Angaben zu Kindern kannst du in der Taxfix-App in der Kategorie “Familie” erfassen.
Die Betreuung deines Kindes im Wechselmodell kannst du dabei folgendermaßen angeben:
Bestimme die Wohnsituation deines Kindes
Erfasse die grundlegende Wohnsituation deines Kindes mit der Frage “Wie hat dein Kind gelebt?”. Hier kannst du mehrere Antworten wählen. Markiere “Nur mit mir” und weitere zutreffende Optionen, beispielsweise “Bei anderem Elternteil”, und bestätige die Auswahl.
Erfasse anschließend weitere Details der Wohnsituation deines Kindes. Dazu gehören:
- die Anzahl der Haushalte
- die Adressen
- der Zeitraum, in dem dein Kind dort jeweils gelebt hat. Wenn das Wechselmodell das ganze Jahr über Bestand hatte, kann der Zeitraum jeweils das gesamte Jahr abdecken (vom 01.01. bis 31.12.)
Giltst du als alleinerziehend?
Wir fragen zudem, ob neben deinem Kind noch weitere erwachsene Personen mit euch im Haushalt gelebt haben. Mit dieser Frage überprüft unsere App, ob du steuerlich gesehen alleinerziehend bist. Hast du mit weiteren Erwachsenen zusammen gewohnt, kannst du dazu Details erfassen. Volljährige Kinder müssen an dieser Stelle nur angegeben werden, sofern für sie kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.
Bezug von Kindergeld - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mit der Frage, ob du Kindergeld für dein Kind erhalten hast, bestimmt unsere App schließlich, ob du grundsätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast. Wenn du hier “ja” wählst, wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt, sofern du alleinerziehend warst.
Diesen Anspruch hat in der Regel derjenige alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn das Kind im Wechselmodell von beiden Eltern betreut wird.
Wenn das Kind annähernd gleichwertig betreut wird, können die Eltern untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Wenn die Eltern dies nicht bestimmen, bekommt ihn derjenige Elternteil, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.