Bei Aktiengewinnen gilt die Abgeltungsteuer von 25 %. Hier erfährst du, wie deine Kapitalerträge versteuert werden und wie du sie in der Taxfix-App angibst.
📌 Kurz & Knapp
- Kapitalerträge wie Aktiengewinne, Zinsen oder Dividenden unterliegen der 25 % Abgeltungsteuer.
- Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete).
- Freistellungsaufträge verhindern unnötige Steuerabzüge – ab 2024 unbedingt an die neuen Freibeträge anpassen. Ohne Aktualisierung bleibt der alte Betrag bestehen, was zu überhöhten Steuerabzügen führen kann.
- Trage deine Steuerbescheinigung in der Taxfix-App ein, um eine Rückerstattung zu erhalten.
🚀 Dein Guide
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- Was sind Kapitalerträge und wie werden sie versteuert?
- Was ist der Sparerpauschbetrag?
- So gibst du den Sparerpauschbetrag in der Taxfix-App ein
- Was ist ein Freistellungsauftrag?
- Was tun, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
- Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
- Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
- Welche Kapitalerträge kann ich mit Taxfix nicht angeben?
Was sind Kapitalerträge und wie werden sie versteuert?
Kapitalerträge sind Einkünfte aus Geldanlagen wie Aktiengewinnen, Zinsen oder Dividenden. Diese unterliegen einer einheitlichen Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Bank führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Du erhältst von deiner Bank eine Steuerbescheinigung, die du zur Erfassung in der Steuererklärung nutzen kannst.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist der steuerfreie Betrag, den Anleger für Kapitalerträge nutzen können, bevor Abgeltungsteuer fällig wird.
👉 Entwicklung des Sparerpauschbetrags:
- Bis 2022: Singles bis 801 €, Verheiratete bis 1.602 € steuerfrei.
- Seit 2023: Singles bis 1.000 €, Verheiratete bis 2.000 € steuerfrei.
- Ab 2024: Keine Änderungen der Freibeträge, der Betrag bleibt für Singles bei 1.000 €, für Verheiratete bei 2.000 €.
📌 Wichtig ab 2024: Um den erhöhten Sparerpauschbetrag zu nutzen, solltest du deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank anpassen. Ohne Aktualisierung bleibt der bisherige Betrag bestehen, was zu unnötigen Steuerabzügen führen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgeltungsteuer in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Anleger müssen daher sicherstellen, dass ihre Freistellungsaufträge den aktuellen Freibeträgen entsprechen, um die steuerlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen.
So gibst du den Sparerpauschbetrag in der Taxfix-App ein
Die entsprechende Steuerbescheinigung kannst du ganz einfach bei Taxfix eintragen. So wird automatisch berechnet, ob du zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet bekommst und du kannst dir die Rückerstattung unkompliziert sichern.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du deine Kapitalerträge direkt von der Steuer befreien, solange sie unter dem Sparerpauschbetrag bleiben. Den Antrag stellst du direkt bei deiner Bank oder deinem Finanzinstitut.
Du kannst deinen Freibetrag auf mehrere Banken verteilen, darfst aber insgesamt den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.
Was tun, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?
Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, werden deine Kapitalerträge automatisch mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert. Liegen deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen.
Dazu gibst du deine Kapitalerträge einfach in der Steuererklärung an – Taxfix berechnet automatisch, ob dir eine Erstattung zusteht.
Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen
Das Finanzamt prüft automatisch, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Ist das der Fall, werden deine Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert. Liegt er höher, bleibt es bei der Abgeltungsteuer.
Diese Prüfung erfolgt automatisch und kann nicht zu deinem Nachteil ausfallen.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich musst du Kapitalerträge aus inländischen Banken nicht angeben – es gibt jedoch Ausnahmen:
- Du hast versehentlich Freistellungsaufträge über mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehepartnern) erteilt.
- Du bist kirchensteuerpflichtig und hast einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt.
Falls keine dieser Ausnahmen zutrifft, ist die Angabe freiwillig – kann sich aber lohnen, z. B. durch die Günstigerprüfung.
Welche Kapitalerträge kann ich mit Taxfix nicht angeben?
Kapitalerträge aus ausländischen Banken können in der Taxfix-App nicht angegeben werden. Diese müssen in der Steuererklärung separat deklariert werden.
Inländische Kapitalerträge, z. B. aus ETFs oder Aktien, kannst du ganz einfach in der Taxfix-App in der Kategorie "Einkünfte" unter "andere Einkünfte" erfassen, indem du "Kapitalerträge" auswählst.
💡 Weitere hilfreiche Artikel:
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