Die Zusammenveranlagung ermöglicht es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, ihre Steuererklärung gemeinsam abzugeben. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und zusammen versteuert.
- Was ist der Vorteil der Zusammenveranlagung?
- Wie funktioniert die Zusammenveranlagung?
- Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung
- Haftung bei Zusammenveranlagung
- Kann man die Veranlagungsart wechseln?
- Was passiert bei einer Trennung im Steuerjahr?
- Wie können wir unsere Steuererklärung gemeinsam einreichen?
Was ist der Vorteil der Zusammenveranlagung?
Das sogenannte Ehegattensplitting wird bei der Zusammenveranlagung angewendet. Diese Methode kann zu einer geringeren Steuerlast führen, insbesondere wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Wie funktioniert die Zusammenveranlagung?
Bei der Zusammenveranlagung betrachtet das Finanzamt eure beiden Einkommen als gemeinsames Gesamteinkommen. Die Einkünfte beider Partner werden addiert und dann so gerechnet, als würde jeder von euch genau die Hälfte dieses Einkommens verdienen. Das bedeutet: Die Summe wird durch zwei geteilt. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt – das ergibt die gemeinsame Steuerlast des Paares.
💡Diese Methode (Ehegattensplitting) berücksichtigt eure unterschiedliche Einkommenshöhe. Wenn ein Partner mehr verdient als der andere, könnt ihr oft Steuern sparen, da der niedrigere Steuersatz auf einen größeren Teil des Einkommens angewendet wird. Die Zusammenveranlagung ist also eine Möglichkeit, eure Steuerlast als Paar gerechter zu verteilen.
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung
Damit die Zusammenveranlagung genutzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Partnerschaft muss bestehen. Eine reine Lebensgemeinschaft reicht dafür leider nicht aus.
- Die Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Beide Partner müssen in Deutschland steuerpflichtig sein. Das bedeutet: Ihr müsst euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder aus anderen Gründen hier steuerpflichtig sein.
Die Entscheidung für die Zusammenveranlagung trefft ihr direkt in der Steuererklärung – jedes Jahr erneut.
Haftung bei Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung haften beide Partner gemeinsam für die festgesetzte Steuer. Das Finanzamt erstellt für euch einen gemeinsamen Steuerbescheid. Das bedeutet: Das Finanzamt kann die Steuerforderung von beiden Partnern einfordern – unabhängig davon, wer mehr verdient hat.
Kann man die Veranlagungsart wechseln?
Ja, ihr könnt jedes Jahr neu entscheiden, ob ihr die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) wählt.
Was passiert bei einer Trennung im Steuerjahr?
Wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Stattdessen müsst ihr getrennte Steuererklärungen einreichen.
Wie können wir unsere Steuererklärung gemeinsam einreichen?
Um eine gemeinsame Steuererklärung mit Taxfix abzugeben, wählt ihr zunächst das Steuerjahr und gebt direkt in der ersten Kategorie „Über dich“ an, dass ihr verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid.
Anschließend beantwortet ihr die Frage, ob ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben möchtet, mit „Ja“.
Die Fragen des Partners werden in einer anderen Farbe angezeigt, sodass ihr eure Angaben ganz bequem separat eingeben könnt.