Als Arbeitnehmer:in kannst du Kontoführungsgebühren als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Pauschale angesetzt, mit welcher du 16 Euro pro Jahr an Kontoführungsgebühren absetzen darfst. Diesen Pauschbetrag erkennt das Finanzamt in der Regel ohne Nachweise an.
Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen oder den Gehaltseingang, die über die Pauschale hinausgehen, müssen hingegen belegbar sein. Dafür müssen die tatsächlichen, beruflich bedingten Kontogebühren ermittelt und nachgewiesen werden, etwa durch die Vorlage von Kontoauszügen.