Auch als Rentner oder Rentnerin kann man Werbungskosten geltend machen. Dabei handelt es sich um Aufwendungen und Kosten, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung deiner Renteneinkünfte dienen.
Angabe in der Taxfix-App
Werbungskosten, die du in Verbindung mit deinen Renteneinkünften geltend machen möchtest, erfasst du bei der Angabe deiner Rente in der Kategorie “Einkünfte”. Wir fragen dabei die steuerlich relevanten Kosten ab, sodass du dich einfach am Verlauf der Fragen orientieren kannst.
Du wirst unter anderem nach der Höhe deiner Rente gefragt und kannst anschließend entscheiden, ob du die tatsächlichen Werbungskosten oder den Pauschbetrag angeben möchtest.
Welche Werbungskosten kann ich als Rentner geltend machen?
Relevante Werbungskosten für Rentner sind beispielsweise:
- Ausgaben im Rahmen der Beantragung der Rente, etwa Bürobedarf, Fahrtkosten, etc.
- Kosten für einen Rechtsanwalt, Prozesskosten oder Berater, wenn die Kosten im Rahmen der Beantragung oder Erhaltung der Rente entstanden sind.
- Kosten für Fachliteratur zur Rente.
- Kosten für die Steuererklärung (so kannst du etwa auch die Kosten für Taxfix absetzen).
- Aufwendungen für Gewerkschaften oder Berufsverbände.
Werbungskostenpauschale für Rentner
Jedem Rentner steht eine jährliche Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro zu. Hattest du keine oder niedrigere Werbungskosten, wird dein Finanzamt automatisch die Pauschale heranziehen. Auch unsere App berücksichtigt diese Pauschale, wenn du keine höheren Kosten geltend machst.
Bitte beachte, dass der Pauschbetrag für alle deine Renteneinkünfte gilt. Wenn du also mehr als eine Rente bezogen hast, werden jährlich dennoch nur 102 Euro berücksichtigt.
Werbungskosten in der Übersicht deiner Steuern
In der Übersicht deiner Steuerberechnung in der Taxfix-App werden Werbungskosten für deine Renteneinkünfte unter dem Stichpunkt “Sonstige Einkünfte” - “Renten” als “Ausgaben” angeführt. Hast du keine oder niedrige Kosten angegeben, wird hier automatisch die Pauschale von 102 Euro berücksichtigt.