Du hast einen Minijob und fragst dich, ob du ihn in deiner Steuererklärung angeben musst? Hier erfährst du verständlich und aktuell, wie Minijobs steuerlich behandelt werden – und wie du sie in der Taxfix-App korrekt angibst.
📌 Kurz & Knapp
- Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da sie pauschal besteuert werden.
- In der Regel liegt dir dazu auch keine Lohnsteuerbescheinigung vor. Nicht mit Gehaltsabrechnug verwechseln.
- Wurde dein Minijob individuell besteuert, gehört er in die Steuererklärung.
🚀 Dein Guide
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du entweder regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst oder die zeitlich befristet ist (kurzfristige Beschäftigung).
Beim sogenannten 520-Euro-Minijob darf dein Einkommen regelmäßig 520 Euro nicht überschreiten. In einzelnen Monaten darfst du mehr verdienen – solange dein Jahresdurchschnitt den Grenzwert nicht übersteigt.
Ist ein Minijob steuerpflichtig?
Ja, grundsätzlich ist auch ein Minijob steuerpflichtig. Die Steuer kann jedoch auf zwei Arten abgeführt werden:
👉 Pauschalbesteuerung: Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Lohnsteuer. Für dich ist der Lohn damit steuerfrei. Die Entscheidung darüber trifft dein Arbeitgeber. Die Pauschalbesteuerung ist der Regelfall.
📌 Wichtig: Wurde dein Minijob pauschal besteuert, musst du diesen nicht in deiner Steuererklärung angeben. Du kannst dafür aber auch keine Werbungskosten absetzen.
💡 Wenn du keine Lohnsteuerbescheinigung für deinen Minijob erhalten hast, wurde dein Lohn pauschal besteuert. Dann musst du diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben.
Was gilt bei kurzfristiger Beschäftigung?
Kurzfristige Beschäftigungen sind zeitlich befristete Jobs, die vorab vereinbart wurden.
- Bei einer 5-Tage-Woche darf die Beschäftigung maximal 3 Monate dauern.
- Arbeitest du weniger als 5 Tage pro Woche, gilt eine Grenze von 70 Arbeitstagen pro Jahr.
Bei kurzfristigen Jobs ist nicht entscheidend, wie viel du verdienst, sondern ob die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das heißt: Der Job darf nur eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für dich haben.
Wie werden kurzfristige Beschäftigungen besteuert?
Auch kurzfristige Jobs sind steuerpflichtig. Die Besteuerung kann pauschal oder individuell erfolgen:
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Pauschal: Mit einem Steuersatz von 20 %, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Tätigkeit ist gelegentlich (nicht regelmäßig).
- Sie dauert höchstens 18 zusammenhängende Tage.
- Der durchschnittliche Arbeitstaglohn beträgt maximal 62 Euro (bzw. 12 Euro pro Stunde).
- Individuell: Nach deinen Lohnsteuermerkmalen.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Hier die einfache Antwort:
- Nein, wenn dein Minijob pauschal besteuert wurde. In diesem Fall liegt dir keine Lohnsteuerbescheinigung vor.
- Ja, wenn er individuell versteuert wurde. In diesem Fall hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Nicht mit Gehaltsabrechnung zu verwechseln.
💡 Der pauschal besteuerte Arbeitslohn erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen und kann auch nicht zu einer Steuererstattung führen. Deshalb wird er nicht in der Erklärung berücksichtigt.
Wie gebe ich den Minijob in der Taxfix-App an?
In der Regel brauchst du keine Angabe in der App zu machen, wenn dein Minijob pauschal besteuert wurde. Diese Einkünfte gelten als bereits versteuert und werden nicht in der Steuererklärung berücksichtigt.
In der App wirst du im Bereich „Arbeit“ gefragt, ob du für den Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast. Wenn du hier „Nein“ auswählst, wirst du nach dem Grund gefragt. In diesem Fall wählst du die Option: „Pauschal besteuerter Lohn (Minijob/kurzfristig)“.
Die App erkennt automatisch, ob weitere Angaben notwendig sind – du wirst nur dann zu Eingaben aufgefordert, wenn sie wirklich erforderlich sind.
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