Du arbeitest häufig im Homeoffice oder nutzt dein privates Smartphone auch für geschäftliche Telefonate? Dann kannst du einen Teil deiner Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen. Hier erfährst du, wie das geht.
Inhalt:
- Wann sind Telefon- und Internetkosten absetzbar?
- So nutzt du die Pauschale für Telefon und Internet
- Alternative: Internet- und Telefonnutzung einzeln nachweisen
- So gibst du Telefon- und Internetkosten in der Taxfix App an
Wann sind Telefon- und Internetkosten absetzbar?
Wenn dir dein Arbeitgeber den beruflichen Anteil deiner Internet- und Telefonrechnungen nicht erstattet, kannst du ihn als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du Telekommunikationskosten in der Steuererklärung geltend machen kannst:
Als Pauschale
Das heißt, du kannst pauschal 20% deiner Gesamtkosten absetzen, aber maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr. Einzelnachweise sind dabei nicht nötig.
Mit Einzelnachweisen
Das heißt, du belegst den beruflichen Anteil deiner Kosten mit Einzelnachweisen und kannst diesen Teil unbegrenzt absetzen.
Mit unserer App kannst du entweder die Pauschale wählen oder auch höhere Kosten geltend machen. Wie du bei der Angabe genau vorgehst, erläutern wir unten.
Welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten haben, erklären wir dir im Folgenden:
So nutzt du die Pauschale für Telefon und Internet
Vorteil der Pauschale: Du hast weniger Aufwand – denn du musst nicht nachweisen, in welchem Umfang du deine Privatanschlüsse beruflich genutzt hast.
Nachteil: Nur bis zu 20% deiner monatlichen Telefon- und Internetausgaben werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Die Obergrenze liegt bei 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr. Deine Telefon- oder Internetrechnung müsste also 100 Euro pro Monat betragen, damit der Maximalbetrag erreicht wird.
Voraussetzung: Du hast tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet oder mit deinem privaten Smartphone beruflich telefoniert.
So berechnest du deinen Pauschalbetrag
Nimm die Kosten für drei aufeinander folgende Monate und rechne diese auf das gesamte Jahr hoch. Am meisten lohnt es sich, wenn du die Monate auswählst, in denen deine Telefon- oder Internetkosten am höchsten waren. Alternativ kannst du auch den Jahresdurchschnitt nehmen.
Beispiel:
Steffis private Internetrechnung war im März, April und Mai am teuersten.
Summe der 3 Rechnungsbeträge: 50 € + 43 € + 56 € = 149 €
149 € / 3 Monate * 20% = 9,93 €
9,93 € * 12 Monate = 119,16 € (gerundet)
Steffi kann 119,16 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen, da der Betrag unter der Grenze von 240 Euro liegt.
Beachte, dass du die Kosten nur für den Zeitraum des Jahres geltend machen kannst, in dem du dein Internet und Telefon tatsächlich beruflich genutzt hast. Warst du beispielsweise nur für einige Monate im Home Office, kannst du die Kosten nur für diese Monate absetzen.
Alternative: Internet- und Telefonnutzung einzeln nachweisen
Vorteil der Einzelaufzeichnung: Du kannst deine Aufwendungen für die berufliche Nutzung deines Internets oder Telefons unbegrenzt absetzen – es gibt keinen Maximalbetrag. Das lohnt sich insbesondere, wenn du vermutest, dass der berufliche Anteil über 20% liegt.
Nachteil: Du hast mehr Aufwand – denn du musst den beruflichen Anteil genau dokumentieren und ausrechnen.
Voraussetzung: Du hast tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet oder mit deinem privaten Smartphone beruflich telefoniert. Auf Nachfrage musst du dem Finanzamt die Einzelaufzeichnung vorlegen können.
So funktioniert die Einzelaufzeichnung bei Telefonkosten
- Du dokumentierst im Veranlagungsjahr drei Monate lang alle beruflichen und privaten Telefonate mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Gesprächsteilnehmer
- Ermittle den beruflichen Nutzungsanteil mithilfe deines Einzelverbindungsnachweises oder der notierten Gesprächsdauer
- Hast du beispielsweise 40% beruflich telefoniert, kannst du 40% der gesamten Rechnungsbeträge im Veranlagungszeitraum absetzen
Gut zu wissen: Du musst bei Mobilfunkverträgen die Kosten für Telefonieren, Surfen oder SMS nicht trennen, auch wenn du beispielsweise nur beruflich telefoniert hast. Du kannst den gesamten Rechnungsbetrag als Grundlage nehmen, inklusive Grundgebühren oder Bereitstellungskosten.
So funktioniert die Einzelaufzeichnung bei Internetkosten
Internetkosten kannst du auf die gleiche Weise steuerlich geltend machen, wenn du im Home Office tätig warst. Dafür schätzt du, wieviel du dein Internet beruflich und privat genutzt hast. Den beruflichen Anteil deiner Internetkosten gibst du in deiner Steuererklärung an. Gemäß eines Beschlusses des niedersächsischen Finanzgerichts wird eine geschätzte berufliche Nutzung von bis zu 50% akzeptiert.
Hat das Finanzamt einmal die Einzelaufzeichnung akzeptiert, gilt der ermittelte Prozentsatz in der Regel auch für die Steuererklärungen der folgenden Jahre.
So gibst du Telefon- und Internetkosten in der Taxfix App an
Beruflich bedingte Internet- und Telefonkosten kannst du in unserer App in der Kategorie "Arbeit" erfassen.
Anhand deiner Angaben zur Nutzung der Anschlüsse und zu den monatlichen Kosten berechnet unsere App automatisch die im Steuerjahr anzusetzenden Kosten. Bei einem kombinierten Internet- und Telefonanschluss erfasst du die monatlichen Kosten nur einmal.
Die App berücksichtigt die Kosten folgendermaßen:
- Wenn du dein Telefon/Internet nicht täglich für Arbeitszwecke genutzt hast, berücksichtigt die App die Pauschale, das heisst 20% der Kosten
- Hast du dein Telefon/Internet täglich genutzt, werden 50% der erfassten Kosten in der App berücksichtigt. Bitte beachte, dass das Finanzamt bei einer täglichen Nutzung in der Regel nach Belegen fragt
- Erfasse anschließend die durchschnittlichen monatlichen Kosten für deinen Telefon-/Internetanschluss. Die monatlichen Kosten können in der App den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen
- Gib schließlich die Anzahl der Monate an, in welchen du im entsprechenden Steuerjahr dein Telefon/Internet für die Arbeit genutzt hast