Grundsätzlich sind Stipendien keine steuerpflichtigen Einkünfte und müssen daher in der Steuererklärung nicht angeben werden.
Sollte dein Stipendium allerdings neben Lebenshaltungskosten auch Bildungskosten abdecken, musst du dies bei der Angabe deiner Bildungskosten berücksichtigen:
Der auf Bildungskosten anfallende Teil deines Stipendiums mindert in diesem Fall deine Bildungsaufwendungen, die du in der Steuererklärung geltend machen möchtest. Die Bildungskosten, die du in deiner Steuererklärung angeben möchtest, musst du also zuvor um diesen Teil des Stipendiums reduzieren.