Ausländische Einkünfte in Deutschland
Wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Bist du unbeschränkt steuerpflichtig, gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Dieses besagt, dass deine gesamten Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind. In diesem Fall also auch deine ausländischen Einkünfte, wie beispielsweise Gehalt von einem Arbeitgeber im Ausland oder Mieteinnahmen von Immobilien im Ausland.
Wenn du nur für einen Teil des Jahres in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest und den anderen Teil im Ausland gewohnt hast, bist du in Deutschland zeitweise unbeschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall hast du vielleicht Einkünfte erzielt, während du im Ausland warst, und hattest möglicherweise auch ausländische Einkünfte, während du in Deutschland gewohnt hast. Beides kann in Deutschland steuerlich relevant sein.
💡 Weitere Informationen zur Besteuerung ausländischer Einkünfte in Deutschland findest du hier.
Wann sind Kapitalerträge im Ausland erzielt?
Kapitalerträge werden dann im Ausland erzielt, wenn sie auf ein ausländisches Depot oder Bankkonto geflossen sind.
Relevant für deine Steuererklärung ist somit nicht der Sitz der Firma, von der man Aktien hält, oder auch der Sitz eines Fonds, sondern vielmehr, wann die Kapitalerträge auf deinem Konto geflossen sind.
Hast du beispielsweise bei einer Bank in Deutschland in einen ETF investiert, der sein Domizil im Ausland hat, unterliegen die Kapitalerträge aus diesem ETF dem deutschen Steuerabzug. Das bedeutet, sie werden automatisch durch die Bank in Deutschland besteuert. Es handelt sich also nicht um ausländische Kapitalerträge, nur weil die Aktie oder das Fondsdomizil sich im Ausland befindet.
Fließen deine Kapitalerträge auf ein ausländisches Bankkonto, handelt es sich ebenfalls um ausländische Einnahmen.
💡 Hier erklären wir ausführlich, wie ausländische Kapitalerträge in Deutschland steuerlich behandelt werden.
Welche ausländischen Einkünfte unterstützt Taxfix?
Voraussetzung: Deine Wohnsituation
Grundsätzlich kann Taxfix dich nur bei deiner Steuererklärung unterstützen, wenn du ganzjährig oder einen Teil des Jahres in Deutschland gelebt hast und hier (zeitweise) unbeschränkt steuerpflichtig warst. Wenn du ganzjährig im Ausland gelebt hast, können wir deinen Steuerfall nicht abbilden.
Bist du unterjährig vom Ausland nach Deutschland gezogen oder umgekehrt, können wir dich nur unterstützen, wenn dein ursprünglicher Wohnsitz dir nach dem Umzug nicht mehr zur Verfügung stand. Wir können dir mit deinen Steuern also nur helfen, wenn dir im Ausland und in Deutschland nicht jeweils zur gleichen Zeit ein Wohnsitz zur Verfügung stand.
Voraussetzungen bei ausländischen Einkünften
Für deine ausländischen Einkünfte gelten bestimmte Voraussetzungen, damit du Taxfix nutzen kannst:
Du hattest ausländische Einkünfte während deiner Zeit im Ausland?
In diesem Fall kann die Taxfix-App dir bei grundsätzlich allen Einkunftsarten aus dem Ausland helfen.
Du hattest ausländische Einkünfte, während du in Deutschland gelebt hast?
In diesem Fall unterstützen wir nur bestimmte ausländische Einkunftsarten. Eine detaillierte Auflistung findest du hier.
💡 Tipp
Du bist dir unsicher, ob Taxfix deinen Steuerfall abbilden kann? Keine Sorge - unsere App überprüft das für dich! Melde dich einfach unverbindlich an und beantworte einige wenige Fragen. So erfährst du, ob wir dir bei deinen Steuern helfen können.