Finanzielle Belastungen aufgrund einer Behinderung, etwa durch Medikamente, Therapien oder Pflegeaufwendungen, können steuerlich geltend gemacht werden. Was genau du absetzen kannst, welche Pauschalen gelten und wie du die Kosten in der Taxfix-App angibst, erläutern wir dir hier.
Der Behinderten-Pauschbetrag
Aufwendungen, die aus deiner Behinderung resultieren, kannst du als Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend machen. Der Pauschbetrag wird als besondere außergewöhnliche Belastung bei Berechnung deiner Steuer berücksichtigt.
Um den Pauschbetrag in deiner Steuererklärung geltend machen zu können ist es nicht nötig, dem Finanzamt individuelle Nachweise deiner Kosten vorzulegen. Du benötigst nur eine Bescheinigung des Versorgungsamtes, in dem deine Behinderung festgestellt wird. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird dir ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Wer kann den Pauschbetrag in Anspruch nehmen?
Den Pauschbetrag kannst du grundsätzlich ab einem Behinderungsgrad von 20 (ab 2021, zuvor 25) in Anspruch nehmen.
Bisher galt außerdem: willst du die Pauschale bei einem GdB unter 50 geltend machen, musst du entweder dauerhaft bewegungseingeschränkt sein, dir muss eine gesetzliche Rente zustehen, oder deine Behinderung beruht auf einer typischen Berufskrankheit. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 fallen diese zusätzlichen Voraussetzungen weg.
Auch Kinder haben Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag, der dann von einem Elternteil genutzt werden darf. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Welche Kosten deckt der Behinderten-Pauschbetrag ab?
Mit dem Pauschbetrag werden Kosten abgedeckt, die typischerweise durch eine Behinderung entstehen, so zum Beispiel:
- Kosten für die Hilfe im täglichen Leben (z.B. Blindenhund, Hilfeleistungen, Prothesen)
- Aufwendungen für die Pflege im Heim oder zu Hause
- Kosten für einen erhöhten Wäschebedarf
Wie hoch ist der Pauschbetrag?
Die steuerlichen Vergünstigungen, die du über den Behinderten-Pauschbetrag erhalten kannst, werden individuell nach dem Grad der Behinderung festgelegt.
Folgende Pauschbeträge stehen dir zu:
Bis Veranlagungszeitraum 2020:
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag jährlich |
25 und 30 | 310 Euro |
35 und 40 | 430 Euro |
45 und 50 | 570 Euro |
55 und 60 | 720 Euro |
65 und 70 | 890 Euro |
75 und 80 | 1.060 Euro |
85 und 90 | 1.230 Euro |
95 und 100 | 1.420 Euro |
Ab Veranlagungszeitraum 2021:
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag jährlich |
20 | 384 |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Zusätzlich gibt es ein Merkzeichen, das sich auf deine Einschränkung bezieht. Ist diese sehr ausgeprägt und wird beispielsweise ein “H” wie “hilflos“ oder ein “Bl“ wie “Blind“ vermerkt, wird der dir zustehende Pauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher 3.700 Euro) erhöht.
Können neben dem Pauschbetrag weitere Kosten abgesetzt werden?
Über den Pauschbetrag können deine typischen, dauerhaften Kosten abgefedert werden, beispielsweise Medikamente oder regelmäßige Therapien oder Pflegeleistungen. Sollten weitere untypische Kosten oder einmalige Aufwendungen hinzukommen, wie beispielsweise eine Kur, kannst du diese Posten zusätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastung eintragen.
Im Gegensatz zum Behinderten-Pauschbetrag werden diese Kosten jedoch erst berücksichtigt, wenn sie deine „zumutbare Belastungsgrenze“ überschreiten. Diese Grenze legt das Finanzamt prozentual nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl fest.
Bist du beispielsweise Single und kinderlos und hast Gesamteinkünfte von 15.000 Euro jährlich, liegt die Grenze bei 5 Prozent davon. Erst was an Krankheitskosten oder Kosten einer Behinderung darüber hinausgeht, wirkt sich steuermindernd aus. Wichtig ist, dass die Kosten auf Grundlage eines ärztlichen Rezeptes erfolgten.
Zu den untypischen Aufwendungen, die du zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen kannst, gehören unter anderem:
- Krankheits- und Kurkosten
- Anschaffungskosten für einen Blindencomputer
- Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Autos, wenn du auf die Benutzung angewiesen bist (Merkmale aG, Bl oder H)
- Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung
Auch Fahrtkosten lassen sich zusätzlich absetzen. Hier gelten folgende Sonderregelungen:
Falls dein Behinderungsgrad bei mindestens 80 liegt, darfst du Privatfahrten als außergewöhnliche Belastungen bis zu einer Strecke von 3.000 Kilometer im Jahr geltend machen, also 900 Euro. Bei einer außerordentlichen Gehbehinderung (aG) können es sogar bis 15.000 Kilometer sein (4.500 Euro). Fahrten zu Ärzten sind zusätzlich absetzbar.
Übrigens: Für berufliche Fahrten dürfen Menschen mit einem GdB von mindestens als 70 oder mindestens 50 mit gleichzeitiger Gehbehinderung jeden Kilometer zwischen Zuhause und Arbeitsstätte (und nicht nur die einfache Entfernung) mit 0,30 Euro als Werbungskosten absetzen.
Können Pflege und Hausarbeit zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden?
Beschäftigst du in deinem Haushalt entgeltlich Personen – beispielsweise zur Erledigung deiner Hausarbeit oder für die Reinigung der Wohnung – können davon in der Regel 20% als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Beachte jedoch, dass du Pflegeleistungen nicht mehr zusätzlich geltend machen kannst, wenn du den Behinderten-Pauschbetrag nutzt.