Private Ausgaben haben in einer Steuererklärung eigentlich nichts zu suchen. Hast du aber zwangsläufig höhere Ausgaben als andere Steuerzahler mit gleichem Einkommen und Familienstand, dann liegen außergewöhnliche Belastungen vor. Wir erklären dir, was das genau bedeutet und welche Kosten darunter fallen.
Inhalt
- Außergewöhnliche Belastungen - was ist das?
- Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
- Beispiele für außergewöhnliche Belastungen
- Außergewöhnliche Belastungen, die mit Taxfix nicht absetzbar sind
Außergewöhnliche Belastungen - was ist das?
Unter außergewöhnliche Belastungen fallen Ausgaben, die sich nicht vermeiden lassen und den Umständen nach notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise Aufwendungen für Gesundheit und Krankheit, die man selber tragen musste.
Es lassen sich zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen unterscheiden:
- Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst auf deine Steuer aus, wenn sie eine bestimmte Grenze, die sogenannte zumutbare Belastung, überschreiten. Unten erläutern wir genauer, was das bedeutet
- Besondere außergewöhnliche Belastungen sind mit Pausch- oder Höchstbeträgen geregelt. Die individuelle zumutbare Belastung greift hier nicht - das heisst, die Pauschalen wirken sich direkt auf deine Steuerberechnung aus. Dies gilt beispielsweise für den Behinderten-Pauschbetrag
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Außergewöhnliche Belastungen und ihre steuerliche Absetzbarkeit haben eine Hürde: Die zumutbare Belastung. Nur der Teil der Kosten, der diese Grenze übersteigt, wird von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und wirkt sich somit steuermindernd aus. Wenn du die zumutbare Belastungsgrenze mit deinen Aufwendungen nicht überschreitest, haben sie keine steuerliche Auswirkung.
Jede Belastungsgrenze ist individuell. Das Finanzamt berechnet sie prozentual zu deinen gesamten Einkünften. Der Familienstand und die Anzahl deiner Kinder spielen auch eine Rolle: Singles haben eine höhere zumutbare Belastung als Verheiratete mit Kindern.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen
Unter außergewöhnliche Belastungen fallen viele Kosten. Einige Beispiele haben wir hier aufgelistet.
Krankheitskosten
Krankheitskosten sind der Klassiker für außergewöhnliche Belastungen. Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Zahnprothesen oder Zuzahlungen zu verschriebenen Medikamenten sind nur einige typische Beispiele für Krankheitskosten, die du absetzen kannst.
Wichtig ist, dass die medizinischen Maßnahmen notwendig und ärztlich verordnet sein müssen. Wurden von der Krankenkasse Kosten teilweise erstattet, darfst du nur den Teil absetzen, den du selbst getragen hast. Vorbeugende Maßnahmen fallen nicht darunter.
Kurkosten
Du kannst Kurkosten von der Steuer absetzen, wenn du eine ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes deiner Krankenversicherung hast. Deine Ausgaben, die dir nicht erstattet wurden, setzt du als außergewöhnliche Belastungen ab. Das können u.a. sein:
- Unterbringungskosten
- Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise
- 80% der Verpflegungsmehraufwendungen
- Arztkosten
- Kurmittelkosten
Pflegekosten
Du kannst Pflegekosten absetzen, die dir krankheitsbedingt entstanden sind. Aber auch Kosten, die dir aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig entstanden sind (Pflege der eigenen Eltern, des Ehepartners, der Kinder), kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dazu zählen beispielsweise die Unterbringung in einem Altersheim oder die Ausgaben für eine ambulante Pflegekraft.
Die Pflegebedürftigkeit musst du nachweisen. Nutze dafür die Bescheinigung der Pflegekasse oder einer privaten Pflegeversicherung.
Für die Pflege von Angehörigen kannst du auch einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro (2020) ansetzen. Zum 1.1.2021 wurde dieser Betrag auf 1.800 Euro angehoben und damit fast verdoppelt. Sollten deine realen Kosten darunter liegen, nutze lieber den Pauschbetrag. Zudem greift beim Pauschbetrag die zumutbare Eigenbelastung nicht.
Pauschbeträge bei Behinderung
Bei einer Behinderung kannst du entweder die tatsächlich entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen oder den Behindertenpauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Auch beim Behinderten-Pauschbetrag greift die Grenze der individuellen zumutbaren Belastung nicht. Ausführliche Informationen dazu findest du hier.
Bestattungskosten
Bist du für die Beerdigung eines Angehörigen aufgekommen, sind die Bestattungskosten absetzbar. Du kannst jedoch nur die Ausgaben in die Steuererklärung eintragen, die die Summe des Nachlasses übersteigen. Gibt es eine Sterbegeldversicherung, wird auch diese von den Kosten abgezogen.
Das Finanzamt akzeptiert die unmittelbaren Bestattungskosten: Grabstätte, Sarg, Kränze, Blumen, Todesanzeigen. Kosten wie beispielsweise die Bewirtung der Trauergäste bei der Trauerfeier zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen und können nicht abgesetzt werden.
Außergewöhnliche Belastungen, die mit Taxfix nicht absetzbar sind
Es gibt weitere Kosten, die du als außergewöhnliche Belastung geltend machen kannst - allerdings nicht mit der Taxfix-App.
Dazu gehören unter anderem sogenannte Wiederbeschaffungskosten nach einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis, wie beispielsweise einem Hochwasser oder Brand. Auch die finanzielle Unterstützung erwachsener Angehöriger durch Unterhaltszahlungen kann unter Umständen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Mit der Taxfix-App kannst du diese Kosten derzeit jedoch nicht steuerlich geltend machen.