Kleidung, Essen, Spielzeug, Sportverein, Kindergarten, Schulgeld – für ein Kind fallen viele Ausgaben an. Einige dieser Aufwendungen kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, solange für dein Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Welche Kosten das sind und wie du sie in der Taxfix-App angibst, erklären wir dir in diesem Artikel.
Inhalt
- Bis wann kann man Aufwendungen für Kinder steuerlich geltend machen?
- Diese Kosten kannst du geltend machen
- So gibst du Kosten für Kinder in der Taxfix-App an
Bis wann kann man Aufwendungen für Kinder steuerlich geltend machen?
Kinder werden in der Steuererklärung angegeben, solange für sie ein Kindergeldanspruch besteht. Bis dahin gelten sie steuerlich noch als Kinder, und du kannst bestimmte Aufwendungen, die dir für sie entstanden sind, absetzen.
Besteht kein Kindergeldanspruch mehr, gelten Kinder im steuerlichen Sinne als erwachsene Angehörige ihrer Eltern und werden nicht mehr gesondert als Kinder in der Steuererklärung aufgeführt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kindergeldanspruch und der Auszahlung des Kindergeld-Betrages. Grundsätzlich hat jeder Elternteil zur Hälfte Anspruch auf das Kindergeld, auch wenn der Betrag nur einem der beiden ausgezahlt wird. Jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, muss in der Steuererklärung angegeben werden - auch, wenn das Kindergeld nicht an dich ausgezahlt wurde. So kann deine Steuer korrekt berechnet werden.
Haben sich die Eltern getrennt, dann wird das Kindergeld bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt, den der Elternteil zu zahlen hat, bei dem das Kind nicht wohnt. Auch bei diesem Elternteil ist daher das Kind in der Steuererklärung anzugeben.
Solltest du dir unsicher sein, ob du Anspruch auf Kindergeld hast, kannst du dich bei deiner Familienkasse erkundigen. Detaillierte Informationen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag findest du hier.
Diese Kosten kannst du geltend machen
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu zwei Dritteln absetzen – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind.
Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Dein Kind lebt mit dir in einem Haushalt.
- Du hast Anspruch auf Kindergeld.
- Dein Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Absetzen kannst du nur Betreuungskosten, wie etwa:
- Kosten für die Unterbringung in der Kita, bei der Tagesmutter, im Hort.
- Beschäftigung von Erzieher:innen, Tagespfleger:innen, Kinderbetreuer:innen.
- Kinderbetreuung im eigenen Haushalt durch eine Haushaltshilfe oder Au-Pair.
- Fahrtkosten für die betreuende Person.
Nicht absetzen kannst du:
- Unterricht: Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, z.B. Klavierstunden.
- Nachhilfeunterricht.
- Freizeitbetätigungen, z.B. Sportverein.
- Verpflegung des Kindes.
Verwandte übernehmen die Kinderbetreuung
Auch Verwandte können für die Aufsicht deiner Kinder beschäftigt werden. Die entstehenden Kinderbetreuungskosten darfst du ebenfalls zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen.
Aber: Die betreuenden Verwandten dürfen nicht im selben Haushalt leben.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Beschäftigten für die Kinderbetreuung. Die Nachweise sind hier sehr wichtig. Am besten ist es, wenn du z.B. mit dem betreuenden Opa einen Vertrag über Ort, Zeit, Zahlungsbedingungen und Ablauf seiner Tätigkeit aufsetzt. Auch ist die Überweisung der Bezahlung auf sein Konto unerlässlich. Somit findet das Finanzamt nichts zu meckern und erkennt deine Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung an.
Kinder mit Behinderung
Liegt bei deinem Kind eine Behinderung vor, gelten Sonderregelungen. Die Altersgrenze von 14 Jahren ändert sich, wenn dein zu betreuendes Kinder nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Eine Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss. Dazu informieren wir dich ausführlich hier.
Schulgeld
Wenn dein Kind eine Privatschule besucht, kannst du das Schulgeld absetzen. Voraussetzung ist, dass der Schulbesuch mit einem anerkannten Schulabschluss endet. 30% der Kosten bis maximal 5.000 Euro jährlich sind absetzbar. Deine Kosten für die Verpflegung und Unterbringung deines Kindes sind davon jedoch ausgenommen.
Versicherungsbeiträge und Aufwendungen für Krankheit
Von dir übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder kannst du als Sonderausgaben geltend machen. Dies betrifft auch bestimmte Zusatzversicherungen (etwa eine Zahnzusatzversicherung).
Zudem kannst du Aufwendungen für Gesundheit und Krankheit deiner Kinder als außergewöhnliche Belastung absetzen. Beides kannst du in der Taxfix-App im Bereich “Gesundheit” angeben. Wie genau das geht und welche Voraussetzungen gelten, erläutern wir hier.
Entlastung für Alleinerziehende
Wenn du alleinerziehend bist, steht dir ein Entlastungsbetrag zu, der deine Steuerbelastung senkt. In unserem Artikel zur Steuererklärung für Alleinerziehende findest du dazu ausführliche Informationen.
Ausbildungsfreibetrag
Eltern volljähriger Kinder können von einem Ausbildungsfreibetrag profitieren, der die Steuerlast der Eltern senkt. Er wird berücksichtigt, wenn
- Die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung / Studium sind,
- Die Kinder nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen, und
- Für die Kinder weiterhin Kindergeldanspruch besteht.
Sind die Eltern geschieden oder getrennt, können sie den Freibetrag zur Hälfte teilen.
In der Taxfix-App wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt, sobald du im Bereich “Kinder” angibst, dass dein Kind am Ausbildungsort gewohnt hat. Hier kannst du auch bestimmen, ob der Freibetrag unter den Eltern geteilt werden soll.
Sammle Unterlagen und Belege für deine Kosten
Deine Aufwendungen musst du durch Belege nachweisen können. Sammle daher über das Jahr alle Quittungen und Nachweise. Achte darauf, dass du die Rechnungen immer per Überweisung zahlst und du dies mit Kontoauszügen nachweisen kannst. Barzahlungen werden in keinem Fall vom Finanzamt anerkannt.
Die Rechnungen, Kontoauszüge und andere Belege musst du nicht direkt deiner Steuererklärung beilegen. Das Finanzamt wird im Zweifel nachfragen und die erforderlichen Unterlagen sehen wollen. Du solltest sie also griffbereit haben und auf Verlangen vorlegen können.
So gibst du Kosten für Kinder in der Taxfix-App an
Angaben zu deinen Kindern erfasst du in der Taxfix-App in der Kategorie “Kinder”. Hier kannst du auch alle Ausgaben angeben, die für deine Kinder angefallen sind.
Bitte beachte, dass einige Kosten steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Aufwendungen, die in unserer App nicht abgefragt werden, sind in der Regel mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld abgegolten.
Wenn bestimmte Maximalgrenzen für die Absetzung der Kosten gelten, werden sie von unserer App automatisch berücksichtigt.