Wer durch seine Tätigkeit Mitglied in einer Berufskammer ist, ist zur Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk verpflichtet und darüber pflichtversichert. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
So trägst du deine Beiträge in der Taxfix-App ein
Die Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung erfasst du in der Kategorie “Ausgaben” bei der Frage, ob du selbst Beiträge zu bestimmten Rentenversicherungen gezahlt hast.
Anschließend trägst du den Betrag ein, den du an das jeweilige Versorgungswerk überwiesen hast. Natürlich abzüglich steuerfreier Zuschüsse.
Falls dein Arbeitgeber seinen Anteil an dich auszahlt und du dann den Gesamtbeitrag an die berufsständische Versorgungseinrichtung überweist, ist in "Ausgaben" ausschließlich dein Beitragsanteil anzugeben und nicht der gesamte Überweisungsbetrag. Bitte beachte hierbei, dass die Jahresbescheinigung in diesen Fällen in der Regel den Gesamtbeitrag enthält und der Anteil des Arbeitgebers von dir herausgerechnet werden muss. Der Arbeitgeberanteil ist in deiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 22b und der Arbeitnehmeranteil in Zeile 23b notiert. Sie werden in der Taxfix-App bei der Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung erfasst.