Du vermietest eine Wohnung oder ein Grundstück? Dann musst du deine Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Mit Taxfix kannst du das einfach und digital erledigen – hier erfährst du, welche Einkünfte unterstützt werden, welche Kosten du absetzen kannst und worauf du achten solltest.
📌 Kurz & Knapp
- Unterstützt: Langfristige Wohnraumvermietung ab Steuerjahr 2023.
- Nicht unterstützt: Kurzzeitvermietung, ausländische Immobilien (außer Spanien), Vermietung an Angehörige.
- Absetzbar: Renovierungskosten, Maklergebühren, Schuldzinsen und Abschreibungen.
🚀 Dein Guide
Welche Mieteinnahmen unterstützt Taxfix?
Mit der Taxfix-App kannst du seit Februar 2024 bestimmte Arten von Mieteinnahmen ab dem Steuerjahr 2023 erfassen. Dazu zählen:
- Langfristige Wohnraumvermietung (allein oder gemeinsam mit z. B. Ehepartner:in oder Erbengemeinschaft)
- Vermietung von unbebauten Grundstücken
- Einkünfte aus geschlossenen Immobilienfonds
- Vermietung von Rechten oder Sachinbegriffen
⚠️ Derzeit nicht unterstützt:
- Kurzfristige Vermietungen (z. B. Ferienwohnungen, AirBnB)
- Vermietung an Angehörige unter 66 % der ortsüblichen Miete
- Vermietung im Ausland (außer Spanien)
- Untervermietung oder verbilligte Überlassung
So gibst du deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der App ein
Um deine Mieteinnahmen in der Taxfix-App zu erfassen, gehst du zunächst im Bereich „Über dich“ zu den Einkünften und wählst dort die Option „Vermietung und Verpachtung“ aus.
Wenn dein Steuerfall von der App unterstützt wird, erscheint anschließend die Kategorie „Vermietung“ automatisch in deinem Menü. Dort kannst du alle relevanten Informationen zu deinem Objekt eintragen – von der Adresse und Nutzungsart über die Angaben zu Miteigentümern bis hin zu deinen Einnahmen und Ausgaben.
Die App führt dich Schritt für Schritt durch alle Felder und sorgt dafür, dass deine Angaben korrekt in die Steuerformulare übernommen werden.
💡 Tipp: Belege aufbewahren! Falls das Finanzamt Nachweise verlangt, kannst du diese leicht vorlegen.
Diese Kosten kannst du absetzen
Sofort absetzbar (Werbungskosten):
- Renovierungen unter 4.000 € netto
- Gartenpflege, Hausmeister, Müllabfuhr
- Schuldzinsen (z. B. für Immobilienkredite)
Abschreibungen (AfA):
- Gebäudeabschreibung linear: 2–3 % jährlich (abhängig vom Baujahr)
- Alternativ degressiv: bis 10 % im 1. Jahr, danach sinkend
- Sonderabschreibungen bei Denkmal, Hochwasser etc.
💡 Grundstücke selbst sind nicht abschreibbar. Falls im Kaufpreis nicht getrennt ausgewiesen, wird oft pauschal 80 % für das Gebäude und 20 % für das Grundstück angesetzt. Alternativ kannst du den Bodenrichtwert nutzen oder das BMF-Tool zur Aufteilung.
Was gilt bei Leerstand und gemeinsamer Vermietung?
Leerstand:
Auch wenn die Immobilie leer steht, kannst du Kosten absetzen – sofern eine Vermietungsabsicht besteht. Nachweise wie Inserate oder Maklerverträge helfen.
Gemeinsames Eigentum:
- Mit Ehe-/Lebenspartner:in: Einkommen wird in Anlage V angegeben und je zur Hälfte aufgeteilt.
- Mit anderen Personen: Es ist eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung notwendig.
Was ist aktuell nicht abgedeckt?
Taxfix deckt aktuell keine dieser Fälle ab:
- Vermietung im Ausland (außer Spanien)
- Kurzzeitmiete & Ferienwohnungen
- Vermietung an Angehörige unter ortsüblicher Miete
- Verbilligte Überlassung und Untervermietung
- Erstellung gesonderter Feststellungserklärungen
💡 Für Details zu Abschreibungsregeln, Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuerpflicht bei gewerblicher Vermietung, wende dich am besten an eine steuerliche Beratung.
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
Hast du noch Fragen?
Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de