Wer durch seinen Tätigkeit Mitglied in einer Berufskammer ist, ist zur Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk verpflichtet und darüber pflichtversichert. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
So trägst du deine Beiträge in der Taxfix-App ein
Wenn deine Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung notiert sind, erfasst du sie in der Kategorie “Einkommen” bei Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Stehen deine Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, trägst du sie in der Kategorie “Finanzen” als Beiträge zur “Gesetzlichen Rente (außerhalb Lohnsteuerbescheinigung)” ein.
Falls dein Arbeitgeber seinen Anteil an dich auszahlt und du dann den Gesamtbeitrag an die berufsständische Versorgungseinrichtung überweist, ist in "Finanzen" ausschließlich dein Beitragsanteil anzugeben und nicht der gesamte Überweisungsbetrag. Bitte beachte hierbei, dass die Jahresbescheinigung in diesen Fällen in der Regel den Gesamtbeitrag enthält und der Anteil des Arbeitgebers von dir herausgerechnet werden muss. Der Arbeitgeber-Anteil ist in deiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 22b notiert und wird in der Taxfix-App bei der Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung erfasst.