Es gibt unterschiedliche steuerliche Regelungen für Fahrtkosten, je nach Art des Arbeitsortes. Dabei wird zwischen Entfernungspauschale und Kilometerpauschale unterschieden. Hier erfährst du, welche Regelung für dich gilt.
📌 Kurz & Knapp
- Die Entfernungspauschale gilt für den einfachen Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte.
- Die Kilometerpauschale erfasst Hin- und Rückweg und gilt für Dienstreisen oder mobile Arbeit.
- Ein Sammelpunkt wird steuerlich wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt.
- Bei einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet gilt nur der Weg zum Zugangsbereich als Fahrtkosten.
- Verpflegungsmehraufwand kann bei Dienstreisen oder mobilen Arbeitsorten geltend gemacht werden.
🚀 Dein Guide
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- Entfernungspauschale und Kilometerpauschale
- Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“)
- Kilometerpauschale
- Was ist eine erste Tätigkeitsstätte?
- Liegt eine ortsfeste Einrichtung vor?
- Wurde dir eine Arbeitsstätte vom Arbeitgeber zugeordnet?
- Ist die Zuordnung deines Arbeitsortes dauerhaft?
- Was ist ein Sammelpunkt, und welche Pauschale gilt?
- So erfasst du die Fahrtkosten in der Taxfix-App
- Was ist ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet?
- Erfassung in der Taxfix-App
- Kann man mehrere erste Tätigkeitsstätten haben?
- Auswärtstätigkeit / Außendienst: Hier gilt die Kilometerpauschale
- Erfassung in der Taxfix-App
- Mehrere Arbeitgeber oder Arbeitswege in der Taxfix-App erfassen
Entfernungspauschale und Kilometerpauschale
Entfernungs- und Kilometerpauschale unterscheiden sich im Wesentlichen in der Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer. Welche Pauschale du nutzen kannst, ist abhängig von der Art deiner Tätigkeitsstätte.
Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“)
Mit der Entfernungspauschale kannst du die Kosten für deinen Arbeitsweg steuerlich absetzen. Sie gilt für den einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – egal, welches Verkehrsmittel du nutzt.
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2021 bis 2023:
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Bis 20 km: 0,30 € pro Kilometer.
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Ab 21 km: 0,35 € pro Kilometer.
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Ab 2024:
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Bis 20 km: 0,30 € pro Kilometer.
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Ab 21 km: 0,38 € pro Kilometer.
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Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026.
Beispiel: 18 km x 0,30 € x 230 Arbeitstage = 1.242 €.
Kilometerpauschale
Kilometerpauschale (gilt für alle Steuerjahre)
Die Kilometerpauschale umfasst den beruflich bedingten Hin- und Rückweg und gilt nur für motorisierte Verkehrsmittel.
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Auto: 0,30 € pro Kilometer.
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Motorrad oder Mofa: 0,20 € pro Kilometer.
Beispiel: 18 km x 2 x 0,30 € x 230 Arbeitstage = 2.484 €.
Was ist eine erste Tätigkeitsstätte?
Ein fester Arbeitsort gilt als erste Tätigkeitsstätte, wenn er vom Arbeitgeber zugeordnet und dauerhaft genutzt wird. Gibt es keine klare Regelung, gilt der Ort mit der längsten Arbeitszeit.
Liegt eine ortsfeste Einrichtung vor?
Das kann ein Büro, Restaurant oder Geschäft sein, zu dem du regelmäßig fährst. Ein Schiff, LKW oder Flugzeug sind nicht ortsfest und zählen daher nicht als eine erste Tätigkeitsstätte
Wurde dir eine Arbeitsstätte vom Arbeitgeber zugeordnet?
In der Regel entscheidet dein Arbeitgeber, wo du deine Arbeit verrichten sollst. Das muss nicht zwingend die Einrichtung vom Arbeitgeber sein, sondern auch die Tätigkeit bei einem verbundenen Unternehmen oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. bei Leiharbeiter:innen). Wurde dir ein Arbeitsort zugewiesen, ist dies deine erste Tätigkeitsstätte
Ist die Zuordnung deines Arbeitsortes dauerhaft?
Die Zuordnung ist dauerhaft, wenn du für die vollständige Dauer der Beschäftigung oder unbefristet oder länger als 48 Monate einer bestimmten Arbeitsstätte zugeordnet bist.
Was ist ein Sammelpunkt, und welche Pauschale gilt?
Hast du keinen festen Arbeitsplatz, fährst aber immer zum gleichen Ausgangspunkt? Dann handelt es sich meist um einen Sammelpunkt.
Dein Arbeitgeber kann einen Sammelpunkt festlegen, an dem du dich regelmäßig einfindest und von dem aus du deinen Arbeitstag beginnst. Dies betrifft beispielsweise:
- Busfahrer, die einem Busbahnhof zugeordnet sind,
- Lkw-Fahrer, die ihr Fahrzeug an einem bestimmten Ort abholen und abstellen,
- Handwerker auf Montage,
- Flugpersonal mit einem Heimatflughafen.
Bei einem Sammelpunkt gilt die Entfernungspauschale – also nur der einfache Weg zwischen Zuhause und Sammelpunkt. Zusätzlich kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
So erfasst du die Fahrtkosten in der Taxfix-App:
- Wähle in der Kategorie "Arbeit" die Option "Viele verschiedene Orte" oder "Unterwegs / im Fahrzeug tätig".
- Im Verlauf der Frage zur Geschäftsreise kannst du deinen Verpflegungsmehraufwand erfassen.
Was ist ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet?
Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn du auf einer festgelegten Fläche, aber nicht in einer festen betrieblichen Einrichtung arbeitest. Beispiele sind:
- Förster,
- Hafenmitarbeiter.
Dieses Gebiet hat in der Regel einen Zugangspunkt, den du täglich anfährst, um von dort aus deine Arbeit zu beginnen.
Steuerliche Regelung:
- Die Entfernungspauschale gilt für den einfachen Weg von Zuhause zum Zugangspunkt.
- Verpflegungsmehraufwand kann geltend gemacht werden.
Erfassung in der Taxfix-App:
- Wähle als Arbeitsort „Weiträumiges Tätigkeitsgebiet“.
- Die App berücksichtigt die Pauschale automatisch.
- Nach Angabe des Fahrweges kannst du den Verpflegungsmehraufwand erfassen.
Kann man mehrere erste Tätigkeitsstätten haben?
Wenn du für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeitest, kannst du pro Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben. Für jeden Arbeitgeber wird einzeln geprüft, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.
Wichtige Regel:
- Bei einem Arbeitgeber kann nur eine erste Tätigkeitsstätte bestehen.
- Hast du mehrere Einsatzorte (z. B. Filialen), kann nur einer als erste Tätigkeitsstätte gelten. Alle anderen zählen als Auswärtstätigkeit.
Auswärtstätigkeit / Außendienst: Hier gilt die Kilometerpauschale
Hast du keinen festen Arbeitsort und arbeitest an wechselnden Orten? Dann befindest du dich im Außendienst bzw. in einer Auswärtstätigkeit.
Beispiele:
- Vertriebsmitarbeiter, die ständig Kunden besuchen,
- Mobile Pflegekräfte,
- Schornsteinfeger,
- Bezirksleiter.
Steuerliche Regelung:
- Es gilt die Kilometer- bzw. Reisekostenpauschale.
- Alle gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) können steuerlich geltend gemacht werden.
Erfassung in der Taxfix-App:
- Wähle in der Kategorie „Arbeit“ als Arbeitsort „Viele verschiedene Orte“ oder "Unterwegs / im Fahrzeug tätig".
- Den Verpflegungsmehraufwand kannst du im Verlauf unter Geschäftsreise erfassen.
Mehrere Arbeitgeber oder Arbeitswege in der Taxfix-App erfassen
Hattest du mehrere Arbeitgeber oder Arbeitsorte, kannst du in der Taxfix-App mehrere Arbeitswege erfassen. So funktioniert es:
- Wähle in der Kategorie „Arbeit“ die Anzahl deiner Arbeitswege.
- Für jeden Arbeitsweg kannst du den zutreffenden Arbeitsort bestimmen.
So stellst du sicher, dass die Entfernungspauschale korrekt berechnet wird.
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