Beerdigungsinstitut, Trauerfeier oder Grabstätte - viele Beerdigungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Worauf du dabei achten musst und welche Kosten dazu gehören, erfährst du hier.
Inhalt:
- Wer trägt die Kosten einer Beerdigung?
- In welcher Höhe sind Beerdigungskosten absetzbar?
- Diese Beerdigungskosten kannst du angeben
- Wie wirken sich die Kosten steuerlich aus?
Wer trägt die Kosten einer Beerdigung?
Die Erben eines Verstorbenen sind rechtlich dazu verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu übernehmen. Gibt es keinen Erben oder wird das Erbe ausgeschlagen, muss in der Regel diejenige Person die Ausgaben tragen, die unterhaltspflichtig war. Das sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern oder Enkel.
Ist man rechtlich nicht verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen, kann es dennoch sittliche Gründe dafür geben. Dies kann der Fall sein, wenn Verwandte oder Freunde dies erwarten.
In welcher Höhe sind Beerdigungskosten absetzbar?
Bist du für die Beerdigung eines Angehörigen aufgekommen, sind die Bestattungskosten absetzbar. Die Finanzbehörden erachten dabei Beerdigungskosten in Höhe von bis zu 7.500 Euro als angemessen. Lagen deine Kosten darüber, wird sie dein Finanzamt möglicherweise nicht vollständig berücksichtigen.
Deine Beerdigungskosten musst du zudem um die Höhe des Erbes kürzen. Deckt das Erbe die Ausgaben vollständig ab, kannst du keine Kosten geltend machen. Abziehbar sind also nur die Kosten, die die Summe des gesamten Erbes übersteigen.
Zum Steuerwert des Erbes zählen unter anderem Barvermögen, Bankguthaben, Wertpapiere, der Verkehrswert von Immobilien und Schmuck. Wenn es eine Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung gab, wird auch diese von den Bestattungskosten abgezogen.
Diese Beerdigungskosten kannst du angeben
Absetzbar sind die unmittelbaren Bestattungskosten:
- Kosten durch den Tod: Totenschein, Sterbeurkunde, Kosten für Ärzte, Beerdigungsinstitut, Leichenschau, Todesanzeige, Sarg/Urne, Kreuz etc.
- Kosten für die Trauerfeier: Blumenschmuck, Trauerhalle/Kirche, Redner/Pfarrerin, Sargträger, musikalische Darbietung etc.
- Kosten für die Grabstätte: Kosten für die Nutzung der Grabstätte, Grabvorbereitung, Grabdenkmal, Grabpflege etc.
- Weitere Kosten: Darlehenszinsen zur Finanzierung der Beerdigung, Zahlungsrückstände des Verstorbenen
🚨 Beachte jedoch, dass du Kosten für die Bewirtung der Trauergäste oder die Anschaffung der Trauerkleidung nicht von der Steuer absetzen kannst.
Wie wirken sich die Kosten steuerlich aus?
Beerdigungskosten kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Der Knackpunkt dabei: Diese Kosten wirken sich erst dann in deiner Steuererklärung aus, wenn sie deine zumutbare Belastung überschreiten. Die zumutbare Belastung berechnet sich individuell auf Grundlage deines Jahreseinkommens, deines Familienstands und der Anzahl der Kinder.
Erst wenn die Beerdigungskosten die Grenze deiner zumutbaren Belastung überschreiten, wirken sie sich also steuermindernd aus. Wie sich deine Belastungsgrenze genau berechnet, erläutern wir in unserem Artikel über außergewöhnlichen Belastungen.