Du kannst deine Spenden oder Mitgliedsbeiträge in Deutschland als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Spendenempfängers anerkennt.
Dabei kannst du sowohl Geld-, Sach- oder auch Zeitspenden absetzen. Ob du ehrenamtlich in einem Verein tätig bist oder mit Geldspenden nach einer Naturkatastrophe aushilfst - die Möglichkeiten zu spenden sind zahllos und der Staat unterstützt diese Hilfsbereitschaft unter bestimmten Voraussetzungen.
Inhalt
- Spendenempfänger und Organisationen
- Nicht nur nationale Organisationen
- Geld-, Sach- und Zeitspenden
- Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?
- Wie gebe ich Spenden in der Taxfix-App an?
Spendenempfänger und Organisationen
Du kannst deine Spende nur dann von der Steuer absetzen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkennt, an die du spendest, und du keine Gegenleistung für deine Spende erhältst. Vereine benötigen einen gesonderten Nachweis über die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt.
Zu den möglichen Spendenempfängern können zählen:
- Vereine
- Stiftungen
- Hilfsorganisationen
- politische Parteien / unabhängige Wählervereinigungen
- Religionsgemeinschaften
Absetzen kannst du beispielsweise Spenden an:
- Eine wohltätige Organisation wie z.B. aus den Bereichen Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz
- Eine politische Partei wie z.B. SPD, CDU, LINKE usw.
- Eine sonstige politische Vereinigung z.B. “Freie Wähler”
- Eine gemeinnützige Stiftung wie z.B. die Deutsche Umweltstiftung
Da ein Obdachloser vom Finanzamt nicht als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, kannst du deine Gabe an ihn nicht steuerlich geltend machen.
Wenn du Mitglied in einem wohltätigen Verein bist, der sich beispielsweise um Natur, Wohlfahrt, Tier- oder Denkmalschutz kümmert, kannst du neben deiner Spende auch den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. Nicht absetzbar sind Mitgliedsbeiträge in Freizeitvereinen, wie zum Beispiel einem Sportklub oder einem Kleingartenverein.
Nicht nur nationale Organisationen
Der Grundsatz, dass die Einrichtung ihren Sitz in Deutschland haben muss, gilt nicht mehr zwingend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, Spenden an eine Organisation von der Steuer abzusetzen, die im Ausland sitzt.
Dazu muss der Verein oder die Stiftung die Vorschriften erfüllen, die auch für inländische Organisationen gelten. Im Zweifel liegt es aber bei dir, zu beweisen, dass die ausländische Organisation auch nach deutschem Recht gemeinnützig ist.
Geld-, Sach- und Zeitspenden
Geldspenden
Wichtig ist, dass du jede Spende, die du in deiner Steuererklärung geltend machen möchtest, auch nachweisen kannst.
Für Spenden bis 200 Euro sowie Spenden im Katastrophenfall gilt das vereinfachte Verfahren. Dazu brauchst du in der Regel lediglich einen Einzahlungsbeleg bei einer Bargeldspende oder deinen Kontoauszug bzw. die Buchungsbestätigung, wenn du überwiesen hast. Achte darauf, dass dein Name, der Empfänger, die Kontonummer, der Buchungstag, die Durchführung der Zahlung sowie der Spendenbetrag auf der Buchungsbestätigung zu sehen sind.
Für Spenden über 200 Euro benötigst du eine Zuwendungsbestätigung, also eine Spendenquittung. Da diese nicht von allen Organisationen automatisch gesendet wird, solltest du die Zuwendungsbestätigung bei deiner Spende gleich mit anfordern. Die jeweiligen Spendenbelege musst du nicht mit deiner Steuererklärung zusammen an das Finanzamt schicken, sondern erst, wenn das Finanzamt nach Prüfung deiner Steuererklärung danach verlangt.
Sachspenden
Auch Sachspenden kannst du steuerlich geltend machen, vorausgesetzt der Verein, an den du spendest, verkauft diese Waren nicht für wirtschaftliche Zwecke weiter, wie zum Beispiel auf einem Basar oder einem Vereinsfest. Um die Sachspenden in der Steuererklärung anzugeben, brauchst du ebenfalls eine Zuwendungsbestätigung.
Der Spendenbetrag errechnet sich aus dem Warenwert deiner Sachspende. Wenn das Produkt neu ist, dann reicht der Kassenzettel. Bei gebrauchten Artikeln kannst du den Verkaufswert vergleichbarer gebrauchter Artikel zum Beispiel auf eBay recherchieren und diese Recherche dokumentieren. Das Finanzamt sieht die Bewertung gebrauchter Artikel sehr streng.
Viele Organisationen stellen für gebrauchte Gegenstände oder Kleidung keine Zuwendungsbestätigungen aus, denn sie haften bei unrichtiger Zuwendungsbestätigung mit 30% des bescheinigten Wertes. Das gilt auch bei überhöhter Angabe des Sachspendenwerts.
Zeitspenden
Nicht jede Zeitspende bringt dir eine Steuerbegünstigung ein. Wenn du wegen deiner erbrachten Tätigkeiten einen Anspruch auf Zahlung von Aufwandsentschädigungen hast, darauf aber gegen Ausstellung entsprechender Spendenquittungen verzichtest, dann kannst du diesen Betrag innerhalb entsprechender Freibeträge von der Steuer absetzen. Das ist die sogenannte Aufwandsspende.
Dieser Aufwandsersatzanspruch muss aber gesetzlich vorgegeben sein. Er kann auch in der Satzung der Organisation begründet sein oder du hast vorher bereits mit der Organisation eine schriftliche Einzelvereinbarung festgelegt. Zudem musst du den Verzicht auf die Aufwandsentschädigung innerhalb von drei Monaten schriftlich festgelegt haben. Außerdem muss der Empfänger deiner Zeitspende zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich in der Lage gewesen sein, die mit dir eingegangene Verpflichtung zu erfüllen.
Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen?
Du kannst Spenden in einer Höhe von bis zu 20% deiner gesamten Einkünfte als Sonderausgaben absetzen.
Im Falle von Parteispenden oder Parteimitgliedsbeiträgen wird vorab eine Steuerermäßigung gewährt. Bei Zahlungen bis zu 1.650 Euro wird die Hälfte, also maximal 825 Euro jährlich, direkt von der Steuerschuld abgezogen. Waren die Zahlungen höher, kannst du zusätzlich bis zu 1.650 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Bei zusammenveranlagten Partnern gilt der doppelte Maximalbetrag von 3.300 Euro.
Spendest du in einem Jahr einmal mehr als 20%deiner Einkünfte, dann kannst du den Steuervorteil als Spendenvortrag ins nächste Jahr mitnehmen. Dies wird vom Finanzamt gesondert festgestellt.