Auch als Soldat kannst du unsere App problemlos nutzen. Wir zeigen dir im Überblick, welche Kosten du absetzen kannst.
Müssen Soldaten Steuern zahlen?
Ja, das müssen sie. Auch Personen bei der Truppe führen Steuern an den Staat ab. Als Staatsbedienstete müssen Soldaten und Soldatinnen aber genau wie verbeamtete Personen keine Sozialversicherungsbeiträge von ihrem Gehalt abführen. Damit fallen die Kosten für Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung weg und es bleibt mehr vom Bruttogehalt übrig. Steuern zahlen Soldaten trotzdem und das bedeutet auch, dass sie Steuern sparen können.
Als Soldat Steuern sparen: Arbeitsweg absetzen
Mit der Pendlerpauschale kannst du die Kosten für die Fahrten zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsplatz mit 0,30 Euro je Kilometer bzw. 0,38 Euro (ab dem 21. Kilometer) von der Steuer absetzen.
Gemessen wird dabei nicht die Luftlinie der beiden Standorte, sondern die Autofahrtstrecke, selbst wenn du gar nicht mit dem Auto kommst. Bei der Berechnung der Kosten wird nur der einfache Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, also deinem Hauptarbeitsplatz wie beispielsweise deiner Kaserne, berücksichtigt.
Wenn du außerdem noch an einem anderen Standort wie einem Fliegerhorst gearbeitet hast, zum Beispiel, um an einer Übung teilzunehmen, dann kannst du die Fahrtkosten ebenfalls absetzen – dann aber für die gesamte Strecke, also Hin- und Rückweg.
Bist du auf diesen Fahrten, beispielsweise zu einer anderen Kaserne als der Stammkaserne, nicht mit dem Auto unterwegs, kannst du deine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen. Bewahre also am besten alle Bahn-, Bus- oder Flugtickets gut auf. Das Finanzamt kommt nach deiner erledigten Steuererklärung womöglich auf dich zu und verlangt die Belege nach.
Die Angabe von Fahrtkosten bei Taxfix ist einfach. Unsere App leitet dich anhand leicht verständlicher Fragen durch deine Steuererklärung und berechnet die Fahrtkosten automatisch für dich.
Kosten für Uniform und Arbeitsmittel steuerlich geltend machen
Wie andere Berufsgruppen auch, können Soldaten ihre Arbeitsmittel und deren Instandsetzung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für deine Uniform. Egal ob Anschaffung oder Reinigung, hier lohnt es sich, jeden Beleg aufzuheben und die Kosten anzugeben. Zur Reinigung zählt übrigens auch der eigene Waschaufwand. Die Kosten dafür berechnet unsere App automatisch auf Grundlage deiner Angaben und unter Berücksichtigung geltender Pauschalen.
Du kannst natürlich auch weitere Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Schreibwaren, Computer, Fachliteratur, Software, Werkzeug und sogar das Telefon. All diese Arbeitsmittel sind Teil der Werbungskosten.
Umzüge in/aus der Kaserne
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, weil du zum Beispiel in die Kaserne ziehst, aus der Kaserne ausziehst oder den Standort wechselst, dann können auch diese Kosten deine Steuerlast mindern. Selbst, wenn du einfach nur umziehst, um näher an deinem Einsatzort zu sein, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Kosten du absetzen kannst und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
Lehrgänge und Ausbildung
Die Kosten für Lehrgänge und Ausbildung kannst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Welche Fortbildungen das betrifft und wie du die Kosten erfasst erfährst du hier.
Grundsätzlich gilt: Kosten kannst du nur geltend machen, sofern sie dir nicht bereits vollständig steuerfrei erstattet wurden. Kosten, die dein Arbeitgeber getragen hat, kannst du also nicht absetzen.
Versicherungen
Als Soldat kannst du einige Versicherungen von der Steuer absetzen. Dabei sind manche als Werbungskosten, andere als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Zu den absetzbaren Versicherungen gehören die Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder die Krankenversicherung. Auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung kannst du steuerlich geltend machen. In der Taxfix-App fragen wir die relevanten Versicherung in den Kategorien “Einkommen” und “Finanzen” ab.
Auslandseinsatz
Soldaten, die auf Beschluss der Bundesregierung in einen Auslandseinsatz geschickt werden, erhalten je nach Ort und Umstand einen Auslandsverwendungszuschlag, der über das Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist. Dieser Gehaltsbonus ist komplett steuerfrei und daher für deine Steuererklärung nicht relevant.
Im Rahmen von Auslandseinsätzen ist unter Umständen ein Verpflegungsmehraufwand absetzbar. Für die ersten 3 Monate kannst du einen bestimmten Betrag absetzen, wenn es vor Ort keine kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung gab. Hier findest du weitere Informationen dazu.
Ausnahme Marinesoldat
Als Marinesoldat kannst du die Verpflegungsmehraufwendungen für die gesamte Zeit, die du auf dem Schiff verbringst, geltend machen, auch wenn dieser Einsatz auf See länger als 3 Monate dauert. Zudem kannst du die Telefonkosten in der Steuererklärung angeben, wenn deine dienstliche Schiffsreise länger als 1 Woche dauert.
Sonderfall Diensthundeführer
Diensthundeführer erhalten weitere Steuererleichterungen. Sie können Materialien wie Leine, Transportbox oder Futter absetzen und müssen keine Hundesteuer bezahlen. Kosten für den Diensthund kannst du als Werbungskosten absetzen. In der Taxfix-App erfasst du sie als sonstige Kosten im Bereich “Arbeit”.