Du bist Schüler oder Student und erhältst BAföG? Hier erfährst du, ob die Förderung steuerlich relevant ist.
Inhalt
- Kurz und knapp
- Was ist BAföG?
- Angabe von BAföG in der Steuererklärung
- BAföG-Rückzahlung – kann man sie steuerlich absetzen?
- Aufstiegs-BAföG
Kurz und knapp
Eine BAföG-Förderung ist als Ausbildungsbeihilfe ein steuerfreier Bezug und dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Daher musst du BAföG nicht in deiner Steuererklärung eintragen.
Was ist BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat als Ziel, die Ausbildung von jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Position zu unterstützen. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Status mit Bleibeperspektive.
Maximale Förderdauer:
- Schüler und Studenten allgemein: bis zum 30. Lebensjahr.
- In einem Masterstudiengang: bis zum 35. Lebensjahr.
Die genaue Höhe ist abhängig vom eigenen Einkommen sowie den Einkünften der Eltern oder des Ehepartners. Bestehendes Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt.
Wenn du Schüler bist, erhältst du BAföG als Vollzuschuss. Das bedeutet, dass du den Betrag nicht zurückzahlen musst. Als Student besteht dein BAföG jeweils zur Hälfte aus einem Zuschuss und aus einem zinsfreies Darlehen. Diesen Anteil musst du nach deinem Abschluss tilgen.
Angabe von BAföG in der Steuererklärung
Die Förderung ist als Ausbildungsbeihilfe ein steuerfreier Bezug. BAföG dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Es ist kein Lohn für die Ausbildung und kein steuerpflichtiges Einkommen – und nur dieses ist relevant für die Steuererklärung. Du musst BAföG daher nicht in deiner Steuererklärung angeben.
BAföG-Rückzahlung – kann man sie steuerlich absetzen?
Mit der ersten steuerpflichtigen Tätigkeit kommt sicher die Frage auf, ob du nicht auch die Rückzahlung absetzen kannst. Dies ist allerdings nicht möglich.
Geltend gemacht werden können nur Zinskosten von Krediten. Da du als Student nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen musst und dieser Anteil zinsfrei ist, kannst du diesen nicht absetzen. Nur bei Zahlungsrückstand wird der ausstehende Betrag unter Umständen verzinst. Wenn dies bei dir der Fall ist, kannst du diese Zinsen in der Steuererklärung geltend machen. Hier erläutern wir, wie du das machst.
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt, unterscheidet sich von dem BAföG für Auszubildende.
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt dich, wenn du dich auf einen Fortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Erzieher oder Fachwirt vorbereitest.
Zusätzlich zum Zuschuss von 40% kannst du beim Aufstiegs-BAföG unter Umständen ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen. Ist dies der Fall, dann kannst du die Zinsen im Zahlungsjahr als Werbungskosten absetzen. Dazu findest du hier weitere Informationen.