Wenn du in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig giltst, sind nicht nur deine inländischen, sondern auch deine ausländischen Einkünfte in Deutschland zu versteuern. Ob und wie die ausländischen Einkünfte in Deutschland grundsätzlich besteuert werden, ist von der Art der Einkünfte und von dem Zeitraum, in dem du sie bezogen hast, abhängig. Hier erfährst du die Details.
Wann werden ausländische Einkünfte in Deutschland besteuert?
Wenn du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt unabhängig von deiner Herkunft oder deiner Staatsangehörigkeit (wie z.B. in den USA). Dahinter steht das sogenannte Wohnsitzlandprinzip, das von den meisten Ländern der Welt angewendet wird.
Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass du nicht nur deine inländischen, sondern auch deine ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern musst (sogenanntes Welteinkommensprinzip). Danach sind sämtliche Einkünfte steuerpflichtig, unabhängig davon, wo man die Einkünfte erzielt hat. Wie andere Staaten auch, folgt Deutschland diesem Welteinkommensprinzip für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Das Prinzip des Welteinkommens kann allerdings dazu führen, dass deine Einkünfte doppelt besteuert werden. Denn nach dem sogenannten Quellenlandprinzip unterliegen alle Einkommensquellen der Besteuerung, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden. Deine ausländischen Einkünfte könnten demnach beispielsweise in Deutschland nach dem Welteinkommensprinzip besteuert werden, obwohl sie auch im Ausland nach dem Quellenlandprinzip besteuert wurden.
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Sie regeln, welcher Staat in welchem Fall das Besteuerungsrecht hat und welche Maßnahmen genau greifen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mildern.
Die gängigste Maßnahme ist die Freistellungsmethode. Danach bleiben ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei, wenn sie im Ausland besteuert wurden. Sie unterliegen in Deutschland jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen den individuellen Steuersatz, der auf das inländische Einkommen angewendet wird.
Seltener ist die Anrechnungsmethode. Dabei werden die Einkünfte sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert. Um die Doppelbesteuerung zu mildern, kann die im Ausland gezahlte Steuer allerdings auf die in Deutschland anfallende Steuer angerechnet werden.
Welche Form der Vermeidungsmethoden (Freistellungsmethode oder Anrechnungsmethode) angewendet wird, ist innerhalb der betroffenen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
💡 Welteinkommen und Quellenlandprinzip, Doppelbesteuerungsabkommen und Freistellungsmethode - wie diese Begriffe schon andeuten, hat es das internationale Steuerrecht in sich. Die Taxfix-App kann daher noch nicht alle Fälle ausländischer Einkünfte abdecken. Hier erläutern wir genau, welche Steuerfälle wir abbilden können.
So werden ausländische Einkünfte in Deutschland besteuert
Die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland ist abhängig von der Art und Periode, in der du sie bezogen hast. Die Taxfix-App unterscheidet dabei zwischen ausländischen Einkünften, die man im Ausland, und solchen, die man in Deutschland bezogen hat.
Für die von Taxfix unterstützten ausländischen Einkünfte gilt folgendes:
Einkünfte im Ausland
Ausländische Einkünfte, die während des Aufenthalts im Ausland erzielt wurden, unterliegen in Deutschland dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sie werden für die Berechnung des Steuersatzes einbezogen, der auf dein steuerpflichtiges Einkommen angewendet wird. Selber besteuert werden diese ausländischen Einkünfte aber nicht. Das heißt, sie erhöhen nur den Steuersatz auf deine inländischen Einkünfte.
Für ausländische Kapitalerträge, die du während deiner Zeit im Ausland erzielt hast, gilt dies hingegen nicht. Du musst sie weder in Deutschland versteuern, noch erhöhen sie deinen Steuersatz. In der Taxfix-App werden diese Kapitalerträge daher auch nicht im Detail abgefragt.
Ausländische Einkünfte in Deutschland
Die Besteuerung ausländischer Einkünfte, die du während deiner Zeit in Deutschland erzielt hast, ist weniger einheitlich. Hier kommt es darauf an, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Die Taxfix-App unterstützt folgende Einkunftsarten:
Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber für eine Tätigkeit in Deutschland:
Voll steuerpflichtig in Deutschland. Es wird der Bruttolohn besteuert.
Arbeitslohns von einem ausländischen Arbeitgeber für eine frühere Tätigkeit im Ausland:
Berücksichtigung im Progressionsvorbehalt: Der Lohn ist nicht selbst steuerpflichtig, erhöht aber den Steuersatz. Auch hier ist der Bruttolohn relevant.
Miet- oder Pachteinnahmen von Objekten in der EU / im EWR (ohne Spanien):
Steuerfrei. Diese Einnahmen müssen in der Taxfix-App nicht angegeben werden. Diese fließen ebenfalls nicht in den Progressionsvorbehalt mit ein.
Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft von Betrieben in der EU/ im EWR (ohne Spanien):
Steuerfrei. Diese Einnahmen müssen in der Taxfix-App nicht angegeben werden.
Zinsen und Dividenden:
Sie werden grundsätzlich wie inländische Kapitalerträge besteuert. Falls deine gesamten Erträge über dem Sparerpauschbetrag liegen, fällt die Kapitalertragsteuer an. Du kannst in diesem Fall möglicherweise im Ausland gezahlte Quellensteuer gegenrechnen. Dazu findest du detaillierte Informationen in unserem Artikel zu ausländischen Kapitalerträgen.