Für die Berechnung deiner Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale musst du wissen, wie viele Arbeitstage du im Jahr gearbeitet hast. Die Taxfix-App macht es dir leicht und berechnet die Anzahl für dich. Wie das genau geht und welche Angaben du machen musst, erklären wir hier.
Inhalt:
- Arbeitstage sind für die Pendlerpauschale wichtig
- Wie ermittle ich die Anzahl meiner Arbeitstage?
- Muss ich meine Arbeitstage nachweisen?
- So ermittelt Taxfix deine Arbeitstage
Arbeitstage sind für die Pendlerpauschale wichtig
Die Anzahl deiner Arbeitstage spielt in der Einkommensteuererklärung eine wichtige Rolle. Sie bestimmt die Höhe deiner absetzbaren Fahrtkosten in Form der Entfernungspauschale (inoffiziell auch “Pendlerpauschale” genannt).
Für jeden Arbeitstag kannst du pro Kilometer Arbeitsweg 30 Cent von der Steuer absetzen.
Ein Beispiel:
Lisa hat im Jahr 2021 an 230 Tagen gearbeitet. Sie fährt von ihrer Wohnung bis zur Arbeit 15 Kilometer. Bei der Steuererklärung kann sie also 1.035 Euro als Fahrtkosten absetzen:
230 (Tage) x 15 (Kilometer) x 0,3 Euro = 1.035 Euro
Wie ermittle ich die Anzahl meiner Arbeitstage?
Deine Arbeitstage ermittelst du ganz einfach, indem du von 365 Tagen im Jahr all die Tage abziehst, an welchen du nicht zur Arbeit gefahren bist, also zum Beispiel:
- Freie Wochenenden
- Feiertage
- Fortbildungstage
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Tage im Home Office
Diese Berechnung musst du aber nicht selbst durchführen. In der Taxfix-App gibst du lediglich Eckdaten an. Die App nimmt dabei gängige Standardwerte - etwa 250 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche - zur Grundlage der Berechnung. Wie die Eingabe genau erfolgt, erfährst du unten.
Muss ich meine Arbeitstage nachweisen?
In der Regel musst du deine Arbeitstage nicht nachweisen. Doch solltest du einmal mehr Tage als gewöhnlich arbeiten, weil du zum Beispiel keinen Urlaub genommen hast, musst du das nachweisen können. Das machst du am besten durch eine Arbeitgeberbescheinigung, die du dir bei deinem Chef besorgst. Wenn es ansonsten keine großen Auffälligkeiten bei deinen Arbeitstagen gibt, fragt das Finanzamt auch nicht noch einmal nach.