Bei einer Scheidung können hohe Kosten entstehen, z.B. durch einen Scheidungsanwalt.
Bis 2013 konnten alle Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, die im direkten Zusammenhang mit der Scheidung standen. Dazu gehörten Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Ausgaben für Gutachter und Sachverständige und Fahrtkosten zum Anwalt, Gericht und Notar.
Seit dem 1. Januar 2013 können Scheidungskosten jedoch grundsätzlich nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Somit werden sie auch in der Taxfix-App nicht abgefragt.