Wie der Begriff Minijob schon deutlich macht, handelt es sich dabei um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Wie sich der Minijob steuerlich auswirkt und ob du ihn in deiner Steuererklärung angeben musst, erklären wir dir hier.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob wird entweder durch eine Verdienstgrenze oder Zeitgrenze bestimmt. Unterschieden wird dabei zwischen 520-Euro-Minijobs und kurzfristigen Minijobs.
Beim 520-Euro-Minijob darf der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 520 Euro verdienen. Sobald dieser Betrag, hochgerechnet aufs Jahr (also x 12), überschritten ist, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. In einzelnen Monaten darfst du aber mehr als 520 Euro verdienen, wenn du dies in anderen Monaten wieder ausgleichst und weniger verdienst.
Ist ein Minijob steuerpflichtig?
Prinzipiell ist ein Minijob steuerpflichtig. Deine Einnahmen können entweder pauschal besteuert werden oder individuell nach deinen Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Die Art der Besteuerung bestimmt dein Arbeitgeber. Entscheidet er sich für die Pauschsteuer, sind die 520 Euro für dich steuerfrei. Dabei zahlt der Arbeitgeber allein die Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent des Bruttogehalts.
Die pauschale Besteuerung ist bei Minijobs der Regelfall. Bei dieser Art der Besteuerung musst du deine Einnahmen nicht in deiner Steuererklärung angeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Werbungskosten dafür geltend machen.
Bei einer pauschalen Besteuerung des Minijobs erhältst du von deinem Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung.
Die kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist im Gegensatz zum 520-Euro-Job eine Tätigkeit, die vorab für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde. Maximal darf diese Art der Beschäftigung 3 Monate andauern, sofern von einer 5-Tage-Woche auszugehen ist. Jobbst du weniger als 5 Tage pro Woche, gilt eine Grenze von 70 Arbeitstagen im Jahr.
Bei kurzfristigen Tätigkeiten spielt es keine Rolle, wie viel Geld du einnimmst. Allerdings darf die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das heißt, der Job soll für dich als Arbeitnehmer eine untergeordnete wirtschaftliche Rolle spielen.
Wie werden kurzfristige Beschäftigungen besteuert?
Die Einnahmen einer kurzfristigen Beschäftigung sind steuerpflichtig. Hier müssen alle Einnahmen versteuert werden. Das geschieht entweder pauschal oder individuell.
Individuell versteuern bedeutet auch hier nach deinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Der Pauschalabzug bei kurzfristigen Beschäftigungen liegt bei 20 Prozent. Dieser ist jedoch nur möglich, wenn:
- Die Beschäftigung nur gelegentlich (nicht wiederkehrend) ist
- Eine maximale Arbeitszeit von 18 zusammenhängenden Tagen besteht
- Ein Arbeitstaglohn von 62 Euro nicht überschritten wird (durchschnittlicher Stundenlohn von max. 12 Euro)