Wenn du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (das bedeutet: geplanter Zeitraum von mindestens 6 Monaten) in Deutschland hast, bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet auch, dass du unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist.
Eine Abgabepflicht besteht beispielsweise:
- Wenn du von zwei oder mehr Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten hast und daher in Steuerklasse 6 warst
- Wenn ihr als verheiratetes Paar die Steuerklassenkombination 3/5 habt
- Wenn ihr als verheiratetes Paar die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor habt
- Beim Bezug von Einkommensersatzleistungen über 410 Euro
Für Expats ist außerdem die Behandlung ausländischer Einkünfte von besonderer Relevanz. Eine Abgabepflicht gilt in folgenden Fällen:
- Du hattest ausländische Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr
- Du hattest ausländische Kapitalerträge, die der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen, die hier aber noch nicht besteuert wurden
💡 Ausführliche Informationen zur Abgabepflicht findest du hier.
Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, hast du dafür normalerweise bis Ende Juli des Folgejahres Zeit.
Bei der freiwilligen Abgabe hast du bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit. Weitere Informationen findest du hier: Welche Abgabefristen gelten?
💡 Fristverlängerungen: In den letzten Jahren gab es häufig verlängerte Abgabefristen. Falls das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Prüfe daher immer die aktuellen Fristen für dein Steuerjahr.