Ein Dienstwagen ist eine attraktive Zusatzleistung, bringt aber steuerliche Pflichten mit sich. Nutzt du das Auto privat, musst du Einkommensteuer zahlen. Hier erfährst du, wie die Besteuerung funktioniert und welche Regelungen es gibt.
📌 Kurz & Knapp
- Dienstwagen müssen in der Regel nicht gesondert in der Steuererklärung angegeben werden, da die Besteuerung über die Lohnabrechnung erfolgt.
- Die Steuerberechnung erfolgt entweder über die 1-Prozent-Regelung oder mit einem Fahrtenbuch.
- Wenn du weniger als 15 Tage im Monat zur Arbeit fährst, kann die 0,002%-Regelung günstiger sein.
- Ein Fahrtenbuch kann sich lohnen, wenn du viele berufliche Fahrten machst oder niedrige Gesamtkosten hast.
- Nutzt du das Fahrzeug ausschließlich beruflich, fallen keine Steuern an.
🚀 Dein Guide
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- Muss der Dienstwagen in die Steuererklärung?
- So berechnet sich die Einkommensteuer für den Dienstwagen
- Die Pauschalberechnung mit 1-Prozent-Regelung
- 0,03% oder 0,002% Regelung für Fahrten zur Arbeit
- Von der 0,03% Regelung zur 0,002% Regelung wechseln
- Einkommensteuer mit Fahrtenbuch ermitteln
- Die rein berufliche Nutzung ist steuerfrei
Muss der Dienstwagen in die Steuererklärung?
Im Regelfall musst du den Firmenwagen nicht gesondert in deiner Steuererklärung erfassen.
Die Besteuerung des Dienstwagens erfolgt bereits über die monatliche Lohnabrechnung. Daher ist eine separate Angabe in der Taxfix-App nicht nötig.
Nur bei der Angabe deiner Arbeitswege oder Dienstreisen wählst du den Firmenwagen als Verkehrsmittel aus, indem du „PKW“ angibst:
- Die Kosten für die Wege zu deiner ersten Tätigkeitsstätte kannst du auch dann absetzen, wenn du einen Dienstwagen nutzt.
- Fahrten mit dem Firmenwagen im Außendienst oder auf Dienstreisen kannst du hingegen steuerlich nicht geltend machen. In diesem Fall solltest du bei der Frage nach dem genutzten Verkehrsmittel „Nein, keine Fahrtkosten“ auswählen.
So berechnet sich die Einkommensteuer für den Dienstwagen
Wenn du einen Firmenwagen fährst, für den eine Privatnutzung vertraglich erlaubt ist, gilt das als sogenannter geldwerter Vorteil. Das bedeutet, dass der Firmenwagen eine Art Lohn ist und dementsprechend versteuert werden muss.
Du hast zwei Möglichkeiten, die dafür anfallende Einkommensteuer zu ermitteln:
- Die Pauschalberechnung (die sogenannte 1-Prozent-Regelung)
- Das Fahrtenbuch
Die Entscheidung für eine der zwei Varianten ist verbindlich. Du kannst sie innerhalb eines Jahres nicht wechseln. Merkst du, dass die gewählte Methode zu teuer ist, wechselst du zu Beginn des Folgejahres.
👉 Wie genau ein Dienstwagen versteuert wird, erläutern wir dir in unserem Video:
Die Pauschalberechnung mit 1-Prozent-Regelung
Bei einer Pauschalberechnung versteuerst du für die private Nutzung des Dienstwagens jeden Monat einen festen Betrag:
1% des Neuwagen-Listenpreises + 0,03% des Listenpreises pro Kilometer einfache Fahrt zur Arbeit
Der Betrag wird deinem monatlichen Bruttogehalt für die Berechnung der Steuer hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich dein Steuersatz und du erhältst weniger Nettolohn.
Ein Beispiel:
Der Bruttolistenpreis deines Dienstwagens beträgt 35.000 Euro. Die Entfernung zum Arbeitsplatz ist 20 km. Dein Monatsgehalt beträgt 3.000 Euro.
Diese 3.560 Euro werden dir als Monatsgehalt besteuert. Dies geschieht automatisch über die monatliche Lohnabrechnung.
Die 1-Prozent-Regelung gilt sowohl für gekaufte als auch geleaste und gemietete Firmenautos. Der Neuwagen-Listenpreis dient auch bei Gebrauchtwagen als Berechnungsgrundlage. Ein älteres Auto bedeutet also keine niedrigere Steuer.
Die Pauschalversteuerung ist umso vorteilhafter, je häufiger du deinen Dienstwagen privat nutzt. Denn egal, ob du das Auto zu 20% oder 80% privat nutzt, du zahlst immer gleich viel Steuern.
0,03% oder 0,002% Regelung für Fahrten zur Arbeit
Die Besteuerung der Fahrten zur Arbeit kann pauschal oder auf Basis der tatsächlichen Fahrten erfolgen.
Im obigen Beispiel haben wir die pauschale Besteuerung gewählt: Dabei werden 0,03% Prozent des Listenpreises berechnet und mit dem einfachen Fahrtweg multipliziert:
📌 0,03% von 35.000 Euro x 20 km einfache Strecke zur Arbeit = 210 Euro
Diese 210 Euro werden besteuert. Finanzbehörden gehen hierbei von durchschnittlich 15 Fahrten zur Arbeit pro Monat aus.
Fährst du weniger als 15 Tage im Monat zur Arbeit, kann die Einzelfahrtbewertung von 0,002% pro Kilometer für dich günstiger sein:
📌 0,002% von 35.000 Euro x 20 km x 5 Fahrten = 70 Euro
In diesem Fall musst du nur 70 Euro versteuern.
Von der 0,03% Regelung zur 0,002% Regelung wechseln
Wenn sich die Anzahl deiner Fahrten zur Arbeit deutlich verringert – z. B. durch Homeoffice – kann sich der Wechsel zur 0,002%-Regelung lohnen. Dies muss beim Finanzamt beantragt werden, inklusive einer tagesgenauen Aufstellung deiner Fahrten.
Nach der Einreichung deiner Steuererklärung informierst du das Finanzamt schriftlich über den gewünschten Wechsel und sendest die Aufstellung deiner Fahrten zur Überprüfung direkt mit.
Einkommensteuer mit Fahrtenbuch ermitteln
Im Fahrtenbuch notierst du alle privaten und beruflichen Fahrten. Das kann aufwändig sein, lohnt sich aber in diesen Fällen:
👉 Wenn du viel beruflich unterwegs bist
👉 Wenn dein Dienstwagen geringe Gesamtkosten hat
👉 Wenn das Auto bereits abgeschrieben ist oder ein Gebrauchtwagen ist
👉 Wenn du als Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlst
👉 Wenn du eine Zuzahlung zur Anschaffung geleistet hast
Das Finanzamt akzeptiert keine editierbaren Programme (z. B. Excel) oder lose Blätter. Stattdessen sind bestimmte Softwarelösungen oder ein klassisches Fahrtenbuch vorgeschrieben.
Die rein berufliche Nutzung ist steuerfrei
Ist vertraglich festgelegt, dass du den Dienstwagen nur beruflich nutzt, fallen keine Steuern an. Das Finanzamt darf dir in diesem Fall keine private Nutzung unterstellen. Solltest du das Fahrzeug trotz Vertragsklausel privat nutzen, musst du die ausschließlich berufliche Nutzung nicht belegen.
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