Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird häufig eine Abfindung als Entschädigung gezahlt. Jedoch muss diese voll versteuert werden. Wie das funktioniert und wo du deine Abfindung bei Taxfix angibst, erklären wir im folgenden Artikel.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die einem Arbeitnehmer zur Beendigung der Tätigkeit mit dem Auflösungsvertrag gezahlt wird. Damit wird die arbeitende Person für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt. Eine Abfindung darf also kein Entgelt für in der Vergangenheit bereits verdiente Ansprüche wie noch nicht ausgezahltes Gehalt, Dienstwagen oder Bonus-Zahlungen sein.
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Abfindung besteht nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen.
Ist eine Abfindung zu versteuern?
Die Abfindung ist steuerpflichtig und unterliegt somit genauso wie das Gehalt dem Lohnsteuerabzug. Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte und werden voll versteuert. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) musst du darauf aber nicht zahlen.
Mit steigendem Einkommen steigt auch dein Steuersatz. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Dein Steuersatz steigt dann stark an und du musst mehr Steuern zahlen.
Was ist die Fünftelregelung?
Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es die Möglichkeit, die Höhe der Steuer auf eine Abfindung etwas abzufedern. Dabei wird die volle Summe versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus.
Normalerweise wird die Fünftelregelung bereits durch den Arbeitgeber bei der Auszahlung angewendet, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ist dies nicht der Fall, prüft das Finanzamt die Anwendung der Fünftelregelung nachträglich für dich und wendet sie gegebenenfalls an. Das kann zu einer Steuererstattung führen.
Wie gebe ich die Abfindung bei Taxfix an?
Die Abfindung ist in jedem Fall Teil deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.
Wenn dein Arbeitgeber die Fünftelregelung angewendet hat, steht der Bruttobetrag in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Wurde sie nicht angewendet, ist die Abfindung Teil des gesamten Bruttolohns in Zeile 3. Zudem ist der Bruttobetrag der Abfindung als Information für das Finanzamt in Zeile 19 aufgeführt.
In der Taxfix-App gibst du in beiden Fällen einfach die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung im Bereich “Einkommen” an. Die Abfindung oder die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung der Fünftelregelung muss nicht noch einmal gesondert erfasst werden. Das Finanzamt erhält alle nötigen Informationen ausschließlich über die Lohnsteuerbescheinigung.