Anwalts- und Gerichtskosten darfst du teilweise von der Steuer absetzen. In welchen Fällen du diese Kosten in unserer App eintragen kannst, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Anwalts- oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Arbeit
Im Beruf kann es zur Uneinigkeit in Bezug auf eine unerwartete und womöglich ungerechtfertigte Kündigung, ausstehende Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz kommen. Entstehen dir als Arbeitnehmer:in in diesen Fällen Prozesskosten, dürfen sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
Anwalts- und Gerichtskosten, die dir im Zusammenhang mit dem Beruf entstanden sind, können in unserer App in der Kategorie “Arbeit” erfasst werden.
Kosten für eine Studienplatzklage
Wenn du Kosten für das Einklagen deines Studienplatzes hattest, kannst du diese als Sonderausgaben (Erststudium) oder als Werbungskosten (weiterführendes oder duales Studium) geltend machen. In beiden Fällen kannst du die Kosten in unserer App in der Kategorie ‘’Bildung’’ erfassen. Gib zuvor in der Kategorie “Allgemeine Fragen” an, dass du studiert hast.
Können Kosten einer Scheidung geltend gemacht werden?
Die kurze Antwort lautet: grundsätzlich nicht.
Bis 2013 konnten alle Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, die im direkten Zusammenhang mit der Scheidung standen. Dazu gehörten Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Ausgaben für Gutachter und Sachverständige und Fahrtkosten zum Anwalt, Gericht und Notar.
Seit dem 1. Januar 2013 können Scheidungskosten jedoch grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Somit werden sie auch in der Taxfix-App nicht abgefragt.
Weitere Gerichtskosten, die mit Taxfix nicht absetzbar sind
Anwalts- oder Gerichtskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Streitfällen absetzbar, etwa im Rahmen von Mietstreitigkeiten oder wenn die Kosten besonders hoch und damit existenzbedrohend sind. Diese Steuerfälle können wir jedoch nicht abdecken. Die entsprechenden Kosten kannst du daher in der Taxfix-App nicht angeben.