Wann kommt der Steuerbescheid?
Wie lange die Bearbeitung deiner Steuererklärung beim Finanzamt genau dauert, können wir leider nicht voraussagen. Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel 6 bis 12 Wochen dauert, bis du deinen Steuerbescheid erhältst.
Wenn du deine Steuererklärung zu Beginn des neuen Jahres einreichst, kann es übrigens noch länger dauern. Denn die Bearbeitung durch die Finanzämter beginnt immer erst ab Mitte März des Folgejahres. Dies liegt an der gesetzlichen Frist, die es Arbeitgebern oder Krankenkassen erlaubt, noch bis zum 28. Februar Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Außerdem müssen Anfang des Jahres oft noch Steueränderungen in das System der Finanzämter eingepflegt werden.
Du wartest schon einige Wochen und hast noch keine Rückmeldung vom Finanzamt?
Dann wende dich ganz einfach direkt an dein zuständiges Finanzamt und erkundige dich nach dem Bearbeitungsstand. Aus Datenschutzgründen werden wir dazu nicht im Detail informiert und können leider nicht für dich nachfragen.
Die Kontaktdaten deines Finanzamts findest du online oder auch direkt in der Taxfix-App.
Online
Die deutschen Finanzämter sind online vertreten. Dein Finanzamt kannst du außerdem zentral beim Bundeszentralamt für Steuern finden:
Bundeszentralamt für Steuern - Finanzamtsuche
In der Taxfix-App
- Öffne die Taxfix-App und logge dich ein
- Wähle das Steuerjahr, für das du die Steuererklärung übermittelt hast
- Klicke auf "Finanzamt kontaktieren"
- Nun kannst du dich per E-Mail oder auch telefonisch an dein Finanzamt wenden
📞 Per Telefon kannst du gerne die von uns bereitgestellten Informationen nutzen, damit das Finanzamt deine Steuererklärung zuordnen kann.
✉️ Per Email kannst du gleich deine Steuererklärung als Anhang mitsenden.
Deine Steuererklärung kannst du innerhalb der App als PDF-Dokument herunterladen:
- Öffne die Taxfix-App und logge dich ein
- Wähle das Steuerjahr, für das du die Steuererklärung übermittelt hast
- Klicke auf "Steuererklärung ansehen" bzw. “Eingereichtes PDF ansehen”
Dieses Dokument zeigt die Steuererklärung, wie sie an dein Finanzamt übermittelt wurde. Den Aufdruck “Nicht für das Finanzamt” kannst du ignorieren - er weist lediglich darauf hin, dass die Übermittlung elektronisch erfolgt ist. Du kannst das Dokument als Referenz also problemlos an dein Finanzamt senden.