Ein behindertes Kind braucht in der Regel mehr Unterstützung als andere Kinder. In steuerlicher Hinsicht berücksichtigt der Staat die zusätzlichen finanziellen Belastungen auf mehrere Weisen. Wir erläutern dir, welche Kosten du absetzen kannst und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
Inhalt
- Behinderten-Pauschbetrag
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
- Pflege-Pauschbetrag
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Kindergeld und Kinderfreibetrag
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag soll laufende Kosten, die dauerhaft für Menschen mit Behinderung entstehen, ausgleichen. Damit sind Aufwendungen wie Medikamente, Hilfsmittel, ein erhöhter Wäschebedarf oder Betreuung gemeint.
Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem jeweils individuell festgelegten Grad der Behinderung. Ein ärztlicher Gutachter beurteilt die Einschränkung und bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) – der liegt zwischen 20 (bisher: 25) und 100. Danach richtet sich der Pauschbetrag, den dein Kind beanspruchen darf.
Folgende Pauschalen gelten:
Bis Veranlagungszeitraum 2020:
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag jährlich |
25 und 30 | 310 Euro |
35 und 40 | 430 Euro |
45 und 50 | 570 Euro |
55 und 60 | 720 Euro |
65 und 70 | 890 Euro |
75 und 80 | 1.060 Euro |
85 und 90 | 1.230 Euro |
95 und 100 | 1.420 Euro |
Ab Veranlagungszeitraum 2021:
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag jährlich |
20 | 384 |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Für Menschen mit Merkzeichen “H” wie “hilflos” oder “Bl” wie “Blind” im Ausweis wird der Pauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher 3.700 Euro) erhöht.
Bisher galt außerdem, dass bei einem Gdb unter 50 noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Anrecht auf den Pauschbetrag zu erhalten. So muss entweder die körperliche Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sein, ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufgrund der Behinderung bestehen oder die Behinderung Folge einer typischen Berufskrankheit sein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 fallen diese zusätzlichen Voraussetzungen weg.
Ist dein Kind von einer Behinderung betroffen, kannst du den Behinderten-Pauschbetrag auf dich übertragen lassen. Das ist jeweils für ein Jahr möglich und wird einfach über die Steuererklärung gemacht. Wie du die Pauschale mit der Taxfix-App auf dich überträgst, erläutern wir unten.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Über den Pauschbetrag können regelmäßige und dauerhafte Kosten abgedeckt werden, die mit der Behinderung deines Kindes einhergehen. Sollten weitere einmalige Aufwendungen hinzukommen, kannst du diese zusätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Im Gegensatz zum Behinderten-Pauschbetrag werden allgemeine außergewöhnliche Belastungen immer im Verhältnis zur deiner persönlichen Belastungsgrenze gesehen und wirken sich steuermindernd erst dann aus, wenn sie diese Grenze überschreiten. Deine individuelle Eigenbelastung legt das Finanzamt prozentual nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl fest.
Als außergewöhnliche Belastungen kannst du unter anderem folgende Kosten zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag geltend machen:
- Krankheits- und Kurkosten
- Fahrtkosten zum Arzt
- Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Autos, wenn du auf die Benutzung angewiesen bist (Merkmale aG, Bl oder H)
- Umbau oder Anpassungsarbeiten in Wohnung und Haus
Pflege-Pauschbetrag
Neben dem Behinderten-Pauschbetrag hast du unter Umständen noch Anrecht auf einen Pflege-Pauschbetrag. Voraussetzung ist, dass dein Kind in häuslicher Pflege ist und du für die Pflege keine Einnahmen erhältst.
Das Pflegegeld stand dir bislang zu, wenn im Schwerbehindertenausweis deines Kindes das Merkzeichen H (“Hilflosigkeit”) oder der Pflegegrad 4 oder 5 eingetragen ist. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 ist das Kriterium “hilflos” nicht mehr nötig und einen Pauschbetrag gibt es nun bereits bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegst du dein Kind nicht nur selbst, sondern engagierst beispielsweise eine Pflegekraft als Unterstützung, die in eurem Zuhause mithilft, kommt für dich steuerlich noch der Posten haushaltsnahe Dienstleistungen infrage. Bei einer Vollzeitkraft könntest du hier 20% der Aufwendungen für deren Gehalt und insgesamt bis zu 4.000 Euro jährlich von deinen steuerlichen Verpflichtungen abziehen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wie allen Eltern steht dir als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Wenn die Behinderung deines Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und es aufgrund der Einschränkung nicht beruflich tätig werden und seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen kann, kann dein Kind auch im Erwachsenenalter mit dieser Unterstützung rechnen.
Die gleiche Regel gilt auch für Kinderbetreuungskosten: Alle Eltern dürfen die Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder von der Steuer absetzen – sie fallen unter den Begriff Sonderausgaben und können mit bis zu 4.000 Euro im Jahr anerkannt werden. Normalerweise besteht diese Möglichkeit, bis die Kinder das 14. Lebensjahr erreicht haben. Hat dein Kind eine Behinderung, kann diese Steuervergünstigung aber auch danach noch bestehen bleiben. Wichtig ist auch hier, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Weitere Informationen zum Kindergeld und wie du es in der Taxfix-App angibst findest du hier. Wie du Betreuungskosten für dein Kind in der Taxfix-App erfasst, erläutern wir in diesem Artikel.