Wenn dein Arbeitgeber im Ausland keine Lohnsteuerbescheinigung (LStB) ausstellt, musst du dein Einkommen trotzdem in der deutschen Steuererklärung angeben.
📌 Kurz & Knapp
- Auch ohne Lohnsteuerbescheinigung musst du dein ausländisches Einkommen in der Steuererklärung angeben.
- Manuelle Eingabe & Umrechnung sind notwendig – nutze den offiziellen Wechselkurs.
- Gehaltsabrechnungen & Jahreslohnzettel dienen als Nachweis für das Finanzamt.
🚀 Dein Guide
Keine Lohnsteuerbescheinigung vom ausländischen Arbeitgeber – was tun?
Arbeitgeber ohne Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland sind nicht verpflichtet, eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Das bedeutet, du musst deine Einkünfte selbst in der Steuererklärung angeben.
- Gib das Land an, in dem du das Einkommen erzielt hast.
- Falls dein Arbeitgeber Steuern im Ausland abgeführt hat, kannst du prüfen, ob eine Anrechnung oder Freistellung in Deutschland möglich ist.
ℹ️ Tipp: Das Finanzamt kann zusätzliche Nachweise anfordern – stelle sicher, dass deine Angaben vollständig und korrekt sind.
Einkünfte manuell in Euro umrechnen – so geht’s
Da ausländische Einkünfte in Euro angegeben werden müssen, brauchst du den richtigen Wechselkurs. Nutze den durchschnittlichen Jahreswechselkurs für das betreffende Steuerjahr.
Diese Kurse werden von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Achte darauf, Bruttobeträge einzutragen (also vor Abzug ausländischer Steuern).
💡 Beispiel:
Falls du 50.000 USD verdient hast und der durchschnittliche Jahreswechselkurs 1,10 beträgt:
👉 50.000 USD ÷ 1,10 = 45.454,55 EUR (in die Steuererklärung eintragen)
🚀 Fülle das einfache Frage-Antwort-Verfahren aus - den Rest erledigen wir!
Hast du noch Fragen?
Wir sind für dich da! Kontaktiere ganz einfach unser Support-Team: support@taxfix.de