- Warum sind die Daten noch nicht verfügbar?
- Welche Gründe gibt es für einen leeren Datenabruf?
- Was passiert, wenn du die VaSt zu früh startest?
- Was passiert, wenn du die VaSt bereits im Vorjahr genutzt hast und zu früh startest?
- Kann der Abruf der Daten nachträglich korrigiert werden?
Die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung (vorausgefüllte VaSt) vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung, da viele Daten direkt vom Finanzamt abgerufen werden. Allerdings kann es vorkommen, dass der Abruf leer bleibt oder unvollständige Daten geliefert werden. Das kann verwirrend sein, ist aber oft auf den Zeitpunkt des Abrufs und den Status der beim Finanzamt hinterlegten Daten zurückzuführen.
Warum sind die Daten noch nicht verfügbar?
Wenn du versuchst, die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) zu nutzen, bevor das Finanzamt alle Daten zur Verfügung gestellt hat, kann es zu einem leeren Abruf kommen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn der Abruf im Zeitraum Januar bis März erfolgt. Bis Ende März eines jeden Jahres hat das Finanzamt oft noch nicht alle Daten vollständig bereitgestellt. Für einen reibungslosen Datenabruf ist es daher wichtig, erst nach diesem Zeitraum auf den Button „Anfrage senden“ unter "Vorausgefüllte Steuererklärung" zu klicken.
Welche Gründe gibt es für einen leeren Datenabruf?
Ein leerer Datenabruf kann aus verschiedenen Gründen auftreten:
1. Daten noch nicht verfügbar: Wie bereits erwähnt, sind die Daten des aktuellen Steuerjahres beim Finanzamt oft erst ab Ende März vollständig verfügbar.
2. Steuererklärung vor Datenabruf begonnen: Wenn du bereits mit der Bearbeitung der Steuererklärung begonnen hast, bevor der Datenabruf aktiviert wurde, können keine Daten mehr abgerufen werden.
Was passiert, wenn du die VaSt zu früh startest?
Falls du dennoch im Zeitraum Januar bis März auf den „Anfrage senden“-Button klickst und den Abruf der Daten auslöst, kann Folgendes passieren:
- Leere oder unvollständige Daten: Wenn deine Daten, wie z.B. deine Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber, noch nicht beim Finanzamt vorliegen oder unvollständig sind, wird deine Erklärung nicht richtig vorausgefüllt. Du müsstest in diesem Fall alle erforderlichen Angaben manuell in deine Steuererklärung eintragen.
- Alte oder unvollständige Daten: In seltenen Fällen könnten auch ältere Daten abgerufen werden. Dies ist jedoch unüblich. Sollten die abgerufenen Daten veraltet sein, ist es nicht möglich, diese zu korrigieren. Du müsstest auch in diesem Fall alle erforderlichen Angaben manuell in deine Steuererklärung eintragen.
Was passiert, wenn du die VaSt bereits im Vorjahr genutzt hast und zu früh startest?
In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass Nutzer, die die vorausgefüllte Steuererklärung bereits im Vorjahr genutzt haben, dennoch zu einem leeren Abruf kommen. Nutze den Datenabruf deiner bereits aktivierten vorausgefüllten Steuererklärung daher am besten im März eines jeden Jahres, damit das Finanzamt alle relevanten Daten aktuell und vollständig zur Verfügung stellen kann.
Du musst also bis März erst mal nichts machen, außer warten 😊
Nach März öffnest du deine Steuererklärung und beginnst mit der Bearbeitung. Sobald bei einer Frage Finanzamt-Daten vorliegen, erscheint das entsprechende Hinweisfeld und du klickst wie gewohnt auf den Button "vorausfüllen".
Hier erklären wir dir, wie die vorausgefüllte Steuererklärung genau funktioniert. Falls du die Funktion bereits im Vorjahr genutzt hast, schaue dir direkt Schritt 3 an.
Kann der Abruf der Daten nachträglich korrigiert werden?
Wenn du die vorausgefüllte Steuererklärung vor März eines jeden Jahres startest, veranlasst du somit möglicherweise einen leeren Abruf an das Finanzamt. Bitte beachte, dass ein neuer nachträglicher Datenabruf nicht möglich ist. Sobald die Steuererklärung gestartet wurde, bleibt der Datenstand unverändert, und eine manuelle Eingabe der fehlenden Informationen ist notwendig.
Wichtig: Du korrigierst nicht die vom Finanzamt abgerufenen Daten, sondern alle Angaben, die während der Bearbeitung in deiner Steuererklärung angezeigt werden.