgenden, welche Voraussetzungen genau gelten, welche Kosten du absetzen kannst und wie du das Arbeitszimmer oder die Home-Office-Pauschale in der Taxfix-App angeben kannst.
Die gute Nachricht vorab: Unsere App unterstützt dich durch eine leicht verständliche Abfolge von Fragen dabei, deine Situation zu bestimmen. Sie nennt die absetzbaren Posten und berücksichtigt mögliche Pauschalen und absetzbare Höchstgrenzen automatisch. Wie genau das geht, erläutern wir dir unten.
Übrigens: Auch Studenten können Kosten für das Studium im Home Office absetzen. Mehr dazu findest du in diesem Artikel.
Welche Voraussetzungen gelten für das häusliche Arbeitszimmer?
Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden
Dein Arbeitszimmer muss zu deiner privaten Wohnung oder zum Haus gehören. Außerdem muss es räumlich von anderen Zimmern durch eine schließbare Tür abgetrennt sein. Der Raum darf sich im Keller oder auf dem Dachboden befinden, solange dieser eine Einheit mit deiner Wohnung bzw. Haus bildet. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht leider nicht aus. Erst dann kannst du es als häusliches Arbeitszimmer und damit deine Kosten absetzen.
Außerdem sollte für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner deiner Wohnung mindestens ein weiteres Zimmer zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen. Erst dann besteht die Möglichkeit, ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben.
Berufliche Nutzung
Dein Arbeitszimmer musst du für deine berufliche Tätigkeit nutzen. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Wenn du einmal private E-Mails schreibst, ist das in Ordnung. Gehst du in deinem Arbeitszimmer aber deinen Hobbys nach oder empfängst Besuch (erkenntlich beispielsweise an einem Bett), wird die berufliche Nutzung infrage gestellt. Du darfst dich in dem Arbeitszimmer höchstens zu 10% privat aufhalten. Übersteigst du diesen Anteil, so ist überhaupt kein steuerlicher Abzug mehr möglich. Hier gibt es auch keine anteiligen Lösungen.
Arbeitgeber stellt keinen anderen Arbeitsplatz
Bis 2022 galt folgendes: Stellt dir dein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung und du erledigst einen Teil der Arbeit zu Hause, so sind die absetzbaren Kosten für dein Arbeitszimmer auf bis zu 1.250 Euro pro Jahr begrenzt.
Ab dem Steuerjahr 2023 ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob man noch einen anderen Arbeitsplatz hat, um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen. Entscheidend ist jetzt, ob das Arbeitszimmer der zentrale Ort der beruflichen Tätigkeit ist. Wenn das der Fall ist, können Steuerpflichtige wählen, ob sie die tatsächlichen Kosten angeben oder eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr nutzen. Diese Änderung macht die steuerliche Behandlung einfacher und konzentriert sich auf die berufliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers.
Das trifft beispielsweise auf Lehrer:innen zu. Diese unterrichten zwar in der Schule, müssen aber zu Hause den Unterricht vorbereiten und Klausuren korrigieren, da für diese Aufgaben kein eigener Schreibtisch bzw. Büro in der Schule angeboten wird. Oder Außendienstmitarbeitende, die hauptsächlich bei Kund:innen vor Ort sind, dadurch kein Büro beim Arbeitgeber haben und deshalb ihr Arbeitszimmer für gewisse Aufgaben nutzen müssen.
Die Taxfix-App erkennt anhand deiner Angaben, ob die Höchstgrenze von 1.250 Euro bzw. 1.260 Euro ab dem Jahr 2023 auf dich zutrifft, und berücksichtigt sie in dem Fall automatisch. Unten zeigen wir dir, wann das der Fall ist.
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Wer mehr als 1.250 Euro bzw. 1.260 Euro (ab 2023) im Jahr absetzen möchte, muss seinen kompletten Arbeitsmittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer haben. Das bedeutet, dass du dein Arbeitszimmer für alle beruflichen Tätigkeiten nutzt und keinen Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gestellt bekommst. Das ist zum Beispiel bei Heimarbeitenden oder Schriftsteller:innen der Fall.
Vorteil dabei ist, dass die Aufwendungen unbegrenzt und anteilig für die Fläche, die das Arbeitszimmer von der gesamten Wohnung ausmacht, bei der Steuererklärung eingereicht werden dürfen.
Absetzbare Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Folgende Kosten kannst du anteilig steuerlich absetzen:
- Miete
- Wasser-, Heizungs- und Stromkosten
- Reinigungskosten
- Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers
- Reparaturkosten
- Versicherungen
- Darlehenszinsen (bei Eigentum)
- Grundsteuer
- Gebäude AfA (bei Eigentum)
Der absetzbare Kostenanteil wird auf Grundlage der Größe des Arbeitszimmers berechnet. Die Taxfix-App fragt daher nach der Größe des Arbeitszimmers und der gesamten Wohnung und berechnet den Kostenanteil automatisch.
Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers können in voller Höhe angeben werden:
- Büromöbel
- Teppich
- Lampen
- Gardinen
Beachte, dass für Anschaffungsgegenstände wie Arbeitsmittel die Abschreibung über die Nutzungsdauer gilt. Auch dieser Punkt wird von der Taxfix-App bei der Abfrage des Arbeitszimmers berücksichtigt.
Wird dein Arbeitszimmer nicht vom Finanzamt anerkannt, darfst du Aufwendungen wie Büromöbel, Computer, Büromaterialien usw. als Arbeitsmittel angeben.
Verhältnismäßigkeit beachten
Ein neues Apple MacBook Pro als Arbeitscomputer ist okay. Aber eine Kristalllampe für die Decke eines Arbeitszimmers scheint nicht verhältnismäßig zu sein. Luxusgegenstände oder Dekoration akzeptiert das Finanzamt leider nicht. Solche Posten streicht das Finanzamt gern oder zweifelt die Existenz eines Arbeitszimmers sogar komplett an.
Die Home-Office-Pauschale: Arbeit von Zuhause aus ohne separates Arbeitszimmer
Seit dem Jahr 2020 kannst du deine Arbeit von Zuhause aus auch dann steuerlich geltend machen, wenn du kein separates Arbeitszimmer hast. Hierfür wurde die Home-Office-Pauschale eingeführt. Diese zählt zu den Werbungskosten und beträgt 5 Euro bzw. seit 2023, 6 Euro pro Tag, an dem du zu Hause arbeitest, jedoch maximal für 120 Tage bzw. 210 Tage (ab 2023) pro Jahr. Somit kannst du einen Betrag von bis zu 600 Euro bzw. seit 2023 bis zu 1.260 Euro geltend machen.
Vorteil bei der Homeoffice-Pauschale ist, dass du keine Nachweise über die Kosten einreichen musst.
Beachte, dass diese Kosten erst dann Auswirkungen auf die Steuererstattung haben, wenn du über den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.230 Euro kommst. Was das alles bedeutet, kannst du hier nachlesen.
So gibst du die Kosten in der Taxfix-App an
Kosten für deine berufliche Tätigkeit zu Hause oder für ein häusliches Arbeitszimmer kannst du in unserer App in der Kategorie “Arbeit” angeben.
Beantworte einfach die Frage “Hast du im Jahr 20XX an diesen Orten gearbeitet?” mit “Von zu Hause”. Im weiteren Verlauf hast du dann die Möglichkeit, die Kosten für deine Arbeit zu Hause zu erfassen.
Unsere App unterscheidet dabei, ob ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wurde oder nicht:
Angabe der Raumkosten für Arbeitszimmer
- Beantworte die Frage “Hast du im Jahr 20XX an diesen Orten gearbeitet?” mit “Raumkosten für Arbeitszimmer”, um die Kosten für ein separates Arbeitszimmer zu erfassen.
- Sofern die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer vorliegen, kannst du in der darauffolgenden Frage die Ausgaben dafür angeben. Bitte benenne dort die Art der Kosten und trage anschließend die auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten im gesamten Jahr ein.
- Unsere App fragt schließlich alle steuerlich relevanten Kosten für dein Arbeitszimmer ab und berechnet sie, wo nötig, anteilig auf Grundlage der Größe von Wohnung/Haus und Arbeitszimmer.
- Sollte das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzbar sein, berücksichtigt die App die Home-Office-Pauschale.
Angabe der Home-Office-Pauschale
- Wenn du bei der Frage “Welche Kosten möchtest du für das Arbeiten von zu Hause angeben?” mit “Home Office Pauschale” antwortest, wird diese in deiner Erklärung berücksichtigt.
- Dafür gibst du einfach die Anzahl der Tage im Home Office an. Die App berechnet und berücksichtigt die Pauschale automatisch für dich.
🚨 Als Studentin oder Student muss die Angabe deiner Home Office Kosten in der Taxfix-App möglicherweise anders erfolgen. Wie du vorgehst, erläutern wir dir hier.
Berücksichtige deine Home-Office-Arbeit auch bei Angabe deines Arbeitsweges
In der Kategorie "Arbeit" wird zunächst nach deiner Lohnsteuerbescheinigung gefragt. Danach folgen die Fragen zum Arbeitsweg und zu den Arbeitstagen. Bitte erfasse dort u.a. die Anzahl deiner deine Tage im Home Office.
Wenn du im Steuerjahr ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet hast und keine Fahrtkosten hattest, wählst du bei der Frage nach dem Arbeitsweg die Option “von zu Hause aus”. Dann wird in der App kein Arbeitsweg abgefragt.
So gibst du die Home-Office-Arbeit beim Experten-Service an
Beim Experten-Service gibst du die Kosten deiner beruflichen Tätigkeit von zu Hause beim Arbeitsort an.
Angabe der Raumkosten für Arbeitszimmer
Die Raumkosten für dein Arbeitszimmer kannst du angeben, indem du bei der Frage "Wo hast du zu Hause gearbeitet?" die Antwortmöglichkeit "Extra Arbeitszimmer" anklickst. Anschließend trägst du die Angaben zum Zimmer wie Raumgröße oder Miete ein. Beim Thema "Arbeitsplatz" wird die Einrichtung (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl) speziell abgefragt.
Sobald du alle relevanten Informationen für den Experten angegeben hast, erscheint eine Liste mit deinen persönlichen Aufgaben.
Angabe der Home-Office-Pauschale
Um die Home Office Pauschale zu nutzen, beantwortest du einfach die Frage "Wo hast du zu Hause gearbeitet?" mit "Anderes Zimmer" und trägst anschließend die Anzahl deine Home Office Tage (max. 210 Tage) ein.