Du hast im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen und fragst dich jetzt, ob du eine Steuererklärung machen musst? Keine Sorge – wir erklären dir einfach und verständlich, was du beachten solltest und wie du deine Angaben in der Taxfix-App machst.
📌 Kurz & Knapp
- ALG I ist steuerfrei, beeinflusst aber deinen Steuersatz.
- Abgabepflicht ab 410 Euro Lohnersatzleistungen pro Jahr.
- Bürgergeld musst du nicht in der Steuererklärung angeben.
🚀 Dein Guide
Was gilt bei Arbeitslosengeld I (ALG I)?
Arbeitslosengeld I zählt zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Das heißt: Du musst dafür keine Einkommensteuer zahlen – die Leistung ist steuerfrei.
Aber: ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass dein persönlicher Steuersatz für dein übriges Einkommen steigt. Das Finanzamt rechnet das ALG I also mit ein, wenn es deinen Steuersatz berechnet. Dadurch zahlst du möglicherweise mehr Steuern auf deine anderen Einkünfte.
📌 Wichtig zu wissen: Wenn du im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (z. B. ALG I, Elterngeld oder Krankengeld) bekommen hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
💡 Beispiel für den Progressionsvorbehalt: Stell dir vor, du hast 15.000 Euro reguläres Einkommen erzielt. Zusätzlich erhältst du 9.000 Euro ALG I. Das ALG I bleibt steuerfrei, wird aber berücksichtigt, um deinen Steuersatz zu berechnen. Ohne ALG I liegt dein Steuersatz bei 7,23 %. Mit ALG I steigt er auf 14,30 %. Dadurch zahlst du statt 1.085 Euro nun 2.145 Euro Einkommensteuer auf dein reguläres Einkommen.
Wie gibst du ALG I in der Taxfix-App an?
Wenn du Arbeitslosengeld I erhalten hast, kannst du den Gesamtbetrag in der Kategorie „Einkünfte“ in der App angeben. Du findest die entsprechende Frage unter:
„Hast du 20XX folgende Leistungen erhalten bzw. zurückgezahlt?“
💡 Tipp: Den exakten Betrag findest du in der Bescheinigung der Agentur für Arbeit. Diese Daten werden übrigens auch automatisch ans Finanzamt übermittelt – du musst sie nur ergänzend in deiner Erklärung angeben.
Gesamtbetrag der Ersatzleistung
Für deine Steuererklärung ist der Gesamtbetrag der im Jahr ausgezahlten Leistung entscheidend – und zwar unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Zahlung gedacht war. Wichtig ist nur der Zeitpunkt der Auszahlung.
Die auszahlende Stelle (z. B. die Agentur für Arbeit) stellt dir eine Bescheinigung zur Verfügung, in der alle gezahlten Beträge aufgelistet sind. Genau diesen Gesamtbetrag trägst du in der App ein.
⚠️ Falls du im selben Jahr etwas zurückgezahlt hast, z. B. weil du zu viel bekommen hattest, gibst du diesen Rückzahlungsbetrag mit einem Minuszeichen (–) ein.
👉 Gib immer den Bruttobetrag an – also den Betrag vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen.
😇 Was tun bei Unsicherheit? Du kannst bei der Behörde anrufen, die dir das Geld ausgezahlt hat. Alternativ hilft dir auch das Finanzamt weiter. Und keine Sorge: Wenn du einen falschen Betrag einträgst, wird dieser vom Finanzamt automatisch korrigiert – das kann aber zu Abweichungen bei der Berechnung führen.
Was gilt für Bürgergeld (früher ALG II)?
Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) ist ebenfalls steuerfrei – und es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst diese Leistung also nicht in deiner Steuererklärung angeben, und sie wird in der Taxfix-App auch nicht abgefragt.
👉 Zusammengefasst:
- ALG I ist steuerfrei, aber steigt deinen Steuersatz. Steuererklärung verpflichtend ab 410 Euro.
- Bürgergeld ist steuerfrei und nicht relevant für die Steuererklärung.
Du bist unsicher, ob du eine Erklärung machen musst? Dann nutze die Taxfix-App – sie führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess. Bei Fragen ist unser Support-Team für dich da!
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