Ein Dienstwagen gilt als attraktiver Bonus. Für das Auto zahlst du jedoch bei privater Nutzung Einkommensteuer. Wir erklären dir, wie sich die Steuer berechnet und wie du den Firmenwagen in deiner Steuererklärung angibst.
Inhalt:
- Muss der Dienstwagen in die Steuererklärung?
- So berechnet sich die Einkommensteuer für den Dienstwagen
- Die Pauschalberechnung mit 1-Prozent-Regelung
- 0,03% oder 0,002% Regelung für Fahrten zur Arbeit
- Von der 0,03% Regelung zur 0,002% Regelung wechseln
- Einkommensteuer mit Fahrtenbuch ermitteln
- Die rein berufliche Nutzung ist steuerfrei
Muss der Dienstwagen in die Steuererklärung?
Im Regelfall musst du den Firmenwagen nicht gesondert in deiner Steuererklärung erfassen.
Die Besteuerung des Dienstwagens erfolgt bereits über die monatliche Lohnabrechnung. Daher ist eine separate Angabe in der Taxfix-App nicht nötig.
Nur bei der Angabe deiner Arbeitswege oder Dienstreisen gibst du den Firmenwagen als Verkehrsmittel an:
- Kosten für die Wege zu deinem Arbeitgeber bzw. zu deiner ersten Tätigkeitsstätte kannst du auch mit Dienstwagen absetzen.
- Fahrten mit dem Firmenwagen im Außendienst oder auf Dienstreisen kannst du hingegen steuerlich nicht geltend machen.
So berechnet sich die Einkommensteuer für den Dienstwagen
Wenn du einen Firmenwagen fährst, für den eine Privatnutzung vertraglich erlaubt ist, gilt das als sogenannter geldwerter Vorteil. Das bedeutet, dass der Firmenwagen eine Art Lohn ist und dementsprechend versteuert werden muss.
Du hast zwei Möglichkeiten, die dafür anfallende Einkommensteuer zu ermitteln:
- Die Pauschalberechnung (die sogenannte Ein-Prozent-Regelung)
- Das Fahrtenbuch
Die Entscheidung für eine der zwei Varianten ist verbindlich. Du kannst sie innerhalb eines Jahres nicht wechseln. Merkst du, dass die gewählte Methode zu teuer ist, wechselst du zu Beginn des Folgejahres.
Wie genau ein Dienstwagen versteuert wird, erläutern wir dir in unserem Video:
Die Pauschalberechnung mit 1-Prozent-Regelung
Bei einer Pauschalberechnung versteuerst du für die private Nutzung des Dienstwagens jeden Monat einen festen Betrag:
1% des Neuwagen-Listenpreises + 0,03% des Listenpreises pro Kilometer einfache Fahrt zur Arbeit
Der Betrag wird deinem monatlichen Bruttogehalt für die Berechnung der Steuer hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich dein Steuersatz und du erhältst weniger Nettolohn.
Ein Beispiel:
Der Bruttolistenpreis deines Dienstwagens beträgt 35.000 Euro. Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist 20 km. Dein Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro.
Diese 3.560 Euro werden dir als Monatsgehalt besteuert. Dies geschieht automatisch über die monatliche Lohnabrechnung.
Die 1-Prozent-Regelung gilt sowohl für gekaufte als auch geleaste und gemietete Firmenautos. Der Neuwagen-Listenpreis dient auch bei Gebrauchtwagen als Berechnungsgrundlage. Ein älteres Auto bedeutet also keine niedrigere Steuer.
Die Pauschalversteuerung ist umso vorteilhafter, je häufiger du deinen Dienstwagen privat nutzt. Denn egal, ob du das Auto zu 20% oder 80% privat nutzt, du zahlst immer gleich viel Steuern.
0,03% oder 0,002% Regelung für Fahrten zur Arbeit
Die Besteuerung der Fahrten zur Arbeit kann pauschal oder auf Basis der tatsächlichen Fahrten erfolgen.
Im obigen Beispiel haben wir die pauschale Besteuerung gewählt: Dabei werden 0,03% Prozent des Listenpreises berechnet und mit dem einfachen Fahrtweg multipliziert:
0,03% von 35.000 Euro x 20 km einfache Strecke zur Arbeit = 210 Euro
Diese 210 Euro werden besteuert.
Bei dieser Pauschale gehen die Finanzbehörden von durchschnittlich 15 Fahrten zur Arbeit pro Monat aus.
Fährst du jedoch weniger als 15 Tage im Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit, kann es für dich günstiger sein, die Fahrten nicht pauschal, sondern auf Basis der tatsächlichen Fahrten zu besteuern. Dazu nutzt du die Einzelfahrtbewertung von 0,002% pro Kilometer. Die Berechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl deiner Fahrten.
Fährst du beispielsweise nur an 5 Tagen im Monat zur Arbeit, berechnet sich der geldwerte Vorteil wie folgt:
0,002% von 35.000 Euro x 20 km zur Arbeit x 5 (Anzahl der Fahrten pro Monat) = 70 Euro
In diesem Fall musst du also nur 70 Euro versteuern.
Von der 0,03% Regelung zur 0,002% Regelung wechseln
Wenn sich die Anzahl deiner Fahrten zur Arbeit deutlich verringert hat - weil du beispielsweise häufiger im Home Office bist - lohnt sich der Wechsel zur 0,002% Berechnung. Dies musst du beim Finanzamt beantragen und durch eine tagesgenaue Aufstellung deiner Fahrten zur Arbeit nachweisen. Idealerweise lässt du diese Aufstellung zudem von deinem Arbeitgeber bestätigen.
Nachdem du deine Steuererklärung eingereicht hast, informierst du dein Finanzamt einfach schriftlich über den gewünschten Wechsel und sendest ihm die Tagesaufstellung deiner Fahrten direkt zu, damit die Sachbearbeiter deinen Fall überprüfen können.
Es ist in dem Fall nicht nötig, deine Lohndaten in der Steuererklärung zu ändern - übernehme einfach die Werte deiner Lohnsteuerbescheinigung unverändert in der Taxfix-App.
Einkommensteuer mit Fahrtenbuch ermitteln
Im Fahrtenbuch notierst du alle privaten und beruflichen Fahrten. Das kann sehr aufwändig sein und lohnt sich in der Regel in folgenden Fällen:
- Wenn du viel beruflich unterwegs bist
- Bei niedrigen Gesamtkosten des Wagens
- Wenn das Auto bereits abgeschrieben wurde
- Wenn es ein Gebrauchtwagen ist
- Wenn du als Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlst
- Wenn du eine Zuzahlung zur Anschaffung geleistet hast
Die Fahrten werden am Ende des Jahres berechnet. Für die privaten Fahrten zahlst du anteilig Einkommensteuer und andere anfallende Kosten. Fährst du häufig privat mit dem Dienstwagen, ist die Ein-Prozent-Regelung vorteilhafter.
Für das Fahrtenbuch darfst du keine änderbaren Programme wie z.B. Excel oder lose Blättersammlungen benutzen, sondern nur bestimmte Software oder ein klassisches Fahrtenbuch.
Die rein berufliche Nutzung ist steuerfrei
Ist vertraglich festgelegt, dass du den Dienstwagen nur beruflich nutzen darfst, werden keine Steuern fällig. Das Finanzamt darf dir auch keine private Nutzung unterstellen. Solltest du das Fahrzeug trotz Vertragsklausel privat nutzen, musst du die ausschließlich berufliche Nutzung nicht belegen.