Familien mit Kindern werden durch Kindergeld und Kinderfreibetrag entlastet. Die für dich steuerlich bessere Variante errechnet das Finanzamt durch die sogenannte Günstigerprüfung, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Wie das genau funktioniert und wie du Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Taxfix-App angibst, erfährst du in diesem Artikel.
Die gute Nachricht vorab: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden in der Taxfix-App in aller Regel automatisch berechnet. Auch die Günstigerprüfung nimmt unsere App für dich vor.
Inhalt
- Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
- Was ist Kindergeld?
- Wie lange habe ich Anspruch auf Kindergeld?
- Wie hoch ist das Kindergeld?
- Der Corona Kinderbonus
- Was ist der Kinderfreibetrag?
- Der Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung
- Kann ich den Kinderfreibetrag ändern?
- Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Steuererklärung: Die Günstigerprüfung
- Wie gibt man Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Taxfix an?
Wie unterscheiden sich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu unterstützen. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden ist:
- Das Kindergeld wird einem Elternteil nach Beantragung monatlich direkt ausgezahlt.
- Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt und wird nicht ausgezahlt.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass man nur eines von beidem nutzen kann. Im Laufe eines Jahre erhältst du zunächst das Kindergeld. Bei der jährlichen Berechnung deiner Einkommensteuer ermittelt das Finanzamt dann, welche Variante für dich günstiger ist und berücksichtigt dann entweder den Kinderfreibetrag oder das von dir erhaltene Kindergeld. Diese Günstigerprüfung muss nicht beantragt werden und erfolgt automatisch.
Was ist Kindergeld?
Wenn du ein Kind erwartest, solltest du Kindergeld beantragen. Dies ist eine staatliche Förderung, die die grundlegende Versorgung deines Kindes sichert. Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien monatlich gezahlt.
Den Antrag auf Kindergeld stellst du bei der Familienkasse, die an deinem Wohnort zuständig ist. Den Antrag kannst du online bei deiner Familienkasse stellen, zumeist auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsätzlich hat jeder Elternteil zur Hälfte Anspruch auf das Kindergeld, auch wenn der Betrag nur einem der beiden ausgezahlt wird. Haben sich die Eltern getrennt, dann wird das Kindergeld bei der Höhe des Unterhalts berücksichtigt, den der Elternteil zu zahlen hat, bei dem das Kind nicht wohnt. In diesem Fall haben dennoch beide Eltern Anspruch auf Kindergeld.
Wie lange habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeldanspruch hast du mindestens, bis dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Darüber hinaus kannst du Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr deines Kindes erhalten, wenn sich dein Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Für arbeitssuchende Kinder besteht ein verlängerter Kindergeldanspruch bis zum 21. Lebensjahr.
Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern mit Behinderung ein Kindergeldanspruch, wenn diese für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Das Kindergeld wird nach der Anzahl der Kinder gestaffelt und erhöht sich fast jedes Jahr. Es beträgt derzeit:
- für das erste und zweite Kind: je 219 Euro monatlich.
- für das dritte Kind: 225 Euro monatlich.
- für das vierte und jedes weitere Kind: je 250 Euro monatlich.
- ab dem Jahr 2023 gilt für jedes Kind einheitlich je 250 Euro monatlich.
Der Corona Kinderbonus
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung einen Familienbonus in Höhe von 300 Euro beschlossen. Dieser galt für jedes Kind, für das du im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Kindergeld erhalten hast. Auch im Jahr 2021 gab es einen solchen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Steuerlich wird der Bonus wie Kindergeld behandelt. In der Taxfix-App wird er in aller Regel automatisch berücksichtigt.
Weitere detaillierte Informationen zu staatlichen Familienleistungen wie Kindergeld und Kinderbonus findest du unter anderem online auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht direkt an dich ausgezahlt. Er kommt erst bei der jährlichen Feststellung deiner Einkommensteuer durch das Finanzamt zum tragen. Dabei stellt das Finanzamt fest, ob die Nutzung des Freibetrags für dich von Vorteil ist. Diese Günstigerprüfung erläutern wir unten genauer.
Grundsätzlich kannst du den Kinderfreibetrag so lange nutzen, wie du Anspruch auf Kindergeld hast.
Wie das Kindergeld erhöht sich auch der Kinderfreibetrag in aller Regel jährlich. Derzeit liegt er für jedes Kind bei 9.312 Euro bei zusammenveranlagten Eltern jährlich.
Der Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung
Als Arbeitnehmer:in ist der Freibetrag ist auf deiner Lohnsteuerbescheinigung notiert. Dies geschieht automatisch mit der Geburt deines Kindes, indem das Finanzamt den Kinderfreibetrag an den Arbeitgeber weiterleitet. Du musst also gar nichts machen, um den Freibetrag eintragen zu lassen.
Bei volljährigen Kindern in Ausbildung besteht ein Wahlrecht:
Den Kinderfreibetrag kannst du entweder direkt beim Finanzamt beantragen - er erscheint dann auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst ihn aber auch einfach durch die Angabe deines Kindes in der Steuererklärung in Anspruch nehmen.
Der Kinderfreibetrag wirkt sich nicht auf deine monatlich abgeführte Lohnsteuer aus. Allerdings mindert er den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Im Rahmen der Steuererklärung wird er dann bei Berechnung deiner Einkommensteuer berücksichtigt.
Wie wird der Kinderfreibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung dargestellt?
In der Regel erhält jeder Elternteil einen halben Kinderfreibetrag pro Kind. Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ist dann bei einem Kind ein Kinderfreibetrag von 0,5 notiert.
Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin zwei Kinder hast, steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ein Kinderfreibetrag von 1,0. Für jedes Kind ist das ein Freibetrag von 0,5.
Wenn ihr gemeinsam veranlagt seid, werden eure Kinderfreibeträge bei Abgabe der Steuererklärung auf euer gemeinsames Einkommen angewendet.
Kann ich den Kinderfreibetrag ändern?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den Kinderfreibetrag ändern und damit den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. In diesem Fall wäre die Anzahl der Kinderfreibeträge bei einem Kind also 1,0.
Den Kinderfreibetrag kannst du ändern, wenn:
- Ein Elternteil im Ausland lebt.
- Der andere Elternteil das Kind adoptiert hat (Stiefelternteil).
- Der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% nachkommt.
- Der Vater des Kindes unbekannt ist.
- Ein Elternteil verstorben ist.
In der Taxfix-App kannst du den vollen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft. Die App wird dich darauf hinweisen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag in der Steuererklärung: Die Günstigerprüfung
Während dir das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird, wird der Kinderfreibetrag erst bei der jährlichen Berechnung deiner Steuer berücksichtigt. Da du nur eines von beidem nutzen kannst, ermittelt das Finanzamt im Rahmen deiner Steuerberechnung, was für dich günstiger ist. Diese Günstigerprüfung erfolgt automatisch, und auch die Taxfix-App nimmt die Prüfung für dich vor.
Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Eheleute in der Regel erst ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von ca. 78.000 Euro, für Ledige mit Kind ab ca. 39.000 Euro.
So funktioniert die Günstigerprüfung
Das Finanzamt berechnet deine Steuern bei Abgabe deiner Steuererklärung zuerst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und anschließend ohne Freibetrag.
Ist die Differenz aus beiden Berechnungen höher als dein Anspruch auf Kindergeld, dann ist der Kinderfreibetrag günstiger für dich. In diesem Fall wird bei Berechnung deiner Steuer der Kinderfreibetrag von deinem Einkommen abgezogen und das Kindergeld bei der Steuer hinzugerechnet.
Ist die Differenz kleiner als dein Anspruch auf Kindergeld, dann ist das Kindergeld für dich günstiger. In diesem Fall werden weder Freibetrag noch Kindergeld bei der Berechnung deiner Steuer berücksichtigt.
Bei der Günstigerprüfung ist es für das Finanzamt übrigens irrelevant, ob du das Kindergeld beantragt und erhalten hast oder nicht. Nur dein Anspruch auf Kindergeld zählt. Anspruch bedeutet, dass du die Voraussetzungen erfüllst, um Kindergeld zu erhalten.
Kinderfreibetrag nicht aufgeführt? So stellt sich die Günstigerprüfung in deiner Taxfix-Steuerberechnung dar
Ist das Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung für dich steuerlich besser, wird weder der Kinderfreibetrag noch das Kindergeld in deiner Steuererklärung aufgeführt. In diesem Fall wird der Freibetrag nicht steuermindernd berücksichtigt, und das Kindergeld im Gegenzug auch nicht als bezogene Leistung aufgeführt. Bei beiden Positionen stehen somit in der Übersicht der Steuerberechnung in der Taxfix-App keine Werte. In der Mehrzahl der Fälle erweist sich das Kindergeld günstiger für die Steuerzahler.
Ist der Kinderfreibetrag günstiger, ist es genau anders herum: sowohl Kinderfreibetrag als auch Kindergeld werden dann in der Steuererklärung aufgeführt und sind mit einem Wert versehen.
Das bedeutet: der Kinderfreibetrag wurde in diesem Fall steuermindernd berücksichtigt, wobei das Kindergeld allerdings zugleich als Leistung hinzugerechnet wurde (denn du kannst ja nur entweder vom Kinderfreibetrag oder dem Kindergeld profitieren). In diesem Fall wird dir das Kindergeld zwar angerechnet, aber zugleich auch der Kinderfreibetrag zugesprochen, was letztlich für dich steuerlich günstiger ist.
Wie gibt man Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Taxfix an?
Zu Beginn deiner Steuererklärung gibst du in der Kategorie "Über dich" an, dass du Kinder hast. Die Angaben zu Kindern kannst du später in der Kategorie “Kinder” erfassen.
Anhand deiner Angaben errechnet und berücksichtigt die App deinen Kindergeldanspruch (inkl. Corona-Bonus) automatisch. In der Regel musst du das erhaltene Kindergeld somit nicht angeben.
In einigen Fällen, etwa wenn die Kinder bereits volljährig sind, fragt unsere App nach dem Zeitraum oder der Anzahl der Monate, in welchen ein Kindergeldanspruch vorlag. Diese Frage bezieht sich immer auf das entsprechende Steuerjahr, das du gerade bearbeitest.
In einigen seltenen Fällen wird zudem das berechnete jährliche Kindergeld angezeigt. Sollte dies bei dir der Fall sein, dann überprüfe bitte den Betrag und korrigiere oder bestätige ihn.
Der Kinderfreibetrag wird in unserer App immer automatisch berücksichtigt und muss nicht angegeben werden.
Sollte eine Übertragung des Kinderfreibetrags in Betracht kommen, fragt die App, ob du dies wünschst.