Versicherungen sichern uns ab für den Fall der Fälle. Die Kosten, die hierfür anfallen, können von der Steuer abgesetzt werden. Hier erfährst du, welche Versicherungsbeiträge du steuerlich geltend machen kannst und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
Inhalt
- Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben
- Versicherungsbeiträge als Werbungskosten
- Welche Versicherungen können nicht abgesetzt werden?
- So gibst du deine Versicherungsbeiträge in der Taxfix-App an
Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben
Beitragszahlungen für Versicherungen kannst du als Vorsorgeaufwendungen als Teil der Sonderausgaben mit deiner Steuererklärung absetzen. Dazu gehören:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Riester-Rente, Rürup-Versicherungen
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Haftpflichtversicherungen (auch Kfz)
- Krankenzusatzversicherungen (z.B. Zahnzusatzversicherung)
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Risikolebensversicherungen
Diese Versicherungen können jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.900 Euro abgesetzt werden. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag. Diese Höchstgrenzen berücksichtigt die Taxfix-App bei Berechnung deiner Steuer automatisch.
An den Grenzwert von 1.900 Euro näherst du dich schnell an, da hier auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einfließen, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen. Sind sie über dem Höchstbetrag, kannst du weitere Versicherungen nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn die Versicherungen jedoch beruflich bedingt sind, können sie als Werbungskosten abgesetzt werden.
Versicherungsbeiträge als Werbungskosten
Deckt die Versicherung berufliche Risiken ab, kannst du sie als Werbungskosten absetzen. Hierbei gilt keine Höchstgrenze und du kannst den vollen Betrag von der Steuer absetzen. Nach Erreichen der Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro wirkt sich jeder einzelne Euro steuermindernd aus.
Beispiele für Versicherungen als Werbungskosten:
- Berufsrechtsschutzversicherungen
- Berufshaftpflichtversicherungen
- Beruflicher Anteil der Unfallversicherung
Sachversicherungen, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung, können in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sind diese jedoch beruflich erforderlich, kannst du sie als Werbungskosten in deine Steuererklärung einfließen lassen. Hast du beispielsweise ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du einen Anteil der jährlichen Prämie der Hausratversicherung absetzen.
Welche Versicherungen können nicht abgesetzt werden?
Folgende Versicherungen kannst du steuerlich nicht geltend machen:
- Gebäude- und Hausratversicherung (anteilige Absetzung nur im Falle eines Arbeitszimmers möglich)
- Fahrradversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung
- Kapitallebensversicherung mit Versicherungsabschluss ab 1.1.2005