Wenn du auswärts unterwegs bist, kannst du gleichzeitig höhere Fahrtkosten geltend machen und zudem noch einen Verpflegungsmehraufwand absetzen. Sofern der Arbeitgeber solche Aufwendungen nicht steuerfrei erstattet, lassen sie sich als Werbungskosten ansetzen.
Detaillierte Informationen zum Außendienst und der im Außendienst geltenden Kilometerpauschale findest du hier.