Schaffst du dir einen neuen Computer und dazugehörige Geräte an, kannst du sie in der Steuererklärung absetzen. Worauf du dabei achten musst und wie du die Kosten in der Taxfix-App angibst, erklären wir dir hier.
Vorab die gute Nachricht: unsere App erleichtert dir die Angabe, indem sie alle relevanten Eckwerte abfragt und die absetzbaren Kosten automatisch für dich ermittelt.
Inhalt:
- Berufliche Nutzung als Voraussetzung
- Kann ich die vollen Kosten absetzen?
- Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
- Regelung bis 2020: Abschreibung des Computers über mehrere Jahre
- Neue Regelung ab 2021: Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung
- Nicht vergessen: Belege aufheben
- Wie gebe ich die Kosten in der Taxfix-App an?
Berufliche Nutzung als Voraussetzung
Wenn du dir einen neuen Computer oder Laptop kaufst und für berufliche Zwecke nutzt, gilt das Gerät als Arbeitsmittel. Die Anschaffungskosten kannst du dann ganz oder teilweise steuerlich geltend machen. Die Anschaffung aus beruflichen Gründen und die berufliche Nutzung sind Voraussetzungen dafür, dass man die Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen kann.
Eine berufliche Nutzung liegt unter anderem auch dann vor, wenn du den Computer für folgende Dinge nutzt:
- Beantworten von beruflichen E-Mails
- Recherche für die Arbeit
- Bewerbungen schreiben
Auch Geräte, die zum Betrieb eines Computers gehören, kannst du absetzen, wenn du sie für den Job nutzt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Maus, Tastatur, Monitor, Drucker
- Kabel, USB-Stick
- Druckerpapier, Druckerpatrone, Tonerkartusche
- Software
Kann ich die vollen Kosten absetzen?
Wenn du die vollen Anschaffungskosten absetzen möchtest, musst du den Computer so gut wie ausschließlich, das heißt zu mindestens 90%, für berufliche Zwecke nutzen.
Aber auch, wenn du den Computer teilweise privat nutzt, kannst du einen Teil der Kosten absetzen. Dabei müssen sie nach der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden, zum Beispiel 50% private und 50% berufliche Nutzung. Den Kostenanteil der beruflichen Nutzung kannst du dann in der Steuererklärung angeben.
Wie weise ich die berufliche Nutzung nach?
Um den eigenen Computer absetzen zu können, musst du für das Finanzamt die berufliche Nutzung nachweisen können. Dies kann ganz unterschiedlich gemacht werden:
PC-Fahrtenbuch
Schreibe Datum, Uhrzeit und Zweck der Nutzung auf. Das bedeutet natürlich einen hohen Aufwand – deshalb reicht oft eine Dokumentation über 3 Monate.
Schätzung
In der Regel reicht eine Auflistung der beruflichen Arbeiten, die man am privat mitgenutzten Computer macht, aus.
50:50-Nutzung
Falls nicht genau nachgewiesen werden kann, wie hoch die berufliche Nutzung des eigenen PCs ist, erkennt das Finanzamt in der Regel 50% der Kosten an. Dennoch ist eine Glaubhaftmachung der beruflichen Nutzung unerlässlich.
Regelung bis 2020: Abschreibung des Computers über mehrere Jahre
Für Computer gelten bis 2020 bestimmte Abschreibungsregeln.
Den Kaufpreis des Computers kannst du in voller Höhe im Jahr der Anschaffung absetzen, solange er eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Dabei gelten folgende Werte:
- Bei einem Kauf vor 2018: Der Preis lag nicht höher als 487,90 Euro brutto
- Bei einem Kauf ab 2018: Der Preis lag nicht höher als 952 Euro brutto
- Bei einem Kauf im Jahr 2020: Der Preis lag nicht höher als 1.190 Euro brutto
Lagen die Anschaffungskosten darüber, müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Kosten nur anteilig in mehreren Jahren steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Berechnung des Kostenanteils, der bei einem Computer pro Jahr abgeschrieben werden kann, erfolgt auf Grundlage seiner üblichen Nutzungsdauer. Diese übliche Nutzungsdauer bestimmter Arbeitsmittel ist in den sogenannten AfA-Tabellen (“Absetzung für Abnutzung”) des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Für Computer gilt bis 2020 eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Das heisst, du musst die Anschaffungskosten über die Dauer von 3 Jahren bzw. 36 Monaten abschreiben. Dabei berechnest du die anteiligen Kosten pro Monat und kannst so bestimmen, wieviel du pro Steuerjahr absetzen kannst.
Klingt kompliziert? Die Taxfix-App berechnet die Abschreibungsbeträge automatisch für dich. Unten erläutern wir dir, wie du deinen Computer ganz leicht in der App angeben kannst.
Beispiel: Abschreibung eines Computers
Du hast im März 2018 einen Computer für 1.008 Euro brutto gekauft. Du nutzt ihn als IT-Spezialist zuhause vollständig für die Arbeit. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für den Computer beträgt 3 Jahre, also 36 Monate. Monatlich wird der Computer also über die Dauer von 3 Jahren mit 28 Euro abgesetzt:
Kosten Computer: | 1.008 Euro brutto |
Nutzungsdauer eines Computers nach AfA-Tabelle: | 3 Jahre bzw. 36 Monate |
Anschaffungsdatum: | März 2018 |
Abschreibungsbetrag pro Monat: | 1008 Euro / 36 Monate = 28 Euro |
Pro Jahr kannst du nun auf den Monat genau gestaffelt den Computer absetzen:
Abschreibungsdauer | Abschreibungsbetrag |
März 2018 - Dezember 2018 |
280,- Euro |
Januar 2019 - Dezember 2019 |
336,- Euro |
Januar 2020 - Dezember 2020 |
336,- Euro |
Januar 2021 - Februar 2021 |
56,- Euro |
insgesamt 36 Monate | insgesamt 1.008,- Euro |
Für das Jahr 2018 kannst du also 280 Euro der gesamten Anschaffungskosten für den Computer absetzen. Für 2019 sowie 2020 sind es jeweils 336 Euro und für 2021 noch 56 Euro.
Neue Regelung ab 2021: Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung
Ab dem Jahr 2021 gilt für Computer eine neue Nutzungsdauer von nur einem Jahr anstelle von zuvor drei Jahren. Damit ist eine Abschreibung über mehrere Jahre grundsätzlich nicht mehr nötig.
Konkret bedeutet das: Hast du im Jahr 2021 oder in einem späteren Jahr einen neuen Computer gekauft, den du beruflich nutzt, kannst du die gesamten Kosten im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen.
Ein Beispiel: Sofortabschreibung
Du hast im Jahr 2021 einen Computer im Wert von 1.500 Euro brutto gekauft.
- Bei einer ausschließlich beruflichen Nutzung kannst du somit 1.500 Euro in deiner Steuererklärung für das Jahr 2021 geltend machen
- Bei einer beruflichen Nutzung von 50% kannst du die Hälfte, also 750 Euro, in der Steuererklärung 2021 absetzen
Die neue Regelung wirkt sich auch auf Abschreibungen von Computern aus, die in Vorjahren gekauft wurden: für Anschaffungen in den Jahren 2019 und 2020 muss im Jahr 2021 nicht weiter über 3 Jahre abgeschrieben werden. Anstelle dessen kann man den gesamten Restwert in der Steuererklärung 2021 geltend machen.
Nicht vergessen: Belege aufheben
Kaufbelege und Quittungen für gekaufte Computer und andere Geräte brauchst du nicht sofort mit der Steuererklärung mitzuschicken. Das Finanzamt hat sonst zu viele Unterlagen und kommt mit der Bearbeitung nicht zügig voran. Deshalb solltest du Belege und Quittungen aufheben und nur bei Rückfragen des Finanzamtes nachreichen.
Wie gebe ich die Kosten in der Taxfix-App an?
Unsere App erleichtert die Abschreibung von Computern und anderen Arbeitsmitteln, indem sie die Abschreibungsbeträge pro Steuerjahr selbständig berechnet. Du gibst lediglich die relevanten Eckdaten im Verlauf der Fragen an - was wurde wann und zu welchem Preis gekauft. Die App ermittelt so, ob eine Abschreibung nötig ist oder nicht, und berücksichtigt die entsprechenden Kosten.
Ich habe den Computer im aktuellen Steuerjahr gekauft
Anschaffungskosten für einen Computer oder Laptop kannst du in der Taxfix-App in der Kategorie “Arbeit” angeben.