In Deutschland kannst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung aufgrund einer beruflich bedingten Unterkunft bis zu einem Betrag von maximal 1.200 Euro im Monat absetzen. Dazu gehört weitaus mehr als nur die Miete, die du von der Steuer absetzen kannst. Welche Bedingungen dabei gelten und welche Kosten absetzbar sind, erklären wir dir hier.
Wer kann einen doppelten Haushalt absetzen?
Kosten für den Zweitwohnsitz kannst du absetzen, wenn du ihn aus beruflichen Gründen hattest. Zugleich muss sich dein Lebensmittelpunkt weiterhin am ersten Wohnsitz befinden. Dabei sind die folgenden Punkte wichtig:
- Die Zweitwohnung sollte nicht größer sein als der Hauptwohnsitz
- Die Zweitwohnung darf maximal halb so weit von der ersten Arbeitsstelle entfernt liegen wie der Hauptwohnsitz
- Ist die auswärtige Beschäftigung befristet, erkennt das Finanzamt die Kosten leichter an
- Wenn man verheiratet ist, ist der Lebensmittelpunkt dort, wo deine Partnerin oder dein Partner bzw. die Familie wohnt
- Es sollte regelmäßig nach Hause gefahren und die Freizeit vorrangig am ersten Wohnort verbracht werden
- Du beteiligst dich zu mindestens 10% an den laufenden Kosten der Haushaltsführung des Hauptwohnsitzes und kannst dies auch nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen für Strom, Miete, Wasser etc.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können viele Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten in die Steuererklärung in der Kategorie “Arbeit” eingetragen werden.
Kann ich eine doppelte Haushaltsführung als Azubi absetzen?
Auch als Azubi können Kosten für die Zweitwohnung abgesetzt werden - wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Azubis, die weiterhin kostenlos am Erstwohnsitz bei den Eltern leben, können also keine zweite Wohnung am Ausbildungsort steuerlich geltend machen.
Diese Kosten kannst du geltend machen
Im Rahmen der doppelte Haushaltsführung kannst du diverse Kosten geltend machen.
Fahrtkosten
Du kannst Kosten für Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz, also für Familienheimfahrten, steuerlich geltend machen.
Kosten für den Einzug
Dazu gehören z.B. Kosten für ein Umzugsunternehmen, Mietwagen oder Flug.
Unterkunftskosten
Du kannst bis zu 1.200 Euro pro Monat für die Unterkunft absetzen. Dazu zählen:
- Miete
- Nebenkosten
- Notwendige Einrichtung
- Kfz-Stellplatz
- Kosten für Müllabfuhr und Schornsteinfeger
- Rundfunkgebühren
Verpflegungskosten
Auch Verpflegungsmehraufwand kannst du im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen: In den ersten drei Monaten nach Bezug der Zweitwohnung können für jeden Tag, der dort verbracht wird, 28 Euro als Verpflegungskosten abgesetzt werden.