Wenn du als Student von zu Hause an Online-Seminaren teilnimmst oder in der heimischen Küche an einer Seminararbeit feilst, kannst du steuerlich profitieren. Wir erklären dir, welche Kosten du absetzen kannst und welche Voraussetzungen gelten.
Inhalt
- Home-Office-Pauschale vs. separates Arbeitszimmer
- Erstausbildung oder Zweitausbildung: So wirken sich die Kosten steuerlich aus
- Die Home-Office-Pauschale
- So erfasst du die Home-Office-Pauschale bei Taxfix
- Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Angabe eines häuslichen Arbeitszimmers in der Taxfix-App
Home-Office-Pauschale vs. separates Arbeitszimmer
Als Studentin oder Student kannst du Kosten für die Arbeit bzw. das Studium von zu Hause aus steuerlich geltend machen. Welche Kosten du genau absetzen kannst, ist abhängig davon, wie dein Arbeitsplatz beschaffen war.
Hast du am Schreibtisch im Schlafzimmer, auf der Couch oder in der Küche gebüffelt, kannst du die Home-Office-Pauschale in Anspruch nehmen. Mit ihr kann jeder, der von zu Hause gearbeitet und gelernt hat, eine Pauschale von 5 Euro für jeden Tag im Home Office steuerlich absetzen.
Stand dir zu Hause hingegen ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung, kannst du deine tatsächlichen Kosten angeben, zum Beispiel für Strom, Miete und Reinigung. Aber Achtung: Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerrechtlich klar definiert, und du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit du die Kosten für den separaten Arbeitsraum absetzen kannst. Hier prüfen die Finanzämter ganz genau.
Die Einführung der Home-Office-Pauschale im Jahr 2020 war daher eine Erleichterung für viele Arbeitnehmer und Studierende. Denn die Pauschale ist an wenige Bedingungen geknüpft und ermöglicht es grundsätzlich jedem, Kosten für das Home Office abzusetzen. Ein separates Arbeitszimmer ist seitdem nicht mehr nötig.
Ob Arbeitszimmer oder Home-Office-Pauschale - ob sich die Kosten positiv für dich auswirken, ist unter anderem abhängig von der Art deines Studiums. Wir erklären dir die Hintergründe und zeigen dir, wie du die Home-Office-Pauschale oder das häusliche Arbeitszimmer in der Taxfix-App angibst.
Erstausbildung oder Zweitausbildung: So wirken sich die Kosten steuerlich aus
Kosten für dein Studium von zu Hause aus kannst du sowohl in der Erstausbildung als auch in der Zweitausbildung absetzen. Die Unterscheidung ist wichtig, da die Kosten steuerlich jeweils unterschiedlich behandelt werden:
- In der Erstausbildung befindest du dich, wenn du deinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss machst. In der Regel ist dies der Fall, wenn du direkt nach der Schule deinen Bachelor-Abschluss anstrebst. Die Kosten für dein Studium gelten dann als Sonderausgaben. Sie mindern im Steuerjahr deine Steuerlast jedoch nur, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast.
- Die Zweitausbildung folgt nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss - beispielsweise mit einem Masterstudium. In diesem Fall kannst du deine Ausbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil: hattest du im Steuerjahr kein steuerpflichtiges Einkommen, kannst du die Kosten durch einen Verlustvortrag in kommende Jahre übertragen. So kannst du Steuern sparen, sobald du in dein Arbeitsleben startest.
Tipp: In unserem Artikel Steuererklärung für Studierende findest du detaillierte Informationen zur Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung und eine Übersicht der absetzbaren Ausbildungskosten.
Die Home-Office-Pauschale
Wenn du im Wohnzimmer, der Küche oder im Schlafzimmer studiert hast, kannst du von der Home-Office-Pauschale profitieren.
Damit können alle, die zu Hause kein separates Arbeitszimmer haben, pauschal 5 Euro pro Tag im Home Office steuerlich geltend machen. Das gilt für maximal 120 Tage im Jahr - du kannst also maximal 600 Euro in deiner Steuererklärung angeben. Da es sich um eine Pauschale handelt, musst du keine Nachweise über die Kosten einreichen.
Die Pauschale kannst du nur für Tage in Anspruch nehmen, an welchen du ausschließlich von zu Hause aus gelernt oder für die Uni gearbeitet hast. Wie lange du an diesem Tag im Home Office verbracht hast, ist dabei unerheblich. Wenn du aber an einem Tag zusätzlich in die Bibliothek, die Uni oder zu einer Lerngruppe gefahren bist, kannst du die 5 Euro nicht nutzen.
Andere Voraussetzungen oder Einschränkungen gibt es grundsätzlich nicht. Die Home-Office-Pauschale steht dir etwa auch dann zu, wenn du in einer WG lebst und deine Mitbewohner die Pauschale ebenfalls für sich geltend machen.
Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Wenn du zu Hause ein separates Arbeitszimmer hattest, kannst du möglicherweise deutlich höhere Kosten absetzen als mit der Home-Office-Pauschale. Dabei gelten aber auch strenge Regeln, auf deren Einhaltung die Finanzämter ganz genau achten:
- Das häusliche Arbeitszimmer muss ein abgetrennter Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus sein, den du ausschließlich für berufliche Zwecke bzw. für das Studium nutzt. Ausschließlich bedeutet: zu mindestens 90%
- Dir steht kein anderer Arbeits- oder Lernplatz zur Verfügung. Das war beispielsweise der Fall, als die Universitäten aufgrund von Corona geschlossen waren. Wenn du nur einen Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigen musstest, kannst du Kosten von bis zu 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen
- Warst du hingegen komplett im Home Office, sind die absetzbaren Kosten nicht gedeckelt. In diesem Fall muss dein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen bzw. “studentischen” Tätigkeit sein, und dir steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Treffen die genannten Voraussetzungen zu, kannst du beispielsweise Kosten für Miete, Strom und Heizung anteilig steuerlich absetzen. Der Kostenanteil wird auf der Grundlage der Größe des Arbeitszimmers berechnet. Voll absetzbar sind zudem Gegenstände für die Ausstattung des Arbeitszimmers. In diesem Artikel findest du dazu weitere Informationen.