Die Riester-Rente ist eine mit Zulagen staatlich geförderte Altersvorsorge. Neben der Zulagenförderung kannst du die geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.
Wann wirken sich meine Riester-Beiträge steuerlich aus?
Ob deine Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die Steuerersparnis höher ist als die staatliche Zulage. Deshalb untersucht das Finanzamt mit Hilfe der Günstigerprüfung, was das Beste für dich ist. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig - die Günstigerprüfung wird automatisch vorgenommen.
Ist die Steuerersparnis höher als die staatlichen Zulagen, gilt der Sonderausgabenabzug. Du kannst deine Einzahlungen dann bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Die erhaltenen Zulagen werden in diesem Fall von der gesparten Steuer abgezogen. Vor allem Alleinstehenden ohne Kind kommt der Sonderausgabenabzug zugute.
Ist die Steuerersparnis hingegen niedriger als die Zulage, zählt der Sonderausgabenabzug nicht.
Wie kann ich meine Beiträge zur Riester-Rente in der Taxfix-App angeben?
Beiträge zur Riester-Vorsorge kannst du in unserer App in der Kategorie “Ausgaben” eintragen.
Bei der Angabe der Details deiner Riester-Vorsorge wird in der App nach der Höhe deiner Einkünfte des Vorjahres gefragt. Hierzu zählen das Jahresbruttogehalt, eventuell bezogene Entgeltersatzleistungen (z.B. Eltern- oder Arbeitslosengeld) und bei Beamten die Besoldung. Diese Frage erscheint, weil anhand dessen die Höhe des Anspruchs auf die staatliche Riester-Zulage ermittelt wird, die ebenfalls als abzugsfähige Sonderausgabe gilt.
Bei Eltern fragt unsere App zudem nach, welchem Elternteil die Kinderzulage des Riester-Vertrags zusteht. Grundsätzlich steht diese dem Elternteil zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Haben beide Eltern eine Riester-Vorsorge, kann dieser Anspruch aber auch übertragen werden. Im Zweifel kann diesbezüglich der Anbieter kontaktiert werden; er ist auch für die Beantragung der Kinderzulage verantwortlich.
Warum erscheinen meine Riester-Beiträge nicht auf der übermittelten Steuererklärung?
Riester-Verträge sind nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn man gegenüber dem Anbieter eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat. Die geleisteten Beiträge werden dann vom Anbieter elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Seit dem Jahr 2019 sind die geleisteten Riester-Beiträge daher nicht mehr Teil der Steuererklärung, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen und automatisch berücksichtigt werden.
Auf der übermittelten Steuererklärung, die wir dir in Form eines PDF-Dokuments in der App zur Verfügung stellen, sind deine Riester-Beiträge daher nicht konkret aufgeführt. Dass es grundsätzlich einen Riester-Vertrag gibt, kannst du allerdings unter dem Stichpunkt “Anlage AV” auf dem PDF-Dokument einsehen.
In unserer App werden die Beiträge somit nur angegeben, weil sie unter Umständen für die Berechnung der Steuer relevant sind.