Alleinerziehende sind finanziell häufig schlechter gestellt als Ehepaare. Daher werden sie vom Staat mit einem Entlastungsbetrag finanziell unterstützt. Wir erläutern, was sich dahinter verbirgt und wie du ihn über die Taxfix-App beantragen kannst.
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Wenn du alleinerziehend bist, steht dir ein Entlastungsbetrag zu, der deine Steuerbelastung senkt.
Um von dieser Entlastung zu profitieren, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist alleinerziehend, das heißt, du lebst nicht mit einer weiteren volljährigen Person, etwa einem neuen Partner, in einer Haushaltsgemeinschaft. Das gilt auch dann, wenn du für das Kind alleine die Verantwortung trägst. Die einzige gültige Ausnahme besteht für dein eigenes Kind, wenn dieses zwar über 18, aber aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums weiterhin zum Kindergeld berechtigt ist
- Dein Kind ist mit Hauptwohnsitz bei dir gemeldet und lebt tatsächlich dort mit dir
- Du hast Kindergeldanspruch für dein Kind. Bei getrennten Paaren kann nur derjenige vom Entlastungsbetrag profitieren, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat oder es erhält
Auf den Entlastungsbetrag hast du unter den genannten Umständen auch dann Anspruch, wenn dein Kind im Wechselmodell von beiden getrennt lebenden Eltern betreut wird. Wenn dein Kind dabei annähernd gleichwertig betreut wird, können die Eltern untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Wenn die Eltern dies nicht bestimmen, bekommt ihn derjenige Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag liegt seit 2015 bei 1.908 Euro pro Jahr. Er wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro jährlich angehoben. Zusätzlich gibt es einen Erhöhungsbetrag. Ab dem zweiten Kind kommen so 240 Euro pro weiterem Kind hinzu.
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?
Um vom Entlastungsbetrag zu profitieren, musst du ihn beantragen. Dazu hast du zwei Möglichkeiten:
- Du kannst ihn im Rahmen deiner Steuererklärung in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag reduziert so dein steuerpflichtiges Einkommen und damit deine Steuerlast. Das Finanzamt erstattet dir mit dem Steuerbescheid die zu viel gezahlten Beträge zurück.
- Möchtest du das Geld bereits im Laufe des Jahres zur Verfügung haben und nicht bis zum kommenden Jahr warten, kannst du einen sogenannten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei deinem Finanzamt stellen. Damit wirst du in die Steuerklasse II eingeordnet und der Entlastungsbetrag bereits bei deiner monatlichen Besteuerung über deinen Arbeitgeber berücksichtigt. Du zahlst dann weniger Lohnsteuer und gegebenenfalls weniger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Dadurch steigt dein Nettogehalt